Menschenrechte: Das Schweizer Volk über alles

Nr. 34 –

Er gibt sich gern als Pragmatiker – Hans-Ueli Vogt, der für die Schweiz Landesrecht vor Völkerrecht setzen will. Aber dann findet er halt doch knallhart, Menschenrechte seien bloss relativ.

SVP-Ideengeber Hans-Ueli Vogt in einem Zürcher Café: «Durch wen soll denn der konkrete Inhalt der Menschenrechte bestimmt werden?! Durch einen Gott?»

Hans-Ueli Vogt ist kein Philosoph. Das sagt zumindest er über sich selbst. Und er sagt es im Gespräch oft; immer dann, wenn er mit den möglichen politischen Folgen der Initiative Landesrecht vor Völkerrecht konfrontiert wird, die er für die SVP entworfen und zusammen mit Parteiübervater Christoph Blocher kürzlich dem Land vorgestellt hat. Er sei ein Pragmatiker, sagt Vogt.

Die WOZ trifft den eher schmächtigen 44-jährigen Zürcher Rechtsprofessor und Kantonsrat in einem Café am Limmatquai. «Seinen Anfang nahm das Initiativprojekt am 12. Oktober 2012», erzählt Vogt. Damals urteilte das Bundesgericht, dass die an der Urne abgesegnete SVP-Ausschaffungsinitiative innerhalb der Grenzen des Völkerrechts umgesetzt werden müsse. Zu beachten, so das Gericht, sei insbesondere das essenzielle völkerrechtliche Grundprinzip der Verhältnismässigkeit, das die automatische Ausschaffung von AusländerInnen, die eine kriminelle Tat begangen haben, verbiete. Vogt: «Dieses Urteil ging klar zu weit.»

Vogt setzte sich an den Tisch und schrieb Blocher einen Brief, in dem er diesen, so der Jurist, «über das Urteil und seine Konsequenzen informierte». Kurz darauf setzte die SVP-Parteileitung ein Team zur Erarbeitung einer Initiative ein, die das Problem aus dem Weg schaffen sollte. Die Leitung übernahm Vogt, der seit 2013 an der Uni Zürich einen Lehrstuhl für Privat- und Wirtschaftsrecht besetzt.

Vogt ist erst vor gut sechs Jahren der SVP beigetreten, er befürchtete lange, die Parteimitgliedschaft würde ihm innerhalb der Uni schaden. Allerdings habe er sich seit geraumer Zeit der Partei zugehörig gefühlt. «Es ist nicht zuletzt die Liebe für die Schweizer Natur, die dieses Gefühl in mir weckt – auch wenn mir die SVP oft zu wenig umweltfreundlich ist.» Neben dem konservativen Bauern- und Gewerbeflügel und dem elitären Wirtschaftsflügel rund um Milliardär Blocher verkörpert Vogt eine dritte, neue Art von Parteimitgliedern: die Intellektuellen. Mit 34 Jahren hatte Vogt bereits eine Assistenzprofessur in Zürich, später arbeitete er für die Wirtschaftskanzlei Homburger, lebte in Beijing, Florenz, London, New York.

Die rechte Revolution

Ihm, sagt Vogt, gehe es mit der Initiative darum, die Schweiz zu bewahren. «Ich glaube, dass die Schweiz erst in den letzten rund zwanzig Jahren dazu übergegangen ist, dem Völkerrecht den Vorrang vor der Verfassung einzuräumen.» Der Privatrechtler widerspricht mit dieser Einschätzung der überwältigenden Mehrheit der VölkerrechtlerInnen, die die Geburt dieses Grundsatzes im 19. Jahrhundert verorten; dem Kleinstaat wurde damals bewusst, dass er ohne das Völkerrecht von den Grossmächten zerrieben würde. Plant Vogt in Wahrheit also nicht viel eher die Revolution von rechts? Vogt ringt um Fassung. «Das haben Sie wohl in irgendeiner Zeitung gelesen …»

Vogts Initiative zielt nicht auf das Völkerrecht im Allgemeinen ab. Mit den internationalen Wirtschaftsverträgen, die der Wirtschaftselite rund um die SVP den Schutz ihrer Auslandsinvestitionen garantiert und ihnen ausländische Exportmärkte eröffnet, kann die Partei bestens leben. Die Initiative zielt auf die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ab, die 1950 nach der industriellen Vernichtung von Millionen JüdInnen und anderen Minderheiten im Zweiten Weltkrieg von den europäischen Regierungen vereinbart wurde und der die Schweiz 1974 beitrat. Auf die EMRK bezog sich auch das Bundesgericht in seinem Urteil über die Grenzen zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte, kritisiert Vogt, habe seit der Ratifikation der EMRK durch die Schweiz seine Rechtsprechung stetig weiterentwickelt, sodass diese weit über die konkreten Menschenrechtsartikel hinausgehe. Vogt wird laut: «Damit habe ich ein riesiges Problem!» Was man von der Kritik auch halten mag: Seit 1974 hiess der Europäische Gerichtshof von rund 5600 eingereichten Beschwerden gegen die Schweiz gerade mal rund 90 gut. Weit schwerer wiegen für die SVP die Schranken, die der Konventionstext für die Umsetzung rechter Initiativen festlegt. Neben der Ausschaffungsinitiative gilt das auch für die Unverjährbarkeitsinitiative oder die Verwahrungsinitiative.

