Krieg und Recht: Bush vors Uno-Tribunal?

Der Krieg sei nicht legitimiert, sagt Völkerrechtsexperte Walter Kälin. Trotzdem können George W. Bush oder Tony Blair nicht vor einen internationalen Gerichtshof geladen werden.

WoZ: Herr Kälin, sieht das Völkerrecht vor, dass ein Staatsoberhaupt ein anderes per Ultimatum ins Exil zwingen kann?
Walter Kälin: Nein. Nur der Uno-Sicherheitsrat könnte eine solche Zwangsmassnahme erlassen. Doch dazu bräuchte es eine Resolution.

Ist der Irak-Krieg der USA und Grossbritanniens völkerrechtlich legitimiert?
Nach Auffassung der meisten europäischen Staaten und der meisten Völkerrechtler ist er das nicht. Die amerikanische Regierung liest eine Legitimation in die diplomatisch – also nicht sehr klar – formulierte Resolution 1441 hinein.

Und Sie?
Die Resolution verpflichtet den Irak zur Abrüstung und zur Zusammenarbeit mit den Waffeninspektoren. Bei einem Verstoss gegen diese Verpflichtungen droht sie mit «schwerwiegenden Konsequenzen». Es war immer schon klar, dass das ein Euphemismus für eine militärische Aktion ist. Ob aber ein Verstoss vorliegt und welches die Konsequenzen sind, muss laut Resolution 1441 im Sicherheitsrat debattiert werden.

Die USA legitimieren den Angriffskrieg auch mit dem in der Uno-Charta vorgesehenen Selbstverteidigungsrecht.
Seit längerem ist akzeptiert, dass ein Staat nicht warten muss, bis er angegriffen wird, sondern einen Angriff abwenden darf, falls dieser unmittelbar bevorsteht. Das klassische Beispiel ist der Angriff der israelischen Armee im Sechstagekrieg wenige Stunden vor der geplanten ägyptischen Attacke. Ein Recht auf präventive Selbstverteidigung einer mittelfristigen Bedrohung, wie es die USA für sich beanspruchen, ist jedoch völkerrechtlich nicht anerkannt.

Aus Ihrer Sicht ist der bevorstehende Krieg also völkerrechtswidrig?
Ja.

Ist es denn denkbar, dass George W. Bush oder Tony Blair vor den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zitiert werden?
Dieser Gerichtshof ist nur für Staaten da, die das entsprechende Statut ratifiziert haben. Die USA gehören bekanntlich nicht dazu, der Irak auch nicht. Grossbritannien hat es ratifiziert, aber da das Statut das Verbrechen eines Angriffskrieges noch nicht definiert hat, kann man auch Tony Blair nicht verklagen.

Es gibt noch den Internationalen Gerichtshof (IGH).
Hier könnte der verletzte Staat gegen den Verletzerstaat klagen, also der Irak gegen die USA oder Grossbritannien. Doch der IGH wird nur tätig, wenn beide Parteien seine Zuständigkeit für einen solchen Fall vertraglich anerkannt haben. Ich vermute, dass der Irak das nie gemacht hat.

Ist ein Uno-Tribunal denkbar?
Das müsste ad hoc geschaffen werden. Zuständig ist dafür der Sicherheitsrat, in dem die USA und Grossbritannien mit Vetorecht sitzen.

Warum muss sich Slobodan Milosevic vor einem Uno-Tribunal verantworten, und warum wird das Bush oder Blair nie passieren?
Im Fall von Milosevic kam eine Mehrheit im Sicherheitsrat ohne Veto zustande.

Die kleinen Grossen erwischt das Völkerrecht, die grossen Grossen lässt es laufen?
Soweit es Entscheide des Sicherheitsrates betrifft, ja, weil die Grossen dort das Vetorecht haben. In anderen Bereichen, etwa im Handelsrecht, nicht unbedingt.

Obwohl dieser Krieg gegen das Völkerrecht verstösst, kann man ihn weder stoppen noch jemanden zur Rechenschaft ziehen?
So ist die Situation. Sie ist inhärent angelegt in der Uno, wie sie nach dem Zweiten Weltkrieg geschaffen wurde. Also in der Konstruktion der kollektiven Selbstverteidigung über den Sicherheitsrat. Wenn die Vetomächte sich nicht an die Regeln halten, gibt es keine Sanktionsmechanismen.

Fehlt da etwas?
Sie meinen eine Art Weltregierung über der Uno? Der Jurist wünscht sich natürlich die umfassende Durchsetzbarkeit des Rechts. Aber in der Realität gibt es immer wieder solche Grenzen. Recht fällt ja nicht vom Himmel, es ist immer das Ergebnis eines politischen Prozesses.

Wird man das Völkerrecht nach diesem Krieg neu interpretieren oder schreiben?
Kurzfristig erwarte ich keine Änderung. Ob dieser Krieg längerfristig als Rechtsverletzung oder Beginn einer Neuregelung eingestuft wird, wird sich erst im Nachhinein zeigen.

Und wovon hängt es ab?
Vom Konsens der Staaten respektive ihren Regierungen, aber auch davon, ob die weltweit vernetzte Zivilgesellschaft ihre klare Haltung aufrechterhalten kann und damit zu einer politischen Kraft wird. Auch die Dauer des Krieges wird eine grosse Rolle spielen. Nach einem kurzen Krieg ohne grosses Elend wird man die Verletzung des Völkerrechts leider schnell vergessen. Andernfalls wird das derzeitige System der Friedenssicherung in eine schwere Krise geraten.

Wie meinen Sie das?
Der Sicherheitsrat besitzt heute ein Gewaltmonopol, nur er darf auf internationaler Ebene über kriegerische Massnahmen entscheiden. Wenn nun die kleineren Staaten nach einem längeren Krieg zum Schluss kommen, dass der Sicherheitsrat sich gegen die stärksten Grossmächte nicht durchsetzen kann, wird das Vertrauen in ihn ausgehöhlt.

Leistet das Völkerrecht einen Beitrag zum Weltfrieden?
Das ist sein Ziel. Bis weit in die erste Hälfte des 20. Jahrhunderts hat das Völkerrecht den Staaten ein Recht auf Krieg zuerkannt. Damals hätte man nicht einmal die Frage aufwerfen können, ob die USA ein Recht haben, gegen Staaten vorzugehen, deren Regierung ihnen nicht passt. Von diesen Verhältnissen sind wir heute weit weg. Seit 1945 sind klassische Kriege zwischen Staaten selten geworden. Doch jetzt stehen wir wieder vor einem.