Kriegsverbrechen im Ostkongo: Meilenstein trotz milder Urteile

Nr. 43 –

Dreizehn Jahre für den Rebellenchef, acht Jahre für seinen Vize: So lauten die Urteile des Oberlandesgerichts Stuttgart im Verfahren gegen zwei Milizenführer, die für mehrere Massaker im Osten des Kongo mit Hunderten von toten ZivilistInnen im Jahr 2009 verantwortlich sind. Es geht um Angriffe der Rebellengruppe Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas (FDLR), der Nachfolgeorganisation der ruandischen Hutu-Armee, die 1994 auch den Völkermord in Ruanda verübte.

Über vier Jahre hat der Prozess gegen den Präsidenten der FDLR, den seit 26 Jahren in Baden-Württemberg lebenden Ökonomen Ignace Murwanashyaka, und seinen Vize, Straton Musoni, gedauert. Er umfasste 320 Verhandlungstage, über 50 ZeugInnen, 38 Ordner voll von (aus dem in Ruanda gesprochenen Kinjaruanda übersetzten) Protokollen und kostete rund 4,8 Millionen Euro. Ein solches Mammutverfahren sei mit den Mitteln der deutschen Strafprozessordnung kaum in den Griff zu bekommen, resümierte Jürgen Hettich, der vorsitzende Richter des Stuttgarter Oberlandesgerichts.

Tatsächlich musste die Bundesanwaltschaft elf der insgesamt sechzehn Anklagepunkte fallen lassen – darunter jene betreffend den Einsatz von Kindersoldaten sowie die Anordnung von Massenvergewaltigungen. Das Gericht erklärte zwar, die FDLR habe Gräueltaten an ZivilistInnen begangen. Doch es sprach die beiden bloss wegen «Rädelsführerschaft einer terroristischen Vereinigung» schuldig und nicht wegen der Gräueltaten selbst.

Tatsächlich war die Beweisaufnahme in einer 6000 Kilometer entfernten, schwer zugänglichen und äusserst instabilen Region problematisch. Zudem hatten die meisten ZeugInnen der Anklage ihre Aussagen aus Angst vor Repressalien zurückgezogen. Der Internationale Strafgerichtshof (ICC) hatte vor ein paar Jahren eine Anklage gegen einen anderen FDLR-Funktionär wegen «schwieriger Voraussetzungen» gar nicht erst zugelassen. Oberstaatsanwalt Christian Ritscher verfolgte die Urteilsbegründung fassungslos: Er hält Murwanashyaka für einen der Hauptschuldigen am Blutvergiessen im Ostkongo. Der FDLR-Präsident habe die Verbrechen von Mannheim aus per Satellitentelefon, E-Mail und SMS angeordnet.

Trotz der milden Bestrafung ist der Schuldspruch ein Meilenstein: Es ist das erste Mal, dass die ruandische Miliz für ihre Verbrechen im Kongo juristisch belangt wird. Der Verlust ihrer Köpfe dürfte die FDLR in Zukunft schwächen.