Diesseits von Gut und Böse: Das guteidgenössische Quexlifex

Nr. 5 –

Zwischen den beiden Filmen «Die Schweizermacher» von 1978 und «Moskau Einfach!», gerade in Solothurn zu sehen, solls ja grosse inhaltliche Parallelen geben, was grundsätzlich nicht schlimm ist, denn eine gute Geschichte bleibt eine gute Geschichte, auch wenn sie ähnlich erzählt wird.

Nicht nur schlimm, sondern peinlich und traurig ist jedoch, wie genau der Plot der «Schweizermacher» auch noch nach vierzig Jahren die surreale Realität abbildet, mit der Einbürgerungswillige manchenorts zu kämpfen haben.

Vielleicht erinnern Sie sich noch an die junge Frau, deren Einbürgerungsantrag in einer Aargauer Gemeinde vor drei Jahren unter anderem an der Frage scheiterte, welche typische Schweizer Sportart sie kenne: Sie nannte Skifahren statt Hornussen oder Schwingen. Sie wehrte sich, wurde schliesslich doch eingebürgert und durch die Ereignisse politisiert – im Oktober 2019 stand sie auf einer Nationalratsliste für MigrantInnen.

Im Fall eines iranischen Flüchtlings beanstandete 2014 ein Teilnehmer in der Bürgerversammlung, «der Gesuchsteller reagiere nicht, wenn er von ihm in der Strasse gegrüsst werde», wozu das Bundesgericht festhielt, dabei handle es sich «um eine Frage des Stils, Anstands oder Charakters und nicht der Integration».

Ein aktuell veröffentlichtes Bundesgerichtsurteil zeigt, dass die Tradition lebt. Einem Italiener, seit dreissig Jahren in der Schweiz und seit 2001 ein eigenes Gipsergeschäft führend, wurde zum Verhängnis, dass er das Wort «Ländler» nicht kannte – das entsprechende Genre aber doch, denn er wusste das «Schwyzerörgeli» zu nennen – und das «Alphorn» als «Schwyzerhorn» bezeichnete. Die Frage, wo im Kanton sich denn Wolf und Bär «Gute Nacht» sagten, verstand er nicht – so wollte man von ihm wissen, dass im Tierpark Goldau, den er gut kennt, Wölfe und Bären im selben Gehege leben.

Das Bundesgericht kam zum Schluss: Dem Mann die Einbürgerung zu verweigern, beruhe «auf einem klaren Missverhältnis bei der Abwägung sämtlicher materieller Einbürgerungsvoraussetzungen». Man mag ja hin und wieder mit Entscheidungen unseres Bundesgerichts nicht einverstanden sein, aber es beruhigt, dass die RichterInnen in derlei Fällen Augenmass bewahren.

Die Rituale erinnern mich an die Banden meiner Kindheit, wo man nur reinkam, wenn man die geheime Parole wusste – zum Beispiel «Quexlifex!». Aber nach solch einem idiotischen Prozedere hätte ich schon gar keine Lust mehr, zur Gemeinde zu gehören.