Einzelhaft: Nur die Gefährlichsten?

Nr. 16 –

Mehr als dreissig Menschen sitzen in der Schweiz in Einzelhaft. Expert:innen warnen vor den psychischen Folgen der Isolation – so auch die Uno.

geschlossener Innenhof im Gefängnis Pöschwies
Hochsicherheitshaft heisst: Immer alleine und isoliert zu sein – teils für Jahre. Geschlossener Innenhof im Gefängnis Pöschwies. Foto: Ursula Häne

Thomas Manhart, der ehemalige Leiter des Zürcher Justizvollzugs, sagt bei einem Treffen in einem Café: «Die Schweizer Institutionen neigen zur arroganten Haltung, alles richtig zu machen.» Doch dem sei nicht so. Manhart ist der Mann, der bis zu seiner Pensionierung im Jahr 2019 als Amtschef hauptverantwortlich war für die Haftbedingungen von Brian Keller. Heute übt er Selbstkritik. Auch er habe einen Röhrenblick gehabt, sagt er. «Wir dachten, wir müssten Brian Keller zeigen, wer der Stärkere ist, ihn endlich in die Knie zwingen. Er hatte sich ja schliesslich überall sonst nicht gebeugt. Und sein Verhalten hat uns vermeintlich immer wieder bestätigt.»

Keller, der seit November auf Bewährung entlassen ist, sass insgesamt dreieinhalb Jahre in Einzelhaft. Sein Fall ist in vieler Hinsicht aussergewöhnlich – von der medialen Hetzjagd über das Justizversagen bis zur Eskalationskaskade in den Vollzugsanstalten und der unmenschlichen Härte, mit der ihm der Vollzugsapparat immer wieder begegnete – wie etwa im Gefängnis Pfäffikon, wo der Gefangene zwei Wochen lang, nur mit Unterwäsche und einem Poncho bekleidet, auf dem Boden schlafen musste.

Doch die Einzelhaft an sich, sie ist kein Einzelfall. In den sechs geschlossenen Schweizer Vollzugsanstalten gibt es über dreissig Plätze in Hochsicherheitsabteilungen. Und diese sind in der Regel voll belegt, wie die Strafvollzugskonkordate auf Anfrage der WOZ zurückmelden. Der Fall Brian wirft damit eine ganz grundsätzliche Frage auf: Ist Hochsicherheitshaft, Einzelhaft – oder Isolationshaft, wie sie Kritiker:innen nennen – eine unumgängliche Massnahme für besonders schwierige Gefangene – oder ist sie zu verbieten, wie es Anwältinnen und Menschenrechtler fordern?

Die Mandela-Rules

In den Hochsicherheitsabteilungen sitzen Gefangene, die als besonders gefährlich eingestuft werden. Während Einzelhaft zu Disziplinarzwecken auf zwei Wochen beschränkt ist, können die meisten Kantone die präventive Isolation eines Gefangenen für sechs Monate verfügen, bevor diese von den Gefängnissen wieder überprüft werden muss. Die Kantone stützen sich dabei auf die Empfehlungen der drei Strafvollzugskonkordate Nordwest- und Innerschweiz, Ostschweiz, lateinische Schweiz.

Wie schädlich die Einzelhaft für die Betroffenen ist, hat Reto Volkart bereits in den achtziger Jahren untersucht. Der Psychologe verglich damals 30 Insassen in Einzelhaft mit 28 Gefangenen im Normalvollzug. Seine Erkenntnisse fasst er am Telefon so zusammen: «Die soziale Isolierung und der plötzliche Reizentzug werden als überwältigende Ohnmachtssituation empfunden. Bereits nach kurzer Zeit können akustische Halluzinationen und andere Wahrnehmungsstörungen auftreten. Es treten Angstzustände auf, emotionale Labilität, Depression und Apathie.» Je länger man isoliert sei, desto grösser seien die Auswirkungen auf das Denken und den Körper. «Die Betroffenen sind verwirrt, haben Konzentrationsprobleme, können Dinge nicht mehr unterscheiden und sich nicht mehr ausdrücken, entwickeln Verfolgungsideen. Selbstverletzungen und Suizidversuche sind häufig.» Der Bewegungsmangel wirke sich zudem auf das vegetative Nervensystem aus. «Mit Schwindel, Schweissausbrüchen, Schlafstörungen, Blutdruck- und Körpergewichtsveränderungen. Bei Frauen setzt oft die Monatsblutung aus. Auch Veränderungen der Hirnströme lassen sich nachweisen.»

