Hirnstrommessungen: Ohrfeige für die IV Kanton Luzern

Nr. 48 –

Vor zwei Jahren wurden Hirnstrommessungen von der IV Luzern als Wunderwaffe gefeiert, um psychische Leiden abzuklären und Versicherungsansprüche abzuweisen. Nun hat das Kantonsgericht die Untersuchungsmethode in der Luft zerrissen.

Wenn dir die IV ins Gehirn schaut: Mit Hirnstommessungen wurde im Kanton Luzern überprüft, ob Bedürftige ihr Handicap übertreiben (Symbolfoto). Foto: Amelie Benoist, Alamy Stock Foto

«Ich war jahrzehntelang sehr erfolgreich», erzählt der 61-jährige Kurt Moser *. «Doch in den letzten Jahren wurden die Anforderungen am Arbeitsplatz immer höher, und der Druck wurde unerträglich. Ich erlitt mehrere Erschöpfungsdepressionen und meldete mich schliesslich bei der Invalidenversicherung für eine Rente an.»

Es begann ein schier endloser Marathon von Abklärungen. Dazu gehörten auch Hirnstrommessungen beim Regionalen Ärztlichen Dienst der IV in Luzern. «Ein Mitarbeiter stülpte mir eine Elektrodenkappe über den Kopf. Ich musste mit einer Computermaus auf Bilderfolgen auf einem Bildschirm reagieren.» Kurt Mosers Hirnströme wurden zu einem Gerät geleitet, das Informationen über verschiedene Hirnfunktionen anzeigte. «Ich wusste damals aber nicht, dass man mir daraus einen Strick drehen könnte.»

Initiant und Motor der Hirnstrommessungen war der Psychiater Horst-Jörg Haupt vom Regionalen Ärztlichen Dienst der IV Luzern, einer internen medizinischen Gutachterstelle. Haupt setzte die Messungen als zusätzliche diagnostische Abklärung ein. Damit sollte geprüft werden, ob jemand seine Burn-out-Depression übertrieben darstellt: Wenn die IV Luzern jemanden als «Übertreiber» entlarvt, kann sie ihm eine Rente verweigern.

Dass Horst-Jörg Haupt Hirnstrommessungen vornimmt, wurde Anfang 2014 bekannt. Der Aufruhr in den Medien war gross. Die «Luzerner Zeitung» feierte das neue Verfahren als «Pionierarbeit». Die IV Luzern sprach von einer «Erfolgsgeschichte» und einem «Innovationsschub». Doch viele Fachleute äusserten sich schon damals kritisch (siehe WOZ Nr. 3/2014 ).

Das Projekt der IV Luzern hiess «Komplexfallabklärungen». Es lief ab 2013 und wurde Ende 2014 aus Kostengründen wieder beendet. Die Hirnstrommessungen waren einzigartig in der Schweiz, nur Luzern führte sie durch. Im Fokus standen Beschwerdebilder, die medizinisch nur schwer objektivierbar sind und deren Diagnosen vor allem auf den subjektiven Aussagen der PatientInnen beruhen.

Allerdings seien die Hirnstrommessungen nicht das einzige Kriterium für einen Rentenentscheid gewesen, sagt Donald Locher, Direktor der IV Luzern: «Wir haben immer wieder betont, dass die Basis jeder Komplexfallabklärung eine umfassende psychiatrische, arbeitsmedizinische und neuropsychologische Abklärung ist. Die Hirnstromkurven wurden als möglicher zusätzlicher Puzzlestein geprüft.»

Bei Kurt Moser spielte der Puzzlestein allerdings eine grössere Rolle. Jedenfalls verweigerte ihm die IV Luzern 2014 mit Hinweis unter anderem auf die Hirnstrommessungen eine Rente. Moser akzeptierte das nicht. Er ging mit einer Verwaltungsbeschwerde vor das Luzerner Kantonsgericht – und bekommt jetzt recht.

