«Sozialfirmen»: «So werden ganze Biografien ausgelöscht»

Nr. 40 –

Der Soziologe Peter Schallberger kritisiert die Beschäftigung von Sozialhilfeabhängigen in sogenannten Sozialfirmen. Hier wachse ein Billigarbeitsmarkt, der auf verfassungswidriger Zwangsbeschäftigung beruhe.

«Unternehmerische Arbeitsintegration »: Die St. Galler Dock-Gruppe beschäftigt unter anderem am Standort Limmattal in Dietikon KlientInnen vom Sozialamt. Foto: Alex Spichale, Az Medien

WOZ: Die «Schweiz am Sonntag» behauptete kürzlich, in der Schweiz gebe es 400 Sozialfirmen mit rund 10 000  Angestellten, die sich um 43 000  hilfsbedürftige Menschen kümmerten und 630 Millionen Franken Umsatz machten. Das Blatt beruft sich auf eine Studie von drei Fachhochschulen. Ist Ihnen diese Studie bekannt?
Peter Schallberger: Ich habe mich beim im gleichen Blatt als Koleiter der Studie erwähnten Stefan Adam um ein Exemplar bemüht. Er konnte mir die Studie nicht schicken – weil es sie gar nicht gibt. Es handelt sich offenbar nur um die Anfangsphase einer Untersuchung, also um eine wissenschaftlich derzeit nicht überprüfbare Erhebung.

In der Berichterstattung über die sogenannten Sozialfirmen herrscht eine babylonische Begriffsverwirrung, und aus dem Zahlensalat, den die Medien präsentieren, wird kein vernünftiger Mensch schlau. Es wäre angebrachter, darüber zu debattieren, was für eine Gesellschaft wir sein wollen, gemäss der Verfassung, die wir uns selber gegeben haben: eine Gesellschaft, die in Not geratene Menschen nicht fallen lässt und ihnen hilft, wieder Tritt zu fassen.

Was ist eine Sozialfirma?
Das wüsste ich auch gerne. Es ist jedenfalls kein rechtlich definierter Begriff. Er suggeriert ausserdem, diese Firmen würden sich sozial engagieren. Als Erste haben diesen Begriff Daniela Merz und Lynn Blattmann aufgebracht und für sich monopolisiert. Sie sprechen von unternehmerischer Arbeitsintegration, die sie in den verschiedenen Niederlassungen ihrer Firma, der Dock-Gruppe AG in St. Gallen, betreiben. Inzwischen haben sich mehrere Firmen zum Verband unternehmerisch geführter Sozialfirmen zusammengeschlossen. Sie beschäftigen Menschen, die ausgesteuert, sozialhilfeabhängig oder sonst wie beeinträchtigt sind.

Was ist schlecht daran?
Nehmen wir beispielsweise die Sozialhilfeabhängigen: Sozialämter weisen dieser Firma Klienten zu. Die Zuweisung kommt allerdings nicht über einen freien Arbeitsvertrag zustande, sondern über eine administrative Verfügung. Wer sich dieser über die kantonale Sozialhilfegesetzgebung abgesicherten Verfügung widersetzt, wird sanktioniert. Das Arbeitsverhältnis basiert also auf Zwang, es handelt sich formal folglich um eine Zwangsbeschäftigung. Das widerspricht klar der verfassungsmässig garantierten Wirtschaftsfreiheit, die besagt, dass jeder frei über seine Arbeitskraft verfügen kann. Hier werden Grundsätze einer liberalen Gesellschaft und des liberalen Rechtsstaats ausgehebelt. Es ist ein Rückfall in jene paternalistische Haltung, die die administrative Versorgung in Arbeitserziehungsanstalten ermöglichte.

Mich wundert, dass hier keine alten Liberalen aufstehen und diesen Rückfall skandalisieren. Klar, da gibt es noch einen Scheinarbeitsvertrag, den die Leute unterschreiben. Die Dock AG bietet diese Arbeitskräfte privaten Firmen an, beispielsweise aus der Recyclingbranche.

Haben die Leute wieder Arbeit, erhalten sie einen Lohn und entlasten die Sozialkassen.
Schön wärs. Den Lohn bezahlt die Sozialhilfe. Es findet also ein Transfer von Sozialhilfegeldern zu privaten Unternehmen statt. Das Konstrukt funktioniert im Wesentlichen so: Die Sozialfirma erledigt Aufträge beispielsweise einer privaten Recyclingfirma – natürlich kann diese dann sehr günstig arbeiten, weil die Löhne das Sozialamt übernimmt. Mit den Erträgen finanziert die Sozialfirma ihre Infrastruktur und die Löhne ihrer regulären Angestellten. Die Sozialämter wiederum sind ein paar Fälle los, um die sie sich nicht mehr kümmern müssen – und die Recylingfirma maximiert ihre Gewinne, weil sie dank staatlich subventionierter Löhne auf Billigarbeitskräfte zurückgreifen kann. Und das in einer boomenden Branche. Am Ende stellen sich diese Leute als Philanthropen dar, obwohl sie die Notlage der Menschen und den Staat schamlos ausnützen. Und in den Medien werden sie auch noch als Wohltäter gefeiert.

