Diesseits von Gut und Böse: Dumm gelaufen

Nr. 37 –

Auch in meiner Familie gibts ein Samenspenderkind. Das blonde kleine Mädchen hat zwei Mütter, die ebenfalls blond sind. Beiden war bei der Spenderwahl wichtig, dass ihr Wunschkind äusserlich in die Familie passen würde.

Das fiel mir ein, als ich las, dass eine US-Samenbank einem Frauenpaar aus Ohio statt der gewünschten Spende Nr. 380 («gross, blond, jung, gutaussehend, intelligent») versehentlich die Nr. 330 ausgehändigt hat, die von einem Afroamerikaner stammte. Nun ist das kerngesunde Töchterchen dunkelhäutig und kraushaarig. Doch weil die Familie in einer Gegend wohnt, in der fast nur Weisse leben, befürchtet das Paar, die Tochter werde diskriminiert.

Die Mutter verklagte die Samenbank – erfolglos – auf 50 000 Dollar Schadenersatz. Die falsche Hautfarbe sei kein Geburtsfehler, meinte der Richter und empfahl, es doch mal mit einer Klage wegen Fahrlässigkeit zu versuchen. Eine Juswebsite nannte das «die politisch inkorrekteste Klage aller Zeiten».

Doch künstliche Befruchtungen sind ein Geschäft mit enormem Wachstumspotenzial und Samenspenden dessen Handelsware. Die Warengesellschaft wird immer öfter vor der Frage stehen, ob die Garantiepflicht auch für daraus erwachsende Kinder gilt. Und das hiesse dann: Umtausch oder Rückgabe und Geld zurück.