Kein Mietzinserlass: Die Rechten lassen das Gewerbe hängen

Nr. 18 –

Brechen die Mieten den geschlossenen Betrieben das Genick? Dramatisch ist die Lage besonders im Gastgewerbe. Die Immobilienlobby signalisiert zwar ein Entgegenkommen, eine Notverordnung bleibt aber nötig.

Muss die Bar am Basler Barfüsserplatz nur noch ein Drittel der Miete zahlen? FOTO: ROLAND SCHMID

Bereits Anfang April gab der Genfer Regierungsrat Pierre Maudet gemeinsam mit den Präsidenten von Mieter- und Hauseigentümerverband bekannt: Kleine Geschäfte, die vom Lockdown betroffen sind, müssen nur noch die Hälfte der Geschäftsmiete zahlen – der Kanton übernimmt den Rest. Dem Beispiel gefolgt ist inzwischen der Kanton Waadt. In Basel-Stadt plant die Regierung, ein Drittel der Mieten zu übernehmen, die Vermieter ihrerseits sollen auf ein weiteres Drittel verzichten.

Die Reaktion der Kantone unterstreicht die Dringlichkeit. Viele Betriebe sind im Lockdown in ihrer Existenz bedroht. Beat Leuthardt, Kogeschäftsleiter des Basler Mieterinnen- und Mieterverbands, sagt: «Bereits einen Tag nach dem Lockdown wurden wir mit Anfragen überhäuft.» Der Mieterverband suchte deshalb eine einvernehmliche Lösung und holte den Wirteverband, den Hauseigentümerverband und selbst den Verband der Immobilienwirtschaft Basel mit ins Boot.

Bundeslösung gesucht

Allerdings reichen kantonale Regelungen nicht aus. Die Kantone können Vermieter nicht zu einem Mieterlass zwingen. Das kann nur der Bundesrat mit einer Notverordnung. Eine erste Hürde in diese Richtung wurde vergangene Woche genommen: Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrats (WAK) hat mit 13 gegen 10 Stimmen bei zwei Enthaltungen eine entsprechende Kommissionsmotion beschlossen. Sie sieht einen Mieterlass von siebzig Prozent für Betriebe vor, die der Bundesrat geschlossen hat.

Pikant: Federführend bei der Ausarbeitung der Motion waren linke PolitikerInnen. Rechtsbürgerliche wie Magdalena Martullo-Blocher und Thomas Matter (beide SVP), die sich sonst gerne als Schutzpatrons des Gewerbes aufspielen, stimmten hingegen im Interesse der Immobilienbranche.

Um den Antrag in die Sondersession des Parlaments von Anfang Mai zu bringen, braucht es allerdings auch die Zustimmung der WAK des Ständerats. Diese tagte am Dienstag bis nach Redaktionsschluss dieser Ausgabe. Kommissionsmitglied Alex Kuprecht (SVP) lehnt einen Mietzinserlass ab: «Mieter und Vermieter sollen primär das Gespräch suchen.» Der in der Covid-19-Verordnung für Miete und Pachtrecht vorgesehene Mietzinsaufschub von neunzig Tagen verschaffe die nötige Zeit, «um diese Gespräche situationsbezogen zu suchen». Kuprecht ist als Präsident der Immobilienanlagestiftung Pensimo ein Interessenvertreter. Auch drei weitere Kommissionsmitglieder vertreten die Interessen der Immobilienbranche: Der Bündner Martin Schmid (FDP) ist Verwaltungsrat der Swiss Life, die über einen Immobilienbesitz im Wert von rund vierzig Milliarden Franken verfügt; Hans Wicki (FDP) präsidiert Bauenschweiz, die Dachorganisation der Schweizer Bauwirtschaft; und Hannes Germann (SVP) sitzt im Vorstand des Hauseigentümerverbands Schweiz (HEV), der den Mietzinserlass vehement bekämpft.

Möglich, dass die Immobilienvertreter in der ständerätlichen Kommission auf einen Kompromiss einschwenken: Der Verband Immobilien Schweiz hat ein Entgegenkommen signalisiert. Kleinunternehmen und Selbstständigen sollen unter bestimmten Bedingungen zwei Monate Miete erlassen werden.

Knallharte Vermieter

Der Bundesrat, die grossen Wirtschaftsverbände und viele bürgerliche PolitikerInnen teilten bisher Kuprechts Standpunkt: Vermieter und Mieterinnen sollen sich im Gespräch einigen. Das klingt gut. Aber Armin Zucker vom Verband der Gewerbemieter sagt: «Ich schätze, höchstens fünf Prozent der Vermieter lassen mit sich über einen Mieterlass reden.» Alle anderen bieten die Stundung der Mieten an oder drohen bereits mit Kündigung. Der WOZ liegen einige dieser Schreiben anonymisiert vor. Dort heisst es etwa: «Mit diesem Schreiben setzen wir Ihnen gemäss Artikel 257d OR zur Bezahlung sämtlicher Mietzinsrückstände eine Frist von 90 Tagen, mit der Androhung, dass – sofern innerhalb dieser Frist die Rückstände nicht bezahlt werden – die ausserordentliche Kündigung erfolgt.» Manche verkaufen ihr schwaches Angebot als «Solidarität»: «Als solidarischer Beitrag wird bei Ihrem Mietverhältnis der Mietzins April sowie Mai 2020 bis Ende Mai gestundet.» Dabei profitiert die Immobilienbranche seit Jahren von historisch tiefen Hypothekarzinsen, Wertsteigerungen und Mietzinserhöhungen. Ausserdem haben die Immobilienprofis ihre Risiken längst auf die MieterInnen abgewälzt: Mietausfall und Leerstände sind in vielen Mieten mit eingerechnet.

Besonders schwer wiegt der Lockdown bei den rund 23 000 Gastronomiebetrieben. Denn sie wissen nicht, wann sie den reduzierten Betrieb wieder aufnehmen können. Ihre Margen sind ohnehin klein, der Mietzins macht in städtischen Regionen manchmal bis zu einem Drittel der laufenden Kosten aus. Überbrückungskredite oder Stundungen helfen da nicht. Wie sollen sie die Kredite je wieder zurückzahlen? Bürgerliche PolitikerInnen wollen die Ausfälle auf die SteuerzahlerInnen abwälzen. Der Bund solle in Notfällen eben auf die Rückzahlung der Kredite verzichten.

Armin Zucker sieht dagegen die Vermieter in der Pflicht: «In Agglomerationen und Städten befinden sich Läden und Restaurants in der Regel in Liegenschaften mit Wohnungen und Büros. Eine befristete Mietzinsreduktion wäre also für die Vermieter leicht zu verkraften.» Die Zeit dränge, sonst drohe eine Konkurswelle: «Diese Wirtschaftskrise hat erst angefangen, sie wird komplett unterschätzt.»