Offshore-Banken: Der Fall Moonstone Trust

Nr. 20 –

Neue Enthüllungen stellen das Anwaltsbüro Bär & Karrer ins Rampenlicht. Und damit auch den Tamedia-Verleger und früheren Anwalt Pietro Supino: Er war an der Gründung eines zweifelhaften Offshore-Gesellschaft beteiligt.

Das gabs bislang nur im Kriminalroman. Ein entlassener Bankmanager kämpft jahrelang um seine Rechte und stellt schliesslich umfangreiche kompromittierende Akten seiner ehemaligen Brötchengeberin ins Internet. In der Realität heisst der Exmanager Rudolf Elmer, die Bank heisst Julius Baer Bank and Trust, Cayman, und die Internetseite wikilieaks.org (siehe WOZ Nr. 6/08). Der Kampf geht weiter.

Rudolf Elmers Scheidung von seiner langjährigen Arbeitgeberin Bank Bär ist ein persönliches Drama von epischem Ausmass und betrifft darüber hinaus auch den Finanzplatz Schweiz insgesamt. Mit seinem Aufstieg aus dem Zürcher Industriequartier über die New Yorker Columbia-Universität bis in die Teppichetage der Bank Bär personifiziert Elmer den Erfolg des Finanzplatzes. Heute, nach seinem Fall, legt Elmer den Finger auf eines der grossen Probleme dieses Sektors, die Steuerhinterziehung, die in jüngster Zeit wieder vermehrte Kritik der internationalen Gemeinschaft an der Schweiz auf sich gezogen hat.

Wie gründe ich einen Trust?

Nachdem Rudolf Elmer mit seinen im Internet publizierten Akten bislang die Bank Baer Cayman als Handlangerin von Steuerhinterziehung enormen Ausmasses - zum Schaden der Schweiz, Deutschlands, der USA und weiterer Länder - beschuldigt hatte, stellte er kürzlich mit neuem Material auf Wikileaks auch die unter anderem in Zürich, Zug und Genf ansässige Kanzlei Bär & Karrer an den Pranger (www.wikileaks.org), ein Anwaltsbüro, das eng mit der Bank Bär verbunden ist. Der eine Seniorchef, Thomas Bär, war Teilhaber und Präsident des von seinem Grossvater gegründeten gleichnamigen Bankinstituts. Der andere Seniorchef, Robert Karrer, sass jahrelang im Bank-Bär-Verwaltungsrat.

Konkret geht es um das 1998 gegründete Offshore-Vehikel Moonstone Trust. Und vielleicht würde die Geschichte niemanden interessieren, wäre nicht ein Jurist namens Pietro Supino darin verwickelt. Bevor dieser Supino sein Erbe als Präsident des zweitgrössten Schweizer Medienkonzerns Tamedia und als oberster Chef von einigen hundert JournalistInnen antrat, war er nämlich Geschäftsanwalt, Steuerberater und Vermögensverwalter bei Bär & Karrer. Seine Dissertation an der Universität St. Gallen hat Supino zum Thema Trusts geschrieben.

Pietro Supino war der Settlor des Moonstone Trust. Als Settlor wird auf Englisch der Gründer eines Trusts bezeichnet, jener ganz besonderen Eigentumsform britischen Rechts, die im schweizerischen Gesetz nicht vorkommt. In Europa gibt es die Institution des Trusts ausser im Vereinigten Königreich nur noch in Liechtenstein. Der Trust ist ein Vertragsverhältnis zwischen einem Gründer (englisch Settlor) und einem Treuhänder (englisch Trustee), wonach der Gründer dem Treuhänder Finanzwerte überschreibt und gleichzeitig verbindliche Instruktionen erteilt, auf welche Nutzniesser der Ertrag dieser Werte zu verteilen ist. Konkret läuft das darauf hinaus, dass jemand sein Vermögen in einem Trust parkieren und von dessen Ertrag profitieren kann, ohne dass sein Name gegen aussen in Erscheinung tritt. Er zahlt dann fast keine Steuern mehr und kann anonym Finanztransaktionen tätigen. Hochburgen dieses bei SteuerhinterzieherInnen sehr beliebten Finanzvehikels sind die britischen Kanalinseln sowie Britanniens karibische Kronkolonien Cayman und British Virgin Islands.