Bisher hat die SVP der EMRK Nadelstiche verpasst, indem sie mit ihren Initiativen AusländerInnen oder religiöse Minderheiten angriff. Nun verlagert sie ihren Kampf auf eine höhere Stufe, indem sie einen Frontalangriff auf die Menschenrechtskonvention lanciert.

Vogt begründet die Initiative wie folgt: Das «Schweizer Volk» sei innerhalb der Schweizer Grenzen der «alleinige Souverän» und habe entsprechend das Recht, die Verfassung «nach Belieben» festzulegen. Kurz: Der Volkswille ist durch nichts zu begrenzen, auch nicht durch die Menschenrechte. Diese Position ist keine Neuerfindung, sie wird von den rechtsnationalistischen Bewegungen in Europa seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert vertreten, als diese sich zu formieren begannen.

Die einzige Schranke für das Volk sieht Vogt im zwingenden Völkerrecht. Dazu gehören insbesondere das zwischenstaatliche Gewaltverbot, das Verbot des Völkermords, der Sklaverei sowie der Folter.

«Jeder Wert ist relativ»

Doch hat das Volk immer recht? Was, wenn nach dem Verbot von Minaretten und der Aufweichung des Verhältnismässigkeitsprinzips in zwanzig, dreissig Jahren eine Mehrheit der SchweizerInnen plötzlich entscheidet, die Meinungsfreiheit einzuschränken oder dass gewisse Minderheiten ohne Gerichtsverfahren ins Gefängnis gesteckt werden können? Hat das 20. Jahrhundert nicht unzählige Beweise dafür geliefert, dass der Mensch insbesondere in Krisenzeiten zu jeder Gräueltat fähig ist? Für andere Länder, glaubt Vogt, mögen solche Grenzen gerechtfertigt sein. «Wenn ich von Vertrauen in das Volk spreche, meine ich das Schweizer Volk.» Weil es den anderen überlegen ist? Nein, korrigiert Vogt, die Schweizer seien durch die direkte Demokratie immer wieder aufgefordert, sich mit politischen Fragen auseinanderzusetzen. Zudem gebe es hier ein halbwegs funktionierendes Mediensystem.

Dann entpuppt sich der Pragmatiker doch noch als Philosoph. Er würde ohnehin niemals behaupten, dass das Volk immer recht habe, sagt Vogt. Der Grund sei einfach: Er glaube nicht an eine allgemeingültige Wahrheit. Deshalb glaube er auch nicht an irgendwelche Menschenrechte, die imstande sein sollen, Volksentscheide umzustossen. «Durch wen soll denn der konkrete Inhalt der Menschenrechte bestimmt werden?! Durch einen Gott? Oder durch sonst eine überweltliche Ordnung? Daran glaube ich nicht.»

Und das Diskriminierungsverbot? Das Recht auf Meinungsfreiheit? Das Recht auf ein faires Verfahren? Ist es nicht ein Fortschritt, dass wir diese Menschenrechte, die uns die Aufklärung gebracht hat, weitgehend verwirklicht haben? «Ihre Vorstellung ist ahistorisch. Jeder Wert ist relativ. Es ist anmassend, wenn jemand heutzutage mit seinem Wertemassstab über die Vergangenheit richtet – wie werden unsere Nachfahren über uns urteilen?»

Die Menschenrechte

Die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), die die Schweiz 1974 ratifiziert hat, umfasst folgende Rechte:

Art. 1: Verpflichtung zur Achtung der Menschenrechte

Art. 2: Recht auf Leben

Art. 3: Verbot der Folter

Art. 4: Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit

Art. 5: Recht auf Freiheit und Sicherheit

Art. 6: Recht auf ein faires Verfahren

Art. 7: Keine Strafe ohne Gesetz

Art. 8: Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens

Art. 9: Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit

Art. 10: Freiheit der Meinungsäusserung

Art. 11: Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit

Art. 12: Recht auf Eheschliessung

Art. 13: Recht auf wirksame Beschwerden

Art. 14: Diskriminierungsverbot