Verlängerte Aktensperre: Das Verschwinden des NDB

Nr. 17 –

Achtzig Jahre später öffneten HistorikerInnen das Dossier mit der Bezeichnung «NDB» in der Schweiz oder in deren Nachfolgestaat oder in deren Übernahmeorganisation, je nach Verlauf der Geschichte. Sie lasen darin, dass ein sogenannter Nachrichtendienst des Bundes vor achtzig Jahren beschlossen hatte, seine Akten dürften erst in achtzig Jahren geöffnet werden, so auch die vorliegenden. Der Beschluss war entgegen den geltenden Schutzfristen gemäss Bundesgesetz über die Archivierung gefallen, wonach amtliche Akten generell nach dreissig Jahren öffentlich zugänglich zu machen seien, solche mit besonders schützenswerten Personendaten ausnahmsweise erst nach fünfzig.

In den Akten fand sich keine Begründung für den Entscheid, vom kuriosen Hinweis abgesehen, dass ausländische Nachrichtendienste, mit denen der einheimische in Kontakt stand, eine vorzeitige Öffnung nicht begrüsst hätten. Folgerichtig blieb den HistorikerInnen nichts anderes übrig, als die These aufzustellen, dass es der Nachrichtendienst mit seiner Geheimhaltungstätigkeit übertrieben genau genommen haben musste: Nicht nur habe er im Geheimen operiert, sondern auch im Geheimen archiviert, weshalb er zwangsläufig aus dem öffentlichen Bewusstsein verschwunden sei. Zwar hätten ihn PolitikerInnen noch eine gewisse Zeit reflexhaft mit immer neuen Kompetenzen ausgestattet, was allerdings zunehmend einer Investition in ein schwarzes Loch geglichen habe, wie ein Nationalrat in einer Budgetdebatte treffend anmerkte. Irgendwann kannte niemand mehr den Namen des Chefs des Nachrichtendienstes, die Adresse seiner Büros blieb unauffindbar.

Eine Historikerin erlaubte sich bei der Öffnung der Akten noch den Witz, die Begründung der Sperre mit dem Druck ausländischer Geheimdienste sei wohl deshalb erfolgt, weil der einheimische keine sichtbaren Erfolge erzielt habe: «Lieber eine Geschichte voller Pannen als gar keine.» Dann wandten sich die HistorikerInnen dem nächsten Dossier zu.