Was weiter geschah: Abhängige Beschwerde­stelle

Nr. 50 –

Bundesasylzentren (BAZ) sind geschlossene Systeme. Ihre Eingänge werden von Sicherheitskräften bewacht. Die Ausgangszeiten sind beschränkt. Das ganze Leben der Geflüchteten soll sich während der Dauer des Asylverfahrens in ihrem Innern abspielen. Verantwortet wird dieser Prozess vollumfänglich vom Staatssekretariat für Migration (SEM). Es vergibt Leistungsaufträge: etwa für die Betreuung der in den Zentren untergebrachten Personen, ihre Rechtsvertretung und ihre «Sicherheit».

Seit ihrer Inbetriebnahme 2019 stehen die BAZ in der Kritik: Die Freiheit der Asylsuchenden wird darin massiv eingeschränkt. Darüber hinaus begünstigt das steile Machtgefälle zwischen den auf engstem Raum zusammentreffenden Akteur:innen Übergriffe. 2021 rekonstruierte die WOZ in Zusammenarbeit mit der «Rundschau» und RTS mehrere Fälle unverhältnismässiger Gewaltanwendung.

Das SEM beauftragte daraufhin Altbundesrichter Niklaus Oberholzer mit einer Untersuchung der Vorfälle. Dieser stellte zwar keine Systematik fest, bestätigte aber die von der WOZ beschriebenen Sachverhalte. Als Reaktion darauf hat das SEM jetzt neue Beschwerdestellen eingesetzt. Betrieben werden sie vom Schweizerischen Arbeiterhilfswerk. Das ist eine positive Anpassung – an der Alleinherrschaft des SEM über die Zentren ändern sie aber nichts. Auch die «unabhängigen» Beschwerdestellen arbeiten in seinem Auftrag. Das Pilotprojekt ist vorerst auf achtzehn Monate beschränkt und kostet 750 000 Franken.  lut

Nachtrag zu den Artikeln «Asylzentren: Die Rapporte der Gewalt» in WOZ Nr. 18/21 und «Bundesasylzentren: Grundsatzkritik am System» in WOZ Nr. 42/21.