Diesseits von Gut und Böse: Naturgewalten pur!
Wissen Sie eigentlich, dass Hausratversicherungen «Schäden infolge Veränderung der Atomkernstruktur» von jeglicher Leistung ausschliessen? Nun werden Sie sich fragen, was die Atomkernstruktur Ihres Hausrats ändern könnte – schliesslich zählen Kernspaltungen nicht zwingend zur Haushaltsführung, und einen Atomreaktor hat kaum jemand im Keller.
Die Mobiliar erläuterte den Punkt: «Damit sind vor allem Schäden angesprochen, die als Folge eines ersatzpflichtigen Feuerschadens in einem Kernkraftwerk auftreten könnten. (…) im Verlauf eines ersatzpflichtigen Ereignisses (könnte) Strahlung aus dem Reaktor frei werden und die ausserhalb der Abschirmung liegenden Objekte im weiten Umkreis verseuchen. Ein Ausschluss dieser Gefahr drängte sich (…) in Anbetracht des kaum abschätzbaren Ausmasses solcher Schäden auf.»
Passend dazu zitierte die «SonntagsZeitung» gerade eine Studie, bei der es nicht um die Kraftwerkssicherheit selbst ging, sondern um das Ausmass von Schäden nach einem GAU, wenn Atomkraftwerke inmitten eines dicht besiedelten Gebiets liegen. Von 194 AKWs gelangte Beznau (vgl. «Wie kommen die Löcher da rein?» ) hinter AKWs in Armenien und Taiwan auf Platz drei, gefolgt von Gösgen und Leibstadt.
Doch keine Sorge: Falls sich die Atomkernstruktur Ihres Kochherds einmal ändert, brauchen Sie auch keinen neuen mehr.