Wirtschaftskriminalität: Ermittler im Jackett

Nr. 41 –

Wird ein Unternehmen von Betrug oder Bilanzfälschung getroffen, ermitteln immer häufiger Private anstelle von Staatsanwälten. Das private Rechtssystem ist ein florierendes Geschäft für die grossen Buchprüfungsfirmen.

Der einzige Name, den man von einem Forensiker, einer Forensikerin erfährt, ist der eigene. Sie tragen nachtdunkle Jacketts, die sie nur zu Hause ausziehen, und wenn sie ihre Visitenkarten vor einem auf die spiegelnde Tischfläche legen, dann flappt es. Ihr Geld machen sie damit, dass andere es stehlen. Forensikerinnen und Forensiker bilden eine Spezialabteilung bei den grossen Buchprüfungsfirmen wie PricewaterhouseCooper (PwC), KPMG oder Atag Ernst & Young. Sie werden sehr teuer dafür bezahlt, bei Fällen von Wirtschaftskriminalität zu ermitteln - also bei Veruntreuung, Betrug, Bestechung, Bilanzfälschung und Weiterem. Forensikerinnen? Die Bezeichnung leitet sich her vom lateinischen Forum, dem Marktplatz, auf dem Untersuchung, Gerichtsverfahren und Strafvollzug vor aller Augen stattfanden. Bei den Forensikerinnen und Forensikern geschieht all dies hinter geschlossenen Türen, privat, diskret, im nachtdunklen Anzug, den Männer und Frauen gleichermassen tragen.

Diskretion verschliesst hermetisch. Der Betrug, der aus Gier, aus Wut oder Enttäuschung begangen wird, ist für ForensikerInnen nur ein Datenlieferant. ForensikerInnen erzählen keine Geschichten. Sie erzählen Zahlen. Beides ist ebenso wahr wie fiktiv: Das sind auch die Studien zur Wirtschaftskriminalität. KPMG gibt an, dass in der Schweiz 73 Prozent der Unternehmen Opfer von Wirtschaftskriminalität geworden seien (es wurden 250 Unternehmen angefragt; 26 antworteten). Bei PwC geben dagegen nur 37 Prozent der Unternehmen an, sie seien in den vergangenen zwei Jahren betroffen gewesen (von 1000 angefragten Firmen haben 125 teilgenommen).

Solche Kriminalitätsstudien sind das Einzige, was man von den Forensikerinnen und Forensikern öffentlich hört (und es sind die einzigen verfügbaren Statistiken). Sie machen zuverlässig Schlagzeilen - und das sollen sie auch: Ihre Funktion ist Werbung für den eigenen Service. So ist der Ton dieser Studien notwendig düster. Ein Beispiel: Im «Bericht Innere Sicherheit der Schweiz 2003» steht, dass die Wirtschaftskriminalität in der Schweiz zwar vorkomme, dass sie aber «keine Gefahr» für die «wirtschaftliche Integrität» darstelle: «Insofern ist weiterhin davon auszugehen, dass der Schaden der Wirtschaftskriminalität weiterhin zirka zwei bis vier Prozent des schweizerischen Bruttoinlandsprodukts ausmacht» - das wären mehr als acht Milliarden Franken. KPMG, die sich im aktuellen Bericht auf diese Zahl bezieht, nimmt eine andere Einschätzung vor: Wirtschaftskriminalität sei «ein weitverbreitetes Phänomen», ein «Tabuthema», sie zähle «zu den grössten Geschäftsrisiken».

Stehlende Bosse

KPMG geht von folgendem Grundsatz aus: 20 Prozent aller Mitarbeitenden sind ehrlich, 20 Prozent sind unehrlich und 60 Prozent sind nur so ehrlich wie notwendig.

Wie ist das typische Täterprofil? Anne van Heerden, Head Forensic von KPMG: «Die Mehrheit der Täter gehört zum Unternehmen. Der typische Täter ist männlich, um die 40 Jahre alt, verheiratet und nicht vorbestraft, fast immer sind es Kadermitglieder.» Rolf Schatzmann, Partner in der forensischen Abteilung von PwC: «Mehr als die Hälfte der erwischten Täterinnen und Täter stammen aus dem oberen und rund 30 Prozent aus dem mittleren Kader. Das Management identifiziert sich heute deutlich weniger mit der Firma. Ob in der Firma A oder der Firma B gearbeitet wird, ist vielen völlig egal. Die Hemmschwelle, sich mehr oder auch weniger legal zu bereichern, ist denn auch gesunken.»

Eine Einschätzung, welche die aktuelle Link-Studie zur «Mitarbeitermotivation in der Schweiz» bestätigt: Fast jeder zweite Topmanager, jede zweite Topmanagerin denkt daran, das Unternehmen zu verlassen. Die Loyalität leidet besonders in der Finanzbranche und in grösseren Unternehmen. Geld schafft keine Liebe, höchstens kaltherzige Flirts. Und Geld gibt es massenhaft. Gerade in der Finanzbranche steigen die Saläre ungehindert an, 2005 verdienten TopmanagerInnen in den grossen Schweizer Firmen rund 70-mal mehr als die durchschnittlichen Angestellten. Offenbar nicht genug: Die von PwC Befragten nennen neben der fehlenden Loyalität als Motiv für Wirtschaftsdelikte schlicht und elegant «hohe Lebenshaltungskosten». Der durchschnittliche Schaden pro Fall gemäss PwC: 2,7 Millionen Franken.

