#digi: Die voll digitalisierte Richterin

Nr. 50 –

Die Vorlage hat Sprengkraft. Sie trägt den trockenen Titel «Bundesgesetz über die Plattform für die elektronische Kommunikation in der Justiz (BEKJ)». Der Bund hat dazu vor kurzem die Vernehmlassung gestartet. Kaum ein Medium hat berichtet. Was hier angedacht ist, dürfte die Justiz ziemlich umkrempeln. Geplant ist, eine digitale Plattform zu bauen, auf der alles, was mit Justiz zu tun hat, abgelegt wird. Oder wie es in der Botschaft heisst: Das BEKJ soll «die Einführung eines Obligatoriums zur Nutzung von E-Justiz im Bereich der Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichte sowie der Strafverfolgungsbehörden» regeln. Das Ziel ist: Kein Papier mehr, alle Schriftstücke sollen digital und zentral verwaltet werden.

Man wird danach nie mehr Justizakten eingeschrieben verschicken müssen. Pro Jahr liessen sich so zwölf Millionen Franken Postgebühren sparen. Künftig soll für jedes Verfahren eine Gebühr von zwölf bis fünfzehn Franken erhoben werden, damit kämen jährlich etwa zehn Millionen Franken zusammen, was für die Finanzierung der Plattform reichen sollte.

Bund und Kantone würden die Plattform gemeinsam betreiben. Justizbehörden, Gerichte und AnwältInnen erhielten eine Adresse und könnten sich mit einer elektronischen ID auf der Plattform anmelden. Die Dokumente würden mit elektronischen Siegeln versehen, um deren Echtheit zu garantieren.

Effizient wird das System vermutlich werden. Technisch stellen sich allerdings viele Fragen. Wie klug ist es, alle Gerichtsakten auf einem Haufen zu speichern? Wie sicher sind die elektronischen IDs und die digitalen Siegel, die die handschriftlichen Unterschriften ersetzen sollen? Was für Programme werden benutzt – sind es Open-Source-Programme, oder werden Techgiganten daran beteiligt sein?

Starten könnte die Plattform in vier bis fünf Jahren, sobald achtzehn Kantone bereit sind mitzumachen. Das ist der Plan. Doch bis es so weit ist, dürfte es noch einige Diskussionen geben. Hört man sich bei JuristInnen um, ist zu vernehmen, dass in gewissen Kantonen die Mehrheit der AnwältInnen der Idee ablehnend gegenüberstehen. Im Februar, wenn die Vernehmlassungsantworten vorliegen, wird man mehr wissen.