Ein Skandal, den niemand als solchen erkennt oder erkennen will?
Die Sozialfirma brüstet sich über ihre Propagandaorganisation Pro Dock, in deren Verwaltungsrat ein Recyclingunternehmer sitzt, ausserdem damit, dass die Leute hier neu anfangen können – und es sie also nicht interessiere, was diese vorher geleistet hätten. Ihre Biografie wird gewissermassen ausgelöscht. Ganz so, als hätten diese Menschen zuvor nichts zustande gebracht. Die Botschaft lautet: Wer arbeitet, egal was, wird daran gesunden. Die behauptete Integrationsleistung der Sozialfirmen ist tatsächlich keine. Es läuft darauf hinaus, dass die grosse Mehrheit dieser Menschen dauerhaft in diesem zwangsbasierten Parallelarbeitsmarkt gefangen bleibt.

Die oben erwähnten Zahlen über diese Sozialfirmen suggerieren, es handle sich um einen wachsenden Markt.
Leider ist das Konstrukt Sozialfirma, wie ich es geschildert habe, ziemlich erfolgreich. Es besteht die Gefahr, dass ein auf Zwangsbeschäftigung basierter und staatlich subventionierter Arbeitsmarkt entsteht, ein Heer von Billigarbeitskräften, auf die Unternehmen zurückgreifen können. Das widerspricht fundamental unserer liberal-demokratischen Gesellschaftsordnung und der freien Marktwirtschaft. Unternehmen sollen nicht vollwertige Arbeitsplätze zerstören – darauf läuft dieses System nämlich hinaus –, sie sollen Arbeitsplätze schaffen und existenzsichernde Löhne bezahlen. Das ist Unternehmertum, das andere ist ein parasitäres Verhalten. Was sich hier abzeichnet, ist also nicht nur moralisch hochproblematisch, es ist einer liberalen Wirtschaft nicht würdig, verzerrt den Wettbewerb und entwürdigt Menschen.

Was ist die Alternative?
Es gibt glücklicherweise Alternativen, die eine echte Wiedereingliederung in den ersten Arbeitsmarkt anstreben. Beispielsweise mit unterstützendem Jobcoaching. Ein Coach begleitet Personen zurück in eine ordentliche Anstellung, er berät auch die Unternehmen in diesem Prozess. Hier geht es um ordentliche Anstellungen, die Löhne bezahlen die Unternehmen – und nicht der Staat. Dieser Ansatz ist auch ökonomisch und für den Staatshaushalt wesentlich günstiger und auf lange Sicht erfolgreicher.

Rechtsbürgerliche PolitikerInnen skandalisieren Einzelfälle und hohe Sozialhilfeausgaben. Was muss die Politik aus Ihrer Sicht unternehmen?
Die SP hat jetzt politische Vorstösse eingereicht, die darauf abzielen, dass die tatsächlichen Kosten eruiert werden. Ich erachte diese Vorstösse für sinnvoll, weil sie zur Versachlichung der Diskussion beitragen und die richtigen Proportionen sichtbar machen können. Ausserdem fassen solche Berichte oft den Stand der Forschung zusammen und zeigen Forschungslücken auf.

Was derzeit abläuft, erscheint mir als Rückfall in einen vormodernen Paternalismus. Es ist zu hoffen, dass eine Gegenbewegung entsteht, die sich gegen die Zerstörung einer freiheitlichen Rechtsordnung wendet. Die derzeit vorherrschende betriebswirtschaftliche, zahlengläubige und somit sehr verengte Perspektive auf soziale Prozesse ist destruktiv und rüttelt an den Grundfesten unseres Gemeinwesens. Die Verfassung, die wir uns gegeben haben, verpflichtet uns zur Solidarität gerade mit jenen, die beispielsweise aufgrund wirtschaftlicher Umwälzungen, also aus strukturellen Gründen, in eine Notlage geraten sind. Gerade darum ist die Schweiz noch ein gut funktionierender Organismus. Darüber sollten wir debattieren, nicht über ungesicherte Zahlen.

Peter Schallberger

Der Soziologe Peter Schallberger (45) lehrt im Fachbereich Soziale Arbeit an der Fachhochschule St. Gallen. Seine Schwerpunkte liegen unter anderem in der Professionssoziologie und der Sozialisationstheorie – speziell in den Bereichen Arbeitsintegration, Normalitätsdiskurse und Heimerziehung

Zuletzt ist von ihm erschienen: Peter Schallberger / Bettina Wyer: «Praxis der Aktivierung. Eine Untersuchung von Programmen zur vorübergehenden Beschäftigung» (UVK, Konstanz 2010).