Diesseits von Gut und Böse: Weder Schall noch Rauch

Gott schuf den Mann, dann aus dessen Rippe die Frau und nannte die beiden Adam und Eva. Nachnamen bekamen sie nicht, denn vorerst waren sie ja allein und konnten nicht mit anderen gleichen Vornamens verwechselt werden, zumal der Garten Eden noch nicht über ein Personenstandsregister verfügte.
Anschliessend nahm die Bevölkerungszahl rätselhafterweise zu, obwohl keine da war, die Sohn Kain hätte ehelichen können, um mit ihr Nachkommen zu zeugen. Er hatte nur einen Bruder, Abel, und den brachte er um. Aber wir sind uns sicher alle einig, dass Gottes Wege unergründlich sind.
Trotzdem gab es auf Erden immer mehr Menschen, und um diese auseinander- oder auch zusammenhalten zu können, erhielten sie in vielen Regionen Nachnamen, die in grossen Registern festgehalten wurden. Auch in der Schweiz.
Nachdem nun Mann und Frau jahrhundertelang nach der Eheschliessung gemeinsam den Nachnamen des Mannes getragen hatten, wie im Patriarchat üblich, kam es 1988 zu einer tiefgreifenden Änderung: Eine Frau konnte nach der Heirat ihren ledigen Namen voranstellen.
Wenn also Christa Kurz den Karl Lang heiratete, hatte sie amtlich die Wahl, sich Christa Kurz Lang oder auch Christa Lang-Kurz zu nennen. Der vorhandene oder fehlende Bindestrich gab nicht nur Auskunft darüber, wie Christa vor der Heirat geheissen hatte, sondern liess auch darauf schliessen, ob ihr der Gedanke widerstrebte, fortan wie ihr Mann zu heissen.
So scheint beispielsweise die bekannte Mitte-Politikerin Elisabeth Schneider-Schneiter kein Problem damit zu haben, ihres Gatten Namen als ersten zu nennen. Nadja Umbricht Pieren hingegen, SVP-Nationalrätin mit eher traditionellem Familienbild, überrascht damit, ihren Mädchennamen bindestrichfrei vorangestellt zu haben, nennt sich aber trotzdem lieber Pieren. Namensstatus kompliziert, könnte man sagen.
Vermutlich deshalb wurden die Doppelnamen 2013 abgeschafft. Seither kann sie bei der Heirat zwar ihren Namen behalten, für die Familie müssen sich Mann und Frau aber für einen Namen entscheiden. Und weil wir in der Schweiz sind, wählen rund drei Viertel aller Frauen immer noch seinen.
Jetzt sollen Doppelnamen doch wieder erlaubt werden – ohne Bindestrichgeheimcode. Schade eigentlich.