Nicht wissenschaftlich anerkannt

Am 10. November stellte die verwaltungsrechtliche Abteilung des Kantonsgerichts Luzern fest: «Bei den Hirnstrommessungen (…) handelt es sich nicht um eine wissenschaftlich anerkannte Methode hinsichtlich der Diagnosestellung psychischer Gesundheitsstörungen oder hinsichtlich der Simulations-/Aggravationsdiagnostik [Glaubwürdigkeitsabklärung, Anm. d. Red.] in der Einzelfallbegutachtung.» Den Hirnstrommessungen seien bei der Diagnosestellung des Burn-out-Syndroms «eine wesentliche Rolle» zugekommen, sie hätten das Ergebnis der versicherungsinternen Abklärung beeinflusst. Die RichterInnen stützten sich auf einen versicherungsmedizinischen Gerichtsgutachter, der die Abklärungen des Regionalen Ärztlichen Diensts der IV Luzern scharf kritisierte.

Die RichterInnen folgten dem Gutachter und weiteren FachärztInnen. Sie hielten fest, die Anwendung von Hirnstrommessungen zur Abklärung eines Anspruchs auf eine IV-Rente lasse sich gegenwärtig nicht rechtfertigen. Ausserdem sei der Arbeitnehmer kein «Übertreiber». Die RichterInnen kippten den Rentenentscheid der IV Luzern und sprachen Kurt Moser eine halbe Rente zu. Der Psychiater Horst-Jörg Haupt will gegenüber der WOZ nicht Stellung nehmen. Für ihn hat das Urteil keine Konsequenzen. Haupt bleibt beim Regionalen Ärztlichen Dienst angestellt.

Bei wie vielen Betroffenen die Hirnstrommessungen ebenfalls zu einer Rentenverweigerung beigetragen haben, ist unklar. Die Sendung «10 vor 10» berichtete letzte Woche über einen weiteren Fall, der gerichtlich aber noch nicht entschieden ist. Unklar ist auch, wie viele Leute insgesamt untersucht wurden. 2014 sprach die IV Luzern von sechzig Personen. Jetzt nennt Direktor Donald Locher eine andere Zahl: «Bis Ende 2014 hat es bei der IV Luzern total 26 Komplexfallabklärungen gegeben, bei denen zusätzlich zu einer umfassenden psychiatrischen, arbeitsmedizinischen und neuropsychologischen Abklärung eine Messung der Hirnstromkurven erfolgte. Es wurde in keinem Fall eine Leistung aufgrund der Resultate der Hirnstromkurvenmessung verweigert.» Zumindest in Mosers Fall ist das umstritten. Immerhin haben die KantonsrichterInnen festgestellt, die Hirnstrommessungen hätten bei seinem Gutachten eine wesentliche Rolle gespielt.

Unabhängige Prüfung gefordert

Überprüfen lässt sich ohnehin nichts, die IV-Dossiers sind vertraulich. Offensichtlich gibt es aber weitere Streitfälle. Donald Locher sagt: «Aktuell sind einige wenige Gerichtsfälle pendent.» Rainer Deecke, der in Zug ansässige Anwalt von Kurt Moser und im Verein Rechtsberatungsstelle UP für Unfallopfer und Patienten tätig, betont: «Ich erwarte nun von der IV-Stelle Luzern, dass sie sämtliche Fälle, in denen Leistungen aufgrund dieser Hirnstrommessungen abgelehnt worden sind, neu aufrollt und nochmals unabhängig überprüft.»

Erstaunlich ist, wie lange das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) untätig blieb. Trotz einer Aufsichtsbeschwerde zweier Anwälte der Rechtsberatungsstelle UP im Januar 2014 dauerte es ein Jahr, bis das BSV reagierte und die kantonalen IV-Stellen anwies, die Finger von der Methode zu lassen. «Anfang 2015 kamen wir zum Schluss, dass sie wissenschaftlich nicht abgestützt und nicht effizient ist und dass sie keine zusätzlichen Erkenntnisse bringt», sagt BSV-Sprecher Harald Sohns.

Für Kurt Moser ist der Hirnstromspuk vorerst vorbei, denn die IV Luzern will das Urteil des Kantonsgerichts nicht ans Bundesgericht weiterziehen. «Natürlich bin ich erleichtert», sagt er, «aber mein Verfahren hat jetzt vier Jahre gedauert, und ich frage mich, ob andere Betroffene genug Geld und einen so langen Schnauf haben, das Ganze durchzustehen.»

* Name geändert.