Volkart sagt: «Einzelhaft dürfte nach meiner Ansicht allerhöchstens für fünf Tage verordnet werden, und nur unter ärztlicher Überwachung.» Seine Studie löste Ende der achtziger Jahre eine politische Kontroverse aus. 1991 nahm der Zürcher Kantonsrat gar um ein Haar eine Initiative des Primarlehrers Georges Pierre Weil-Goldstein an, der die Abschaffung der Einzelhaft forderte. Es fehlte eine Stimme. Die Debatte verstummte wieder.

Nicht aber auf der Ebene der internationalen Menschenrechtsinstitutionen. 2015 hat die Uno die sogenannten Nelson-Mandela-Rules verabschiedet, die Mindeststandards für die Behandlung von Gefangenen definieren. Diese fordern zwar nicht die komplette Abschaffung der Einzelhaft, aber deren humane Ausgestaltung – damit sie eben nicht zur Isolationshaft werde. Als solche wird im Regelwerk «die Unterbringung von Gefangenen für 22 Stunden oder mehr pro Tag ohne bedeutungsvollen zwischenmenschlichen Kontakt» definiert. Eine solche Massnahme dürfe nur als allerletztes Mittel und für höchstens fünfzehn Tage angeordnet werden, fordert die Uno. Alles andere sei menschenrechtswidrig.

Die Gefängnisbesuche

Der Besucherraum der Hochsicherheitsabteilung in der Zürcher Justizvollzugsanstalt (JVA)Pöschwies ist blau gestrichen – Wände, Boden, der kleine Tisch, der in der Mitte des Raums für Besucher:innen in den Boden gegossen ist. Die Gefangenen der Hochsicherheit sitzen hinter einer Trennscheibe, wenn sie hier Besuch empfangen. Selbst Familienangehörige können sie nur hinter Plexiglas sehen. Eben dies widerspricht der Uno-Forderung nach direktem zwischenmenschlichem Kontakt – nach Begegnungen, bei denen auch Berührungen möglich sind, Umarmungen.

Neben der Pöschwies mit sechs Plätzen haben in der Deutschschweiz unter anderem die Justizvollzugsanstalten Thorberg mit vier und Bostadel mit fünf Plätzen Hochsicherheitsabteilungen. Die Bedingungen in den Abteilungen gleichen sich: Die Gefangenen haben die Möglichkeit, zu arbeiten, wobei dies teilweise in der Zelle stattfindet. Sie können ein bis zwei Stunden pro Tag im Hof spazieren und – meist sehr limitiert – Sport treiben. Dies alles alleine. Private Besuche hinter Trennscheiben sind durchschnittlich einmal die Woche gestattet, Telefonate und andere Kontakte zu Anwältinnen, Psychiatern, Seelsorgerinnen oder Sozialpädagogen öfters.

Mit den betroffenen Einzelhäftlingen in den Justizvollzugsanstalten zu reden, war nicht möglich – die Gefängnisse vermitteln keine Kontakte. Direktor Andreas Naegeli führt durch die JVA Pöschwies. Mit der Kritik der Uno kann er wenig anfangen, beim Gang über den Gefängnishof sagt er: «Wir können den Häftlingen in Hochsicherheitshaft doch keine Besuche ohne Trennscheibe ermöglichen. Sie sitzen ja eben gerade deshalb in Einzelhaft, weil wir direkte Begegnungen mit anderen Menschen als zu risikohaft einstufen.»

