Diesseits von Gut und Böse: Die wichtige Ausnahme

Nr. 14 –

Einiges, was meine Umwelt als «romantisch» empfindet, löst bei mir bestenfalls Heiterkeit aus, manchmal auch Schlimmeres. Unangefochten auf Platz 1 meiner Liste der blöden Bräuche liegt seit Jahrzehnten der Heiratsantrag auf Knien, mit oder ohne Ring. Doch wie überall im Leben gibt es Ausnahmen, und der öffentliche Antrag, den Fernsehmoderator Sven Epiney seinem langjährigen Geliebten in der Sendung «Darf ich bitten» machte, gehört dazu.

Früher fragte ich mich zwar, weshalb Schwule und Lesben ausgerechnet das, was heiratskritische Heteros für überholten Bürgerscheiss halten, unbedingt auch haben wollen, doch es ist eine Frage der Gleichwertigkeit: Wenn Heteros heiraten dürfen, muss die Ehe auch für alle anderen möglich sein.

Nun war das, was Epiney seinem Liebsten machte, ja kein Heirats-, sondern ein Eingetragene-Partnerschafts-Antrag, was sich hoffentlich bald ändern wird. Doch wie wichtig er war, zeigt sich beim Lesen der Publikumskommentare auf blick.ch.

So was gehöre nicht an die Öffentlichkeit, sei zu privat und intim, ist der am häufigsten geäusserte Vorwurf – als habe Epiney öffentlichem Geschlechtsverkehr gefrönt; die homophobe Grundstimmung wird kaum verschleiert.

Homosexualität wird immer noch in vielen Ländern mit dem Tod bestraft; der Sultan von Brunei führt gerade die Steinigung ein. Sein Sohn, der Kronprinz, heiratete übrigens 2004 mit grossem Pomp eine Schweizerin. Als geborene Katholikin hat sie ja vielleicht nicht so ein Problem mit der Radikalmassnahme.