Diesseits von Gut und Böse: Volkes Stimme

Nr. 33 –

Ein Inserat aufzugeben, wird zwar in der Bundesverfassung nicht explizit als Grundrecht genannt, ist aber auch nicht verboten. Kürzlich gab ein verwahrter Gefangener ein solches bei der WOZ in Auftrag; er bat um Geld, um gegen eine Busse zu klagen, die er als ungerecht empfand. Das Inserat wirkte unklar, doch in einem längeren Briefwechsel betonte der Auftraggeber, genau so wolle er es, inklusive Nennung seines vollen Namens. Da sich in der Anzeige weder rassistische noch sexistische noch menschenverachtende Inhalte fanden, erschien sie.

Vier Wochen später erkundigte sich eine «Blick»-Reporterin bei der WOZ, ob man eigentlich wisse, wer der Inserent sei und ob «solche speziellen Inserate» nicht auf ihren Inhalt geprüft würden. Gleichentags nahm der «Blick» das Inserat zum Anlass, die Verbrechen des ausschliesslich «Chloroform-Unhold» genannten Täters erneut in genüsslicher Empörung auszubreiten. Nun sind die Rechte verwahrter Straftäter ja bereits ziemlich eingeschränkt, doch in der «Blick»-eigenen Rechtsauffassung darf so einer für immer überhaupt gar nichts mehr.

Inzwischen hat der Mann laut «Solothurner Zeitung» übrigens mit seiner Einsprache recht bekommen, was ihn allerdings weit mehr gekostet hat, als die Busse betragen hätte. Aber was soll er im Knast schon sonst mit seinem Geld machen?