Diesseits von Gut und Böse: Wer ist hier stur?

Nr. 9 –

«Nun wurde ihr Einbürgerungsantrag abgelehnt. Der Grund: Sie wies laut Behörden ihre Sprachkenntnisse nicht korrekt nach», stand letzten Juni in der «Süddeutschen Zeitung». Doch es ging nicht um die Schweiz – Überraschung! –, sondern um die dänischen Behörden, die der deutschen Kinderbuchautorin Annette Herzog seit Jahren das Bürgerrecht verwehren, weil sie «die geltenden Bestimmungen zum Nachweis von Dänischkenntnissen nicht erfüllt». Herzog lebt seit dreissig Jahren in Dänemark und hat 39 Bücher auf Dänisch geschrieben, davon mehrere preisgekrönt.

Nun mögen es ja manche beruhigend finden, dass auch andere blöd tun. Doch wie sehr Dänemark in den letzten Jahren unter Mitwirkung der Dänischen Volkspartei seine Einbürgerungsgesetze verschärft hat, ist besorgniserregend. Seit 2019 gehört obligatorisch auch der Händedruck zwischen NeubürgerIn und RegierungsrepräsentantIn zum Verfahren: Ohne gibts kein Bürgerrecht! Dass das Ritual strenggläubige MuslimInnen abschrecken soll, wurde gar nicht erst verschleiert.

Die Schlagzeile «Maturnote 4 im Deutsch reicht nicht für eine Einbürgerung» stammt hingegen aus dem «Thuner Tagblatt», inklusive eines kleinen Grammatikfehlers, wie es für hiesige Medien nicht ungewöhnlich ist. Es geht um eine Studentin aus Kamerun, Muttersprache Französisch, Matura am französischen Gymnasium in Biel/Bienne, wohnhaft in Thun, der grade vom Thuner Gemeinderat bis hin zum Verwaltungsgericht die Einbürgerung verweigert wurde: In Thun sei die Amtssprache Deutsch, und ein Maturazeugnis gehöre nicht zu den vom Staatssekretariat für Migration anerkannten Sprachzertifikaten.

Vielleicht ist es ja wirklich ein bisschen dickköpfig von der jungen Frau, das geforderte Diplom nicht einfach nachzuliefern, aber – Himmelsakragopferdellinomol! – für fühlende Seelen doch verständlich!