LeserInnenbriefe: Leidende haben Recht auf Suizid

Nr. 44 –

«Exit in Haft: Todesstrafe selbstgemacht», WOZ Nr. 42/2018

Im Kommentar zum Sterbewunsch eines Sicherungsverwahrten wird behauptet, dass Exit «gesunden» Menschen beim Sterben helfe. Ich begleite seit fünfzehn Jahren Menschen bei ihrem Freitod. Ich habe nie eine gesunde Person begleitet. Die Exit-Statuten setzen voraus, dass bei der sterbewilligen Person ein unerträgliches Leiden vorliegt. Auch die «Erleichterung des Zugangs zu einem Freitod für ältere Menschen», die von der Generalversammlung von Exit auf Antrag von mir und einigen anderen Mitgliedern vor einigen Jahren beschlossen wurde, hat immer nur Leidende und keine Gesunden im Blick gehabt.

Im November 2006 hat das höchste Gericht der Schweiz einem Menschen mit einer schweren psychischen Störung das Recht auf einen «Bilanzsuizid» zugesprochen. Die Person war nicht im Entferntesten in Todesnähe, aber ihr Leiden rechtfertigte ihren Sterbewunsch. Die Person war urteilsfähig, ein Facharzt hatte mit ihr ihren Sterbewunsch über längere Zeit gründlich und sorgfältig auf seine Nachvollziehbarkeit hin abgeklärt. Damit ist klar: Ein ärztlich diagnostizierbares Leiden muss vorhanden sein, aber nicht eine ohnehin zum Tod führende Krankheit. Über die Schwere ihres Leidens hat die Person selbst zu entscheiden.

Soll man solchen Menschen den Weg des selbstgewählten Sterbens versperren? Soll man sie zwingen, in ihrer für sie unerträglichen Leidenssituation zu verharren, bis sich dann endlich auch noch eine tödliche Krankheit als Voraussetzung für den Freitod einstellt? Soll ein verständnisvoller Hausarzt dazu gezwungen werden, einen solchen Patienten weiterhin in seinem qualvollen Dasein sich selbst zu überlassen?

Dass die sogenannte FMH, eine private ärztliche Standesorganisation, kürzlich eine zum Tode führende Krankheit als Voraussetzung für eine ärztliche Beihilfe zum Suizid festgelegt hat, ist ein schwerwiegender Verstoss gegen die Menschenrechte und vor allem gegen das für uns alle wichtige Gut der Patientenautonomie. Da spricht sich eine reaktionäre Tendenz zur Bevormundung von uns als Patienten aus. Zum Glück werden solche Verlautbarungen aber nur bei einem Teil unserer Ärzteschaft akzeptiert. Rechtlich bindend sind sie in keiner Weise, wie Gerichte wiederholt festgestellt haben. Dass eine grosse Zahl der Ärztinnen und Ärzte in den geschilderten Situationen auf hohem ethischem Niveau menschlich und verständnisvoll auf die Sterbewünsche ihrer seit langer Zeit mit ihnen vertrauten Patienten eingeht, zeigt dankenswerterweise ein anderes Bild. Keiner dieser Ärzte würde im Moment des Abschieds von seinem Patienten auch nur eine Sekunde lang daran denken, dass ihm durch ausgebliebene Lebensverlängerung mögliche Honorare verloren gingen.

Walter Fesenbeckh (80), Theologe und Freitodbegleiter, Freienstein

Die WOZ macht in ihrer Argumentation ein paar «Heupürzli», wo sie sich selber widerspricht. Ein Beispiel: Zuerst behauptet sie, Vogt (der 68 Jahre alt ist) gehe es körperlich schlecht. Weiter unten wirft sie Exit vor, dass sie «Gesunde» begleite. Welcher alte Mann (inklusive Vogt) ist wirklich «gesund»? Das Wort gesund sollte man im Zusammenhang mit alten Menschen einfach nicht mehr verwenden: So was ärgert mich mittlerweile grauenhaft.

Wir alten Leute haben doch alle Arthritis, Diabetes, Rückenschmerzen, Hautausschläge und «weiss der Gugger» was noch alles. Viele fühlen sich einsam, isoliert, haben keinen oder schlechten Kontakt zu Angehörigen und fühlen sich deshalb seelisch grauenhaft schlecht. Und wenn ich das alles (Schmerzen, Unannehmlichkeiten, Isolierung und so weiter) subjektiv nicht mehr aushalte: Soll ich dann unter den Zug gehen? Oder mich aufhängen? Erschiessen? Von der Brücke springen? Da ist wirklich und ohne Ironie Exit die saubere Lösung, wo erst noch verlangt wird, dass mein Todeswunsch konstant ist und nicht nur von einer augenblicklichen depressiven Verstimmung herrührt.

Ich mache mich jedenfalls für einen selbstbestimmten Altersfreitod stark, und das soll auch für einen verwahrten Menschen gelten, der seine Strafe schon lange verbüsst hat. Der Tod ist für ihn sicher Erlösung und nicht Strafe, wie die WOZ leichtfertig folgert und damit wieder weit übers Ziel hinausschiesst. Ein Punkt stimmt: Über den Altersfreitod soll und muss man nun diskutieren.

Jörg H. von Arx, Olten