Dafür spielt die Loyalität innerhalb der Schweizer Elite umso stärker. Die Spitzenkräfte sind gut vernetzt, der CEO der einen Firma sitzt im Verwaltungsrat der anderen Firma und umgekehrt. «Ab einer gewissen Stufe kennt jeder jeden», sagt Rolf Schatzmann von PwC. Wer sich kennt, zeigt nicht mit dem Finger aufeinander. Begehen ManagerInnen ein Wirtschaftsdelikt, wird laut PwC in 40 Prozent der Fälle nichts unternommen, keine Kündigung, keine Strafanzeige, keine Verwarnung. Bei den einfachen Angestellten hingegen werden nur 17 Prozent laufen gelassen, sie müssen viel eher mit einer Kündigung oder einer Strafanzeige rechnen. «Kleinere Angestellte können einfacher ersetzt werden», stellt Schatzmann gelassen fest.

Die private Ermittlungsindustrie

Ist das Verbrechen aufgeflogen - übrigens am häufigsten durch Zufall - machen sich also oft nicht die Behörden an die Zahlenberge, sondern die privaten Forensikerinnen und Forensiker. Sie studieren erst einmal die mitgelieferten Firmenakten und die öffentlich zugänglichen Daten: Davon gibt es viele. Dun & Bradstreet etwa, ein weltweit agierender Konzern, der seit über 160 Jahren Informationen über Unternehmen sammelt und in seiner Datenbank gemäss eigenen Angaben über 100 Millionen Firmen mitsamt Führungspersonal hat, gibt als wichtigste Informationsquellen Handelsregister, Betreibungsämter, Inkassobüros und die Presse an. Und was nicht frei zugänglich ist? Von den klassischen Detekteien distanzieren sich die Forensikerinnen und Forensiker ausdrücklich. «Wir stehen nicht hinter Bäumen und beobachten Leute», sagt Anne van Heerden von KPMG. Sind etwas ungewöhnlichere Dienste gefragt, müssen sich Unternehmen selber behelfen. Die Swissfirst-Bank etwa schaltete eine Privatdetektei ein, um den Informanten zu finden, welcher brisantes Material nach aussen trug. (Wirtschaftsdetekteien sind übrigens ebenfalls eine florierende Branche: Die internationale Finanzdetektei Kroll beispielsweise, die für die kuweitische Regierung Geheimkonten von Saddam Hussein aufspürte, verdiente mit der Sanierung des Konkurs gegangenen US-Energiekonzerns Enron 1,5 Millionen Dollar - pro Monat. Die Detektei wurde 2004 für 1,9 Milliarden Franken vom weltweit grössten Versicherungsberater Marsh & McLennan Companies gekauft.)

Wie also kommen die ForensikerInnen - Wirtschaftsprüfer, Betriebswirtschafterinnen, Juristen, EDV-Fachleute und Kriminalistinnen - zu ihren Ergebnissen? Sie führen «ganz inoffizielle Gespräche», vor allem aber analysieren sie Zahlen, sie führen also eine klassische Ermittlung durch - eine Leistung, die von Strafbehörden eigentlich auch gratis zu haben wäre. Warum floriert ihr astronomisch teurer Service trotzdem? («Facts» nannte einmal 700 Franken pro Mitarbeiterstunde.) Warum gehen Unternehmen nicht schlicht vor Gericht? Dafür gibt es mehrere Gründe:

• Erstens: Die Behörden sind überlastet. Im Kanton Zürich, der als Finanzzentrum mit überdurchschnittlich vielen Fällen von Wirtschaftskriminalität konfrontiert ist, gibt es gerade mal vierzehn Staatsanwälte. Sie bearbeiten pro Person im Schnitt acht bis zehn Fälle gleichzeitig. «Angemessen wären drei bis vier Fälle», sagt Christian Weber, Leitender Staatsanwalt für Wirtschaftsdelikte. Wie der Alltag einer Behörde aussieht, wird am Swissair-Fall deutlich: Drei Staatsanwälte und vier juristische Sekretäre bearbeiten einen Datenwust, der 4000 Bundesordner füllt.

• Zweitens: Die staatlichen Ermittlungen dauern viel länger als die privaten. Bis ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, vergehen Jahre. Bei einer staatlichen Ermittlung werden Verfahrensvorschriften eingehalten und die Verteidigungsrechte der Angeschuldigten gewahrt - und keine «ganz inoffiziellen Gespräche» geführt.

Dazu kommen die internationalen Verflechtungen, heute der Normalfall. Die Behörden müssen oft lange Zeit warten, bis ihre Rechtshilfegesuche beantwortet werden. Wenn überhaupt. Geschickte Anwaltbüros können Prozesse zusätzlich verschleppen. Die 22 ForensikerInnen von PwC Schweiz hingegen kennen weder Gegenanwälte noch Staatsgrenzen. Sie können auf ein weltweites Netz von über 2000 Kolleginnen und Kollegen zurückgreifen, die Zugriff auf Daten von Tochterfirmen haben.