Das Argument der Sicherheit – für die Justizvollzugsanstalten hat es in der Debatte über die Einzelhaft oberste Priorität. In der Pöschwies, der grössten geschlossenen Justizvollzugsanstalt der Schweiz, ist rund ein Drittel der Gefangenen wegen Verbrechen gegen Leib und Leben verurteilt. Knapp ein Sechstel der Männer sind Sexualstraftäter. Naegeli sagt: «Bei uns ist es schon vorgekommen, dass ein Gefangener einem anderen nach einem Streit aufgelauert und ihm mit einem Vierkantrohr heftig auf den Kopf geschlagen hat, in der Absicht, ihn zu töten. Das Opfer erlitt einen offenen Schädelbruch, überlebte aber glücklicherweise. Wie sollte man nach Ihrer Ansicht in einem solchen Fall die weitere Unterbringung im Strafvollzug gestalten?»

Wie Naegeli argumentieren auch die Gefängnisleiter:innen der JVA Thorberg und der JVA Bostadel. Bostadel-Direktor Andreas Gigon sagt am Telefon: «Unsere Mitarbeiter müssen mit extrem schwierigen Situationen umgehen. Es gibt zum Beispiel Männer, die ihre Zellen mit Kot verschmieren oder Todesdrohungen aussprechen.» Thorberg-Direktorin Regine Schneeberger erzählt in ihrem Büro von einem Häftling mit einer «gemäss Gutachten schweren dissozialen Persönlichkeitsstörung und einer ungünstigen Rückfallprognose». Der Mann habe in Freiheit ein Zufallsopfer getötet, sich auch im Gruppenvollzug extrem auffällig verhalten und Mitgefangene gefährdet.

Doch landen nicht nur Gefangene, die besonders schwere Straftaten begangen haben, in den Hochsicherheitsabteilungen. Massgebend ist auch das Verhalten in den Haftanstalten. Und besonders häufig werden Insassen mit psychischen Auffälligkeiten als gefährlich eingestuft. Pöschwies-Direktor Naegeli hat die Zahlen dazu, wie hoch der Anteil psychisch auffälliger Gefangener in seiner Hochsicherheitsabteilung ist, dabei: «Es sind achtzig Prozent.»

Für Menschen mit psychischen Problemen ist die Einzelhaft gemäss Expert:innen besonders schädlich. Das Selbstverständnis, mit dem der Justizvollzug rechtfertigt, dass sie dennoch häufig isoliert werden, lautet: Man sei heute nicht mehr repressiv unterwegs. Thorberg-Direktorin Schneeberger sagt: «Heute stehen agogische und therapeutische Massnahmen im Vordergrund, allerdings immer noch in einem strukturell repressiven Rahmen.» Man versuche, mit jedem Gefangenen eine Perspektive zu entwickeln und ihn so schnell wie möglich in den Gruppenvollzug zu integrieren. Oft komme während der Einzelhaft etwas in Gang, «der Gefangene kommt zu einer Einsicht, und es gelingt ihm, sich regelkonform zu verhalten».

Auch bei Naegeli klingt es, als verstünde er die Massnahme als eine Art Intervention: Manchmal erreiche man die Gefangenen erst in der Einzelhaft richtig. «Dort ist die Begleitung durch das Personal enger, und es steht mehr psychologisches Personal zur Verfügung.» Die «Problemstellungen und Ressourcen» eines Gefangenen würden von einem interdisziplinären Team beurteilt. «Wobei immer auch geschaut wird, ob es stattdessen einen Aufenthalt in einer Psychiatrie braucht.»

