Die letzte Ruhestätte

Le Monde diplomatique –

Noch im Sterben zeigt sich die Ambivalenz, „nicht von hier und nicht von dort zu sein“, schreibt der Soziologe Abdelmalek Sayak.1 Er war es auch, der den Begriff „doppelte Abwesenheit“ geprägt hat für die Kinder, die im Ausland geboren wurden und in den 1970er Jahren in Frankreich aufgewachsen sind.

„Ich habe mir hier meine Gesundheit ruiniert. Ich habe keine Ersparnisse beiseitegelegt. Ich habe kein Haus: Es ist eine Schande, so zurückzukehren“, sagt Rachid R., der 1957 in Algerien auf die Welt kam und sterbenskrank in einer Lyoner Klinik liegt. In Interviews äußern Migrant:innen aus dem Maghreb oft, dass sie es bereuen, sich nicht genug um die Familie zu Hause gekümmert zu haben, und das Versprechen, eines Tages zurückzukehren, nicht einlösen konnten.

Das Gefühl, für die Auswanderung Sühne leisten zu müssen, hat eine eigene Ökonomie der Heimreisen hervorgebracht: mit Koffern voller Geschenke, großzügigen Einladungen in den Ferien und schließlich mit der Rückführung des Leichnams. Die Vorstellung, auf dem gleichen Friedhof begraben zu werden wie die Vorfahren, kommt einer Rückkehr in den Schoß der Familie gleich und verschafft den Sterbenden Sicherheit und Ruhe. Für die erste Generation war die Rückführung ihrer sterblichen Überreste gar keine Frage: „Alle Migranten gehen, um eines Tages zurückzukommen, zumindest glauben und sagen sie das“, schreibt die Anthropologin Françoise Lestage.2 Für diejenigen – und das sind tatsächlich die meisten –, die nicht lebend zurückkehren, ist die posthume Heimkehr der letzte Treuebeweis und im wahrsten Sinne des Wortes der letzte Wille.

Wenn Muslime in ihrem Herkunftsland beerdigt werden, lassen sich die religiösen Riten und Traditionen zudem viel einfacher und selbstverständlicher umsetzen: das Verbot von Feuerbestattung und Sarg, ein schlichtes Ritual, normalerweise ein Körper pro Grab, der in ein Leichentuch gehüllt und mit dem Kopf Richtung Mekka bestattet wird. In Frankreich dagegen gilt es nicht als Frevel, mehrere Tote in ein Grab zu legen. Es gibt auch kaum noch zeitlich unbegrenzte Liegezeiten; viele französische Gemeinden vergeben sie nur noch für die Dauer von 30, höchstens 50 Jahren. In muslimischen Ländern gibt es dagegen weder eine Ablaufzeit für Gräber noch Friedhofsgebühren.

Bis Ende der 1990er Jahre wurden die Leichname von Migrant:innen aus dem Maghreb in der Regel nicht in Frankreich bestattet. Die Überführung der sterblichen Überreste beschäftigte einen ganzen Wirtschaftszweig und mobilisierte, wo in den Herkunftsländern staatliche Institutionen fehlten, solidarische Netzwerke, wie etwa die in westafrikanischen Dorfgemeinschaften üblichen Spendensammlungen für Hinterbliebene („caisses des morts“). Dass dagegen die französischen Behörden auf dem Sarg bestanden – ein Bestattungsmöbel, das die Trauernden muslimischen Glaubens von den Toten entfernt und den letzten Kuss, die letzte Umarmung unmöglich macht, ist beispielhaft für das damalige gegenseitige Unverständnis.

30 Jahre später kann man sich bei einem Gang über jeden beliebigen französischen Friedhof davon überzeugen, dass sich mittlerweile viel mehr Migrant:innen für eine Beisetzung in Frankreich entscheiden. „Ich habe immer gesagt, ich will in der Heimat begraben sein“, erzählt Mohamed Rabah, der 1952 in Algerien geboren ist. „Aber meine Kinder haben gefragt: ‚Und wie können wir dich dann besuchen?‘ Also habe ich es mir anders überlegt. Meine Wurzeln, das sind jetzt sie.“

Hatte sich die erste Generation noch fast durchgehend für die Beisetzung im Herkunftsland entschieden, suchen sich deren Kinder inzwischen häufiger eine Grabstelle in Frankreich. „Meinen Vater habe ich in Algerien beigesetzt, das war sein Wunsch. Aber ich bleibe in Frankreich“, sagt Moussa T. „Meine Kinder sind hier, hier werden sie an mich denken.“ In gewisser Weise endet mit dieser Entscheidung der lebenslange Integrationsprozess: Wer in Frankreich stirbt, erkennt an, dass seine Wurzeln auch hier liegen, und das ältere und reiche kulturelle und spirituelle Erbe damit trotzdem nicht verloren geht. Migration muss nicht im einsamen Exil enden, und an die Stelle dessen, was als Schuld empfunden wird, kann das Gedenken treten.

Begraben werden, wo die Wurzeln sind

Im Angesicht des Todes endet das „permanente Provisorium“. Dann blicken viele mit anderen Augen auf ihr Leben zurück und sind oft versöhnlicher gegenüber sich selbst und ihren Kindern. „Mein Vater hat nie viel über seine Eltern und sein Dorf gesprochen“, erinnert sich Salem D. aus Marseille. „Aber im Krankenhaus hat er angefangen zu erzählen, als wollte er uns alles übergeben, was er bis dahin in seinem tiefsten Inneren verborgen hat.“ In diesem Moment öffnet sich ein geschützter Raum für den gemeinsamen Austausch, und die Kinder bekommen die Möglichkeit, das Erbe einer fragmentierten Lebensgeschichte anzunehmen.

Laut den Interviews aus den Jahren 2019/20 für eine Studie im Rahmen des Projekts „Trajectoire et origine“ (Lebensweg und Herkunft) wollten unter den 18- bis 59-jährigen, die im Ausland geboren wurden, insgesamt 34,3 Prozent nicht in Frankreich beigesetzt werden.3 Je nach Land oder Region gibt es allerdings große Unterschiede: Bei den asiatischen Migrant:innen lag dieser Anteil bei 21,9 Prozent, bei Europäer:innen bei 27,5 Prozent (Spanien und Italien) beziehungsweise 34,5 Prozent (Portugal). Bei den Migrant:innen aus dem Maghreb, der Türkei und dem Sahel entschieden sich dagegen deutlich mehr für die Beerdigung außerhalb Frankreichs: 45,1 Prozent der algerischen und 46,5 Prozent der marokkanischen oder tunesischen Migrant:innen; 49,1 Prozent der Türk:innen und 51,4 Prozent der Migrant:innen aus dem Sahel. Insgesamt wollten nur 18 Prozent in Frankreich begraben werden; 29,8 Prozent war es egal; und 16,2 Prozent konnten zu diesem Zeitpunkt noch nicht sagen, wofür sie sich am Ende entscheiden werden.

Bei einer früheren Studie zu „Trajectoire et origine“ von 2008 hatten die Interviewten aus der ersten Einwanderergeneration die Frage ähnlich beantwortet. Doch ihre direkten Nachkommen hatten sich schon damals anders entschieden. Nur 2 Prozent der Kinder italienischer Migrant:innen wollten nicht in Frankreich begraben werden, 6 Prozent der portugiesischen Nachkommen, 23 Prozent der algerischen und 31 Prozent der marokkanischen oder tunesischen. Bei denjenigen, deren Eltern aus dem Sahