Asyl: Wenn die Realität die Propaganda überholt

Nr. 32 –

Die SVP greift einmal mehr das Asylrecht an, dabei profitiert die Schweiz wie kaum ein Land vom Dublin-Abkommen. Sprengstoff birgt allerdings eine andere Forderung der RechtspopulistInnen.

Pünktlich zum Nationalfeiertag stellt die SVP eine weitere Verschärfung des Asylrechts in Aussicht. SVP-Fraktionschef Adrian Amstutz verlautbarte kürzlich über die «SonntagsZeitung», seine Partei plane eine neue Asylinitiative. Die Stossrichtung: Flüchtlinge, die aus einem sicheren Drittstaat in die Schweiz reisten, würden vom Asylverfahren ausgeschlossen. Stattdessen gäbe es ein reines «Wegweisungsverfahren», Asylsuchende würden in dieser Zeit in einem «kontrollierten» Zentrum untergebracht, wer sich «nicht an Schweizer Regeln» halte, in einem «geschlossenen».

Die Umsetzung dieser – vorerst nur angedachten – Initiative käme einer faktischen Abschaffung des Asylrechts gleich, bemerkten einige KommentatorInnen in der Presse. Nur wer direkt, etwa mit dem Flugzeug, in die Schweiz gelangte, könnte überhaupt einen Antrag auf Asyl stellen.

Ein Blick in die Statistik zeigt: Von den insgesamt 28 361 Asylgesuchen im Jahr 2013 traf dies auf gerade mal 384 Fälle zu. 305 Personen reisten über den Flughafen Zürich ein, 79 über Genf. Sie stammten vorwiegend aus Syrien, China oder dem Irak.

In der allgemeinen Empörung über die RechtspopulistInnen geht vergessen: Was die SVP nun als neue Forderungen verkauft, ist in Wahrheit seit geraumer Zeit die Regel.

2008 schloss sich die Schweiz dem Dublin-Abkommen an, das vorsieht, dass jenes Land für die Prüfung eines Asylgesuchs zuständig ist, in dem ein Flüchtling seinen ersten Antrag stellt. Wird ein Flüchtling in einem anderen EU-Land registriert und stellt er danach einen Asylantrag in der Schweiz, können ihn die Behörden zurückweisen. Davon macht die Schweiz regen Gebrauch. Die Hauptlast des europäischen Asylwesens tragen die Staaten der EU-Aussengrenze. Für die Schweizer Behörden hingegen ist dieses System ein Segen. Kaum ein Staat profitiert so stark davon wie das Binnenland Schweiz.

Seit Inkrafttreten des Dublin-Abkommens hat die Schweiz 18 539 Flüchtlinge zurückgeschafft, einen Grossteil davon ins benachbarte Italien. Umgekehrt musste die Schweiz bloss 2988 Flüchtlinge im Rahmen von Dublin aufnehmen. Vergangenes Jahr überstellten die Behörden zum Beispiel 2527 Asylsuchende nach Italien, mussten aber nur 8 Personen zurücknehmen. Die neusten Zahlen stammen vom Juni 2014: Die Schweiz schaffte 202 Dublin-Asylsuchende aus, nahm aber nur 62 auf.

«Positive» Erfahrungen mit Dublin

Wenn es also ein Land gibt, das von Dublin profitiert, dann die Schweiz. Entsprechend tönt es in der Jahresstatistik des Bundesamts für Migration (BFM). Die Erfahrungen mit Dublin seien «positiv», die Zusammenarbeit mit anderen Dublin-Staaten funktioniere «gut»: «Gestützt auf das Abkommen konnte die Schweiz bisher deutlich mehr Personen in andere Dublin-Staaten überstellen, als sie selbst übernehmen musste.»

Anders sieht es hingegen für die Flüchtlinge aus. Das Problem ist nicht, dass die Überstellungen im Dublin-Verfahren nicht funktionieren, wie die SVP und ihre Verbündeten gerne beklagen. Das Problem ist vielmehr, dass sie sehr gut funktionieren. Staaten wie Griechenland oder Italien sehen sich von Europa alleingelassen, da die meisten Flüchtlinge bei ihnen landen. In Griechenland gibt es faktisch kein funktionierendes Asylsystem mehr. Menschenrechtsgruppen kritisieren deshalb seit längerem die Rückschaffungen nach Griechenland oder Italien. Die Lage für Asylsuchende sei menschenunwürdig, die Institutionen überlastet, die Lebensbedingungen prekär. Asylsuchende erhalten keine Unterkünfte und leben oftmals auf der Strasse, in Pärken oder besetzten Häusern. Am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist derzeit der Fall einer afghanischen Familie aus der Schweiz hängig, die sich gegen ihre Rückschaffung nach Italien wehrt.

Sollte die SVP die Initiative für das Wahljahr 2015 tatsächlich lancieren, gäbe ein ganz anderer Punkt Anlass zur Sorge. Adrian Amstutz erklärte, allein das BFM wäre für ein «Wegweisungsverfahren» zuständig, eine Beschwerdemöglichkeit beim Bundesverwaltungsgericht würde ausgeschlossen. Es wäre eine Diskreditierung der Gerichte nach bekanntem Muster: auf die Asylsuchenden einprügeln, um das Rechtssystem auszuhebeln. Das Menschenrecht auf ein faires Gerichtsverfahren würde von Beginn weg hintertrieben. Darin liegt der eigentliche Skandal der jüngsten Forderungen der SVP.

Gefährliche Wiederholungen

Bisweilen überholt die Realität die Propaganda. Derzeit liegt noch nicht einmal ein Text für die angekündigte Initiative vor, es ist nur eine Drohung, ein Testballon. Aber die Geschichte zeigt, dass die SVP dieses Rezept mit Erfolg anwendet.

2002 lehnte die Schweizer Stimmbevölkerung schon einmal ein ähnliches Anliegen ab. Die Initiative «gegen Asylrechtsmissbrauch» wurde mit 50,1 Prozent äusserst knapp verworfen. Auch sie hätte Flüchtlinge, die von einem sicheren Drittland einreisten, vom Asylsystem ausgeschlossen. In der steten Wiederholung derselben Forderungen, im ständigen Übertreten selbstverständlicher Grenzen liegt die Gefahr dieser Politik. Zweck solcher Initiativen sind die schleichenden Verschärfungen der politischen Praxis. Denn die wesentlichen Punkte der damaligen Initiative sind heute umgesetzt – mit dem Dublin-Abkommen, mit dem heutigen Nothilferegime oder mit der späteren Übernahme der Definition eines sicheren Drittstaats.