Und dann ist da dieser eine lange schwarze Balken auf Naegelis Tabelle. «Ein Verwahrter, der seit zwanzig Jahren in Einzelhaft sitzt», sagt er, «aber das ist wirklich ein ganz besonderer Fall.» Doch auch in anderen Gefängnissen hat System, dass Verwahrte, die von psychiatrischen Gutachter:innen und Gefängnisleitungen als rückfallgefährdet und oft als hochgradig sozial gestört beschrieben werden, jahrelang isoliert werden: Im Thorberg und in der JVA Bostadel sitzen derzeit insgesamt fünf Verwahrte schon mehrere Jahre in Einzelhaft. Bostadel-Direktor Gigon sagt: «Manche wollen auch gar nicht mehr in die Gruppe. Sie nisten sich regelrecht selber ein, das ist dann tragisch.»

Die Macht der Aufseher:innen

Einen komplett anderen Blick auf die Einzelhaft hat Walo C. Ilg. Der Berner Anwalt sagt bei einem Besuch in seiner mit Antiquitäten gefüllten Wohnung: «Einnisten? Das darf es doch nicht geben. Einzelhaft ist für alle schädlich, man muss die Menschen auch vor sich selber schützen.» Ilg ist auf Strafvollzugsrecht spezialisiert, setzt sich für die Rechte Gefangener ein. Und er kritisiert das Menschenbild des Strafvollzugs, das seiner Ansicht nach noch immer stark autoritär geprägt ist. «Der Häftling wird ausgeschlossen, er muss erzogen werden – durch den Aufseher, der alles besser weiss.»

Ilg zieht stark in Zweifel, dass Langzeiteinzelhaft – wie gesetzlich vorgeschrieben – nur präventiv und nicht als Strafe eingesetzt wird. «Es gibt in den Anstalten viele willkürliche Regeln. Und die Macht liegt immer bei den Aufseher:innen. Wenn sich jemand dagegen auf‌lehnt, wenn er aufmüpfig ist, gar ausfällig wird, wird er schnell als gefährlich eingestuft.» Sehr ähnlich argumentiert Sharon Shalev, eine Menschenrechtsexpertin, die an der britischen Oxford-Universität zum Thema der Isolationshaft forscht und Ende Januar eine Studie veröffentlicht hat, die 42 Demokratien in Bezug auf die Anwendung von Einzelhaft vergleicht. Die Schweiz behandelt die Studie jedoch nur sehr oberflächlich. Shalev resümiert: «In fast allen Hochsicherheitsabteilungen sind wir auf Leute gestossen, die nur geringfügige Übertretungen begangen haben, die im Gefängniskontext hart interpretiert und eskaliert wurden.»

Shalev fordert ein grundlegendes Umdenken: Man müsse zuallererst anerkennen, dass Einzelhaft schädlich sei, und alles dafür tun, sie zu verhindern. «Dafür braucht es deeskalative, traumainformierte Praktiken.» Wenn es keine andere Lösung als Einzelhaft gebe, müsse alles versucht werden, um die Gefangenen zu aktivieren, etwa mit Gartenarbeit und Bildungsmöglichkeiten. Shalevs Studie zeigt, dass Einzelhaft in den nordeuropäischen und englischsprachigen Ländern – insbesondere in den USA – besonders häufig angewendet wird. Wobei es Unterschiede gibt in der Frage, wie repressiv sie ausgestaltet ist – ob Gefangene etwa regelmässig telefonieren können und Zugang zu Lesematerial oder Fernsehen haben. Die Schweiz fällt vor allem durch die vergleichsweise hohe Anordnungsdauer auf.

Zurück zu Thomas Manhart, der sagt: Für ihn sei Brian Kellers Fall einzigartig und exemplarisch zugleich. Einzigartig, weil Repression in diesem Ausmass im Justizvollzug nicht die Regel sei. Exemplarisch, weil er zeige, dass es in der Praxis eben manchmal keine trennscharfe Linie gebe zwischen präventiven Massnahmen und Strafen. «Und ein Gefangener wird die Isolation immer als Strafe empfinden.»

