Was weiter geschah: Ein Gefängnis namens Zürich

Nr. 8 –

Die Festung Europa wird nicht nur an den Grenzen ausgebaut. Auch in ihrem Herzen wird fleissig gemauert. Besonders hervor tut sich dabei die Zürcher Sicherheitsdirektion unter SP-Regierungsrat Mario Fehr. Seit Frühling 2016 erhielten zahlreiche der rund 800 abgewiesenen Asylsuchenden im Kanton Zürich eine sogenannte Eingrenzungsverfügung: Ohne eine Ausnahmebewilligung dürfen sie je nach Fall die Gemeinde oder den Bezirk, in der ihre Unterkunft liegt, nicht verlassen. Und seit Anfang Februar gilt in den Notunterkünften (NUK) eine Präsenzpflicht. Wer nicht morgens und abends zur Anwesenheitskontrolle erscheint, erhält keine Nothilfe (8.50 Franken pro Tag).

Diese Weisungen schränken abgewiesene Asylsuchende in ihrer Bewegungsfreiheit ein und verunmöglichen ihnen soziale Kontakte ausserhalb der Notunterkünfte, die oft in unterirdischen Bunkern ohne Tageslicht eingerichtet sind und sich somit kaum mehr von einem Gefängnis unterscheiden. Nun hat das Zürcher Verwaltungsgericht den SP-Regierungsrat vergangene Woche zurückgepfiffen und die Eingrenzung eines Äthiopiers als rechtswidrig eingestuft. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig; die Behörden überlegen sich einen Weiterzug ans Bundesgericht.

Der krasse Druck auf die NUK-BewohnerInnen sei zermürbend und ein Angriff auf die Menschenrechte, sagte Hanna Gerig vom Solinetz Zürich an einer Pressekonferenz diesen Montag. Sie seien aber auch ein Angriff auf solidarische Strukturen wie die Autonome Schule Zürich oder das Solinetz, die unter anderem Sprachkurse anbieten, die die Leute aus den NUKs nun nicht mehr besuchen könnten. Das Bündnis «Wo Unrecht zu Recht wird» hat darum eine Petition lanciert, die den sofortigen Stopp von Eingrenzungsverfügungen und Anwesenheitszwang in den NUKs fordert: www.wo-unrecht-zu-recht-wird.ch/de/petition.

Nachtrag zu den Artikeln «Mario Fehr plagt Menschen» in WOZ Nr. 6/2017 und «Im Gefängnis ohne Gitter und Mauern» in WOZ Nr. 36/2016 .