Unternehmenssteuerreform III: Auf dem Buckel der Bevölkerung

Nr. 15 –

Den Bürgerlichen scheint jegliche Kompromissfähigkeit abhandengekommen zu sein: Letzte Woche hat der Bundesrat die neuen Eckwerte der Unternehmenssteuerreform III vorgestellt, die er im Herbst in die Vernehmlassung geschickt hatte.

Der Bundesrat will mit der Reform international geächtete Steuerprivilegien etwa für Holdings abschaffen und sie durch neue Privilegien ersetzen. Dadurch wird der Bund jährlich 1,2 Milliarden Franken verlieren. Trotzdem will die Regierung neuerdings auf eine Kapitalgewinnsteuer verzichten, mit der sie ursprünglich einen Teil der Ausfälle kompensieren wollte. Mit der Steuer würden etwa Kursgewinne auf Aktien besteuert – so wie alle anderen Einkünfte auch. Die Steuer ist unter anderem in Europa weit verbreitet.

Seit Finanzministerin Eveline Widmer-Schlumpf (BDP) im Herbst die Vernehmlassung eröffnete, machten die bürgerlichen Parteien von GLP bis SVP zusammen mit ihrer publizistischen Speerspitze, der NZZ, Stimmung gegen die Einführung einer Kapitalgewinnsteuer – genauso wie sie derzeit auch gegen die Erbschaftssteuerinitiative agitieren, die bald zur Abstimmung kommt. Und dies, obwohl der Bund bereits vergangenes Jahr – unter anderem wegen der letzten Unternehmenssteuerreform II – 2,1 Milliarden Franken weniger einnahm als budgetiert und Finanzverwaltungsdirektor Serge Gaillard vor schwierigen bevorstehenden Jahren warnt.

Nun ist der Bundesrat eingeknickt. Das Steuergeschenk von 1,2 Milliarden Franken an die Unternehmen soll durch ein Sparpaket zulasten der Bevölkerung kompensiert werden. In der Medienmitteilung des Finanzdepartements tönt das dann so: Dank einer «Bereinigung des Finanzplans» könne die «verbleibende Belastung (…) auf der Ausgabenseite aufgefangen werden».

Die SP hat für den Fall, dass die bürgerliche Parlamentsmehrheit die Vorlage des Bundesrats ohne jegliche Gegenfinanzierung wie etwa eine Kapitalgewinnsteuer durchwinkt, bereits das Referendum angekündigt.