Diesseits von Gut und Böse: Das teure Häutchen

Nr. 21 –

Ich las es nicht in Indien und auch nicht in Saudi-Arabien, sondern im Zürcher «Tages-Anzeiger»: «Verheirateter soll Jungfrau vergewaltigt haben. Ein Mann soll eine junge Frau vergewaltigt haben, obwohl er wusste, dass sie noch Jungfrau war. Die Staatsanwältin verlangt eine Strafe von fünf Jahren.» Entjungferte Frauen darf Mann also vergewaltigen. Oder zumindest wäre bei bereits fehlendem Hymen das geforderte Strafmass geringer. Und ein lediger Vergewaltiger kann sein Opfer ja hinterher heiraten.

Wenig überraschend stammen Opfer und Beschuldigter «vom Balkan». Mehr gewundert hat mich, dass der formulierende Journalist zweifellos in der Schweiz sozialisiert wurde. Der Beschuldigte wurde übrigens freigesprochen, was mir in diesem Fall richtig scheint, denn beide waren schon länger ein Liebespaar, und die Vorgänge in seinem Bett konnten nur ungenau geklärt werden.

In jenen düsteren Zeiten, als das Hymen auch hierzulande noch eine Hauptrolle spielte, kam nicht nur das Jahr 1968, sondern auch eine kleine alberne Komödie in deutsche Kinos: «Engelchen oder Die Jungfrau von Bamberg». Von Journalisten befragt, weshalb sie nach München komme, antwortet dort die Protagonistin: «Weil ich schon neunzehn bin und immer noch Jungfrau!»

Vielleicht gehört der Film nicht nur für junge Leute «vom Balkan» ins Pflichtprogramm.