Manhart sagt, er habe über vieles erst nach seiner Pensionierung nachgedacht. Heute ist er überzeugt: «Folterähnliche Massnahmen sind nie zulässig. Basta. Auch in einer Notstandssituation nicht.» Doch in der Praxis sei die rote Linie nicht immer deutlich ersichtlich. «Und es gibt keine unabhängige Kontrollinstanz, die die Verhältnismässigkeit einer Massnahme überprüft.» Die Schweizer Justizvollzugsanstalten können länger dauernde Einzelhaft zwar nicht selbst anordnen, sondern müssen dafür einen Antrag beim jeweiligen Amt für Justizvollzug stellen. Doch lehnen diese Ämter den Antrag kaum je ab. Reicht ein Gefangener Rekurs gegen die Verfügung ein, wird dieser von der Justizdirektion behandelt. «Das ist kein echtes, unabhängiges Rechtsmittel, da es rein verwaltungsintern ist», sagt Manhart. «Die Justizdirektion neigt dazu, ihre Amtsstelle zu schützen und nur bei sehr groben Missständen einzuschreiten. Man stützt sich gegenseitig und übt höchstens intern Kritik.»

Ähnliches sagt auch der Berner Anwalt Walo C. Ilg.: «Einen Prozess im Strafvollzug zu gewinnen, ist fast unmöglich. Auch vor der nächsten Instanz, dem Verwaltungsgericht, gewinnst du vielleicht zehn Prozent der Fälle.»

Die Kontrollen

Manhart hat zwei klare Forderungen: Es brauche erstens eine starke und von Verwaltung und Regierungsrat unabhängige Aufsichtsbehörde. «Sie müsste eine Liste aller bekannten heiklen Fälle haben, jederzeit Inspektionen machen können, und man müsste sie mit einer eigenständigen Klagekompetenz ausrüsten für den Fall, dass der Justizvollzug ihren Empfehlungen keine Folge leistet.» Zweitens fordert der ehemalige Amtsleiter ein spezialisiertes und eigenständiges Justizvollzugsgericht.

Am Ende bleibt die Frage: Tut die Schweiz genug, um bei der Einzelhaft – die einen extrem schweren Eingriff in die persönliche Freiheit darstellt – die Verhältnismässigkeit so weit wie irgendwie möglich zu wahren? Bezweifelt wird dies auch von Staatsrechtsprofessor Jörg Künzli, der 2014 für das Kompetenzzentrum für Menschenrechte eine Studie zur Einzelhaft verfasst hat. Künzli sagt am Telefon, er habe damals den Verdacht gehabt, dass auch einfach das Angebot die Nachfrage bestimme. «Dass die Hochsicherheitsabteilungen immer ausgelastet sind, müsste ja eigentlich heissen, dass das System am Anschlag ist, doch warum fordert nie jemand mehr Plätze? Mir scheint, dass man die Plätze einfach mit den gefährlichsten Gefangenen füllt, die man hat. Und nicht unbedingt mit solchen, für die es tatsächlich keine andere Lösung gibt.»

Künzlis zwei Hauptforderungen: «Eine viel individuellere Prüfung der Frage, welche Sozialkontakte möglich sind – manche Gefangenen haben ja Aggressionen, die sich nur gegen bestimmte Personen richten. Und mehr hochspezialisierte Psychiatrieplätze.»

Letzteres sieht auch Bostadel-Leiter Gigon so: «Das würde uns helfen.» Und in der Pöschwies sagt Naegeli: «Es ist sicher so, dass es einfacher ist, einen Gefangenen aufgrund seines Verhaltens als gefährlich einzustufen, als ihn wieder als gruppentauglich zu erklären.» Insgesamt bleibe er aber überzeugt, verhältnismässig zu handeln, sagt Naegeli zum Abschied. Wie er inzwischen über den Fall Brian Keller denkt? Dazu will er «aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes» nichts sagen.