Medientagebuch: Ein ohnmächtiges Gericht

Nr. 1 –

Stefan Keller über den Schweizer Presserat

Der Schweizer Presserat ist nach eigenem Bekunden «der operative Arm des ‹Systems Presserat›, einer breit verankerten Stiftung, die sich die freiwillige Selbstregulierung der Medienethik zum Ziel setzt». Diese Formulierung, die aus einem jüngst erschienenen Handbuch des Rats stammt, lässt Gefährlicheres vermuten, als sie ausdrücken will. Das Buch heisst «So arbeiten Journalisten fair» und wurde von Peter Studer, einem ehemaligen Chefredaktor und späteren Präsidenten des Presserats, zusammen mit dessen Sekretär Martin Künzi verfasst. Es enthält allerhand Tipps, die aktive JournalistInnen selbstverständlich wissen müssten: Zum Beispiel, dass vor der Publikation schwerer Vorwürfe die Betroffenen anzuhören sind oder dass man Gerüchte überprüft, bevor sie veröffentlicht werden. Dazu gibt es Vorschläge, wie man mit anonymen Quellen oder mit Informationsboykotten umgehen soll, wann verdeckte Recherchen legitim sind, wie Aussagen von Jugendlichen zu werten oder Leserbriefe zu redigieren sind – und so weiter: Auf 175 Seiten werden 67 Fragen beantwortet, die sich aus der Medienpraxis der letzten Jahre ergaben und über die der Schweizer Presserat Entscheide fällte.

«So arbeiten Journalisten fair» ist also ein praktischer Ratgeber für journalistische DebütantInnen. Wer regelmässig die Internetportale der Schweizer Medienkonzerne aufsucht, wird an seiner Notwendigkeit nicht zweifeln. Allerdings hat das Werk noch einen weiteren Zweck: Es soll eine umfangreiche Arbeit dokumentieren, die sonst selten im Zusammenhang gesehen wird. Als «operativer Arm» der medienethischen Selbstregulierung ist der Presserat eine Art privates Gericht. Ständig wird er angerufen und muss Entscheide fällen, die er dann mit juristischem Vokabular begründet und publiziert, ohne dass sie wirklich Folgen hätten.

Denn die Basis des Presserats ist ja kein Gesetz (dagegen spräche die Pressefreiheit), sondern nur ein privater Kodex mit dem Titel «Rechte und Pflichten der Journalistinnen und Journalisten», den die Trägerschaft des Rats – heute die Verbände der JournalistInnen, die ChefredaktorInnenkonferenz, der Zeitungsverlegerverband und die Schweizerische Radio- und Fernsehgesellschaft (SRG) – irgendwann für wichtig erachtet haben.

Niemand wird also wegen eines negativen Presseratsentscheids bestraft, niemand hat Konsequenzen zu fürchten. Entscheidet der Presserat, dass die JournalistInnen der «Basler Zeitung» ein Recht hätten, die Besitzverhältnisse ihrer Firma zu kennen, dann werden diese deshalb noch lange nicht enthüllt (das geschah aus anderen Gründen): Gerade im Umgang mit den Verlagen zeigt sich die grosse Schwäche dieser Organisation. Als der Zeitungsverlegerverband und die SRG vor vier Jahren der Trägerschaft des Presserats beitraten, akzeptierten beide nach einigem Hin und Her die «Rechte und Pflichten der JournalistInnen», doch die bisherige Trägerschaft – wir MedienarbeiterInnen – schaffte es nicht, von ihnen auch einen Kodex der «Rechte und Pflichten der Medienunternehmen» zu verlangen. So ist der Presserat heute zwar ein viel beschäftigter Apostel gegen einzelne journalistische Fehlleistungen, aber dort, wo die wirkliche Veränderung oder Zerstörung des Journalismus organisiert wird – in den Managementetagen und bei den materiellen Arbeitsbedingungen –, hat er nichts zu beurteilen. Er könnte daran noch untergehen.

Peter Studers und Martin Künzis Ratgeber «So arbeiten Journalisten fair» ist via www.presserat.ch gratis zugänglich und für 20 Franken in Buchform erhältlich.

WOZ-Redaktor Stefan Keller ist seit 2005 Präsident der JournalistInnen in der Gewerkschaft syndicom, die zur Trägerschaft des Presserats gehört.