Trusts sind kompliziert. Juristenfutter. Die Missbrauchsanfälligkeit dieser Vertragsform ist allerdings auch für NichtjuristInnen augenfällig. Wer garantiert, dass der Settlor des Trusts auch wirklich der wahre Gründer ist? Wer weiss, ob die schriftlichen Instruktionen zur Gewinnverteilung sämtliche relevanten Fakten enthalten? Das alles ist Vertrauenssache zwischen Gründer und Treuhänder, Settlor und Trustee, und bleibt der Aussenwelt verborgen. Es sei denn, ein Whistleblower stellt interne Akten ins Internet.

Bär & Karrers Geschäft

Gemäss den Akten von Rudolf Elmer präsentiert sich der Fall Moonstone Trust wie folgt:

• An einem unbekannten Datum Anfang 1998 gelangt Bär-&-Karrer-Anwalt Pietro Supino an Julius Baer Bank and Trust Co. Cayman (Baer Trust) mit dem Anliegen, den Moonstone Trust zu gründen und Baer Trust als Treuhänder (Trustee) einzusetzen.

• Am 8. Juni 1998 verlangt Baer Trust in einem Protokoll zusätzliche Informationen über den beruflichen Hintergrund der Kundschaft und die Herkunft der Mittel. Mit Kundschaft kann nicht Gründer (Settlor) Pietro Supino gemeint sein, enthält doch das Protokoll folgenden Satz: «Nach der Ersteinzahlung des Gründer-Stellvertreters erwartet man, dass weitere Einzahlungen vom tatsächlichen Eigentümer gemacht werden.»

• Am 3. September 1998 bittet Baer Trust seine Vertreterin in Zürich aufs Neue, die zusätzlichen Informationen zu Moonstone Trust einzuholen.

• Am 23. Dezember 1998 setzt Treuhänder Baer Trust auf Protokoll von Moonstone-Gründer-Stellvertreter Supino einen Dr. Robert Schuler als Begünstigten des Moonstone Trust ein. Gleichzeitig instruiert Supino die Treuhänderin Baer Trust, 800 000 Deutsche Mark an diesen Schuler auszuzahlen. Die Überweisung soll von den Konten der Pan-Ox International Inc., British Virgin Islands, erfolgen, deren Kapitalmehrheit Treuhänder Baer Trust im Auftrag des Moonstone Trust verwaltet.

• Am 20. Mai 1999 veranlasst Moonstone-Gründer-Stellvertreter Supino bei Treuhänder Baer Trust eine weitere Zahlung von 200 000 Mark an Schuler zulasten von Pan-Ox International.

• Ebenfalls am 20. Mai 1999 schickt Baer Trust ein Protokoll an die Vertreterin von Baer Trust in Zürich. Darin wird beklagt, die verlangten Informationen über Schuler seien nie geliefert worden, weder die Passkopie noch die für faktische Trustgründer übliche Überprüfung von beruflichem Hintergrund und Herkunft der Mittel. Die einzige Qualifikation von Schuler sei ein Brief von Thomas Bär, wonach er diesen kenne und dessen Geldmittel seines Wissens keinen kriminellen Ursprung hätten. Weiter bemängelt das Protokoll, dass die Pan-Ox der Baer Trust keine Rechenschaft über Aktivitäten und Finanzen abgelegt habe.

Kein Kommentar

Aufgrund dieser Informationen kann die Geschichte von Moonstone Trust wie folgt zusammengefasst werden: Der diskretionsbedürftige Kunde Robert Schuler kommt zur Anwaltskanzlei Bär & Karrer und lässt von Gründer-Stellvertreter Pietro Supino einen Offshore-Trust gründen. Statt der vorgeschriebenen Informationen zu Person und Herkunft des Vermögens von Schuler lieferte Supino ein Referenzschreiben von Seniorchef Thomas Bär. Wer Schuler war und woher er sein Geld hatte, wusste die Moonstone-Treuhänderin Baer Trust nicht. Fazit: Moonstone ist ein klassischer Fall von Identitätsverschleierung und somit ein Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften sowohl in Cayman als auch in der Schweiz. Gebüsst dafür wurde Whistleblower Rudolf Elmer, der uns diese Geschichte erzählt.

Thomas Bär und Pietro Supino wollten keine Auskunft zum Thema dieses Artikels geben. «Pietro Supino nimmt zu Ihrer Anfrage, die ihm nichts sagt und die seine Tätigkeit als Juniormitarbeiter von Bär & Karrer betrifft, keine Stellung», sagte Tamedia-Sprecher Christoph Zimmer. «Überdies ist Pietro Supino an seine anwaltschaftliche Schweigepflicht gebunden.» Bär-&-Karrer-Sprecher Eric Stupp sagte: «Das Anwaltsgeheimnis verbietet mir jegliche Stellungnahme zu Ihren Fragen.»



Angeklagt: Das Schweizer Bankgeheimnis

An einer Pressekonferenz im Haus der Bundespressekonferenz in Berlin hat Rudolf Elmer am vergangenen Mittwoch das Schweizer Bankgeheimnis an den Pranger gestellt. Gemäss Text der Pressemappe präsentierte er eine Eingabe an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg. Darin klagt er gegen das Bankgeheimnis (Art. 47 des Bankengesetzes), weil dieses in Kombination mit der Zürcher Strafprozessordnung den Artikel 6 der Menschenrechtskonvention verletze, die das Recht auf einen fairen Prozess garantiert.

Sinngemäss argumentiert Elmer, dass ein Bankangestellter mit Kenntnis deliktischen Fehlverhaltens einer Bank den inkriminierten Sachverhalt in der Schweiz nicht zur Anzeige bringen könne, ohne das Bankgeheimnis zu brechen, also sich selber strafbar zu machen.

Konkret geht es beispielsweise um Falschbeurkundungen von Kauf- und Verkaufsentscheidungen bei der Bewirtschaftung des Konzernwertschriftendepots der Bank Bär. Dieses Depot wurde laut Elmer faktisch in Zürich geführt, jedoch gegen aussen mit einer Schattenbuchhaltung als Cayman-basiert dargestellt. Damit habe die Bank Bär den Schweizer Fiskus um Millionen geschädigt.

Ferner habe die Julius Baer Trust Company US-amerikanischen Staatsbürgern Beihilfe zur Steuerhinterziehung geleistet und deutschen Staatsbürgern geholfen, den deutschen Fiskus zu betrügen: Die Details dieser Fälle sind auf Elmers Webseite www.swisswhistleblower.com nachzulesen.

Elmer schreibt: «Als ich Unterlagen wegen mutmasslicher Straftaten innerhalb der Bank an Steuerbehörden übergab, wurde ich zur Überraschung aller in Haft genommen, obwohl von den Behörden Straf- und Bussverfahren gegen Dritte aufgrund dieser Unterlagen eingeleitet wurden.»

Die Dringlichkeit seiner Eingabe an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, welche die formalen juristischen Bedingungen nicht erfüllt, begründet Elmer mit dem Hinweis auf drohende Gefahren für Leib und Leben für sich und seine Familie. In Panama verschwand vor einigen Jahren ein Schweizer Offshore-Banker spurlos auf einem Parkplatz, und auf Cayman wurde unlängst der Lausanner Banker Frédéric Bise ermordet.

Moonstone Trust – persönliche Stellungnahme von Pietro Supino

Als junger Anwalt war ich von 1996 bis etwa Mitte 1998 als persönlicher Mitarbeiter und Assistent des Gründungspartners Dr. Thomas Bär bei Bär & Karrer tätig. Die Verantwortung für die Kunden und den Kundenkontakt lag dabei, wie bei Bär & Karrer üblich, stets beim Senior Partner Dr. Thomas Bär, der zu diesem Zeitpunkt auch Verwaltungsratspräsident der Bank Julius Bär war.

Die Errichtung des Moonstone Trusts geschah ausschliesslich auf direkte Anweisung meines Vorgesetzten Dr. Thomas Bär. Aufgrund der Position von Dr. Thomas Bär und meiner Aufgabe als sein persönlicher Mitarbeiter hatte ich keinerlei Anlass, an der Rechtmässigkeit dieser Anweisung zu zweifeln. Es war mir im Verlauf meiner bisherigen beruflichen Karriere stets ein persönliches Anliegen, korrekt und verantwortungsbewusst zu handeln.

Nach Ende meines Arbeitsverhältnisses habe ich in meiner nicht übertragbaren Funktion als formeller Gründer des Trusts auf Wunsch von Bär & Karrer noch einmal ein Schreiben in dieser Sache unterzeichnet. Dies nach einer ausdrücklichen Bestätigung, dass die Identifikations- und Herkunftsnachweise erbracht seien und verbunden mit dem Wunsch, in Zukunft aufgrund des beendeten Arbeitsverhältnisses nicht mehr in diese Angelegenheit involviert zu werden.