Diesseits von Gut und Böse: Fliegende Fussbekleidung

Aktuelle Ereignisse in der Weltpolitik rufen derzeit danach, zwecks seelischer Entlastung von harmloseren Fragestellungen verdrängt zu werden. Da wäre zum Beispiel die Regel Nr. 4.2 im Fussball – «Zwingend vorgeschriebene Ausrüstung» –, in der sich der Satz findet: «Ein Spieler, der versehentlich einen Schuh oder Schienbeinschoner verliert, muss ihn so schnell wie möglich, spätestens jedoch während der nächsten Spielunterbrechung, wieder anziehen.»
Diese Regel hat gerade ungeahnte Aktualität erfahren, weil der YB-Stürmer Joël Monteiro in einem Match gegen den FC Zürich seinen Schuh aus-, aber nicht wieder anzog, sondern nach seinem Gegenspieler warf. Den hatte er aber gar nicht treffen wollen, der Schuh war für den Schiedsrichter gedacht, der aus Monteiros Sicht ein Foul nicht geahndet hatte. Der fehlbare Spieler wurde mit einer Roten Karte vom Platz geschickt; mit dem Verdikt «Leichte Tätlichkeit unter Berücksichtigung einer Provokation» ist er jetzt für zwei Ligaspiele gesperrt.
Schuhwürfe haben ja eine gewisse Tradition. So bewarf ein irakischer Journalist 2008 den damaligen US-Präsidenten George W. Bush in Bagdad mit seinen Schuhen, wofür er mit drei Jahren Haft bestraft wurde, und ein Student der Universität Cambridge warf 2009 seinen Schuh nach dem damaligen chinesischen Premier Wen Jiabao. Er wurde freigesprochen.
Eigentlich wären Schuhwürfe ja das Mindeste, das ich mir jetzt für die USA wünsche. Doch weil fraglich ist, ob sie straffrei blieben, lasse ich es lieber.