Rassendiskriminierung: Schuldspruch für Prediger Ivo Sasek

Nr. 10 –

Sektenprediger Ivo Sasek erhält zurzeit viel – wohl ungewollte – Aufmerksamkeit. Sowohl die WOZ als auch die «Rundschau» berichteten letzte Woche über die teils bizarren Auftritte von SVP-Politikern an seinen jährlich stattfindenden «Anti-Zensur-Konferenzen». Nun spricht ihn die Bündner Staatsanwaltschaft der Rassendiskriminierung schuldig und belegt ihn mit einer Busse von 1500 Franken und einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 90 Franken, bedingt auf zwei Jahre. Der Strafbefehl vom 28. Februar liegt der WOZ vor. Das Verdikt ist noch nicht rechtskräftig.

Der Entscheid ist der vorläufige Schlusspunkt eines langen Verfahrens. Ende November 2012 sprach die deutsche Holocaustleugnerin Sylvia Stolz in der Churer Stadthalle zu den über 2000 BesucherInnen der Konferenz der «Anti-Zensur-Koalition» (AZK), eingeladen von Ivo Sasek und von ihm angekündigt als Frau «mit dem Mut eines Löwen» (siehe WOZ Nr. 3/2013 ). Dieser stellte Wochen später eine vollständige Aufzeichnung des Vortrags ins Internet und löste damit erste Medienberichte aus. Daraufhin gingen mindestens zwei Anzeigen von Privatpersonen bei der Bündner Staatsanwaltschaft ein, sowohl gegen Stolz wie auch gegen Sasek.

Bereits 2015 ist die einstige Anwältin Sylvia Stolz in Deutschland wegen dieses Auftritts der Volksverhetzung für schuldig befunden worden, der Bundesgerichtshof hat diesen Schuldspruch im Mai 2016 bestätigt. Nun befindet auch die Bündner Staatsanwaltschaft, Sasek habe der Holocaustleugnerin Stolz «eine Plattform» geboten, «um ihre rassendiskriminierenden Ideologien zu verbreiten». Stolz nämlich habe, so der Strafbefehl, in einer «scheinwissenschaftlichen Beweisführung» behauptet, es gebe für die Tatorte, die TäterInnen, die Opferzahlen sowie die Tatzeiträume des Holocaust keine schlüssigen Beweise. Der Staatsanwalt wirft Sasek insbesondere vor, Stolz «während ihrer Rede mit teils holocaustverleugnendem Inhalt nicht unterbrochen und ihr im Nachhinein enthusiastisch zugestimmt» zu haben. Auch habe er nach der Tagung ihren Vortrag ins Internet gestellt.

Nach der erstinstanzlichen Verurteilung von Stolz in Deutschland hatte Sasek den Videomitschnitt von der AZK-Website genommen. Weiterhin abrufbar ist dort die Rede des Schweizer Holocaustleugners Bernhard Schaub, vorgetragen 2009 in der St. Galler Olma-Halle. Es sei «eine sehr mutige Rede» gewesen, befand Sasek damals.