Arbeitsbedingungen in Kinderheimen : «Ihr könnt ja schlafen» (Lesbar mit Abo)
In Schweizer Kinder- und Jugendheimen gilt Nachtpräsenz meist nicht als Arbeitszeit. In Schaffhausen kämpfen ehemalige Mitarbeiterinnen nun für Lohnnachzahlungen, faire Arbeitsreglemente und mehr Anerkennung.