Weil dieser Text für die LeserInnen einzelne missverständliche Aussagen enthält wie auch Informationen, die nicht korrekt sind und allenfalls geeignet sind, die Firma B & T AG zu Unrecht in ein schiefes Licht zu rücken, ist er online nicht verfügbar. Wir verweisen auf unsere Berichtigung in der Print-Ausgabe Nr. 9/19 vom 28. Februar 2019.