• Drittens: Die Strafbehörden sind bisweilen fachlich überfordert. «Es hat nicht überall gut ausgebildetes Personal», sagt Hanspeter Uster, Vorsteher der Sicherheitsdirektion des Kantons Zug und Initiator eines Nachdiplomstudiengangs für Wirtschaftskriminalität an der Hochschule für Wirtschaft in Luzern. Forensiker Schatzmann sagt es hübsch metaphorisch: «Das ist, wie wenn man zum Hausarzt ginge für einen Bypass anstatt zum Herzspezialisten.»

Die fachlichen Schwächen liegen auch an den massiven Lohnunterschieden. «Ein Spezialist für Finanzinstrumente arbeitet beim Kanton zu einem Drittel oder Viertel von dem, was in der Privatwirtschaft gezahlt wird», so Schatzmann. Kein Wunder, wechseln gerade profilierte ErmittlerInnen gerne mal die Seite.

• Vierter und wichtigster Grund: Wird ein Fall an eine Strafbehörde geleitet, verliert das Unternehmen die Kontrolle darüber, was weiter passiert. Der Fall wird durch die Instanzen getragen. Deliktsummen werden meist erst nach Jahren wieder in die Firma zurückgeführt.

Deals hinter geschlossenen Türen

Die Privatwirtschaft springt in die Lücken, die der Staat nicht schliessen kann (oder will). Als Folge davon kommt es in rund der Hälfte der Fälle von Wirtschaftskriminalität zu keiner Strafanzeige; zu sehr fürchten Firmen den Reputationsschaden und die langwierige gerichtliche Aufarbeitung. Wieder also setzen sich nachtdunkel gekleidete Damen und Herren hinter geschlossenen Türen an spiegelnde Tische. ForensikerInnen haben zwar nicht die Macht der Behörden, sie können keine Konten sperren oder Gerichtsurteile sprechen. Aber sie können Deals aushandeln und Schuldanerkennungen ausarbeiten. Ist es peinlich, ein Topkader des Betrugs zu überführen? Ganz nüchtern und anständig gehe es dabei zu und her, sagt Rolf Schatzmann. Manche Betrüger seien froh, dass es vorbei sei, sagt KPMG-Managerin Kerstin Drossard.

Die Zahlen von KPMG und PwC erzählen dies: Bei Wirtschaftskriminalität wird etwa gleich häufig von Privaten ermittelt wie vom Staat. Und so kommen hochrangige Betrügerinnen und Bilanzfälscher häufig ohne Verurteilung davon, viele sogar ohne Entlassung. Nicht gerade gerecht, nicht durchsichtig, aber effizient. Was halten Behörden, JuristInnen und ForensikerInnen davon?

Einige Antworten sind folgende: «Private Ermittlungen sind eine heikle Sache. Es ist nicht auszuschliessen, dass die Privatsphäre verletzt wird» (Kosmas Tsiraktsopoulos, Informationschef vom Eidgenössischen Datenschutz). «Mehr und mehr regeln die Unternehmen schon im Voraus, dass sie alle Daten einsehen dürfen. Wir sind uns der Sensibilität des Themas bewusst und handeln im Rahmen der geltenden Gesetze» (Anne van Heerden, KPMG). «Ich bin gegen eine Privatisierung der Justiz» (Hanspeter Uster, Zuger Sicherheitsdirektor). «Die private Ermittlung stellt einen Einbruch in unser Rechtssystem dar, in unsere Rechtskultur. Eigentlich haben wir ja vor 400 Jahren die private Rache nicht abgeschafft, um sie jetzt wieder einzuführen» (Markus Mohler, Expolizeichef von Basel-Stadt und Dozent an der Universität Basel). «Unsere Untersuchungen müssen wasserdicht sein, damit ein allfälliger späterer Strafprozess nicht ins Wasser fällt» (Rolf Schatzmann, PwC). «Es sollen nicht kommerzielle Interessen zum Zuge kommen, sondern Prinzipien des Rechtsstaats» (Peter Ulrich, Wirtschaftsethiker der Universität Sankt Gallen). «Wir holen selbst sehr oft Gutachten bei Privaten ein. Diese sollen aber nicht ermitteln, das ist Aufgabe des Staates» (Christian Weber, Leitender Staatsanwalt für Wirtschaftsdelikte im Kanton Zürich).

• Das Fazit: In den staatlichen Untersuchungen treten private ForensikerInnen als wegen ihrer Kompetenz gefragte GutachterInnen auf. Das ist teuer, aber unproblematisch. Ihr Einfluss geht jedoch weiter, und dies bleibt ambivalent: Verlangen es die Unternehmen, ermitteln und urteilen Forensikabteilungen selbständig. Und ihre Auftraggeber entscheiden über Strafe oder Freispruch. Die Privatwirtschaft hat längst ihre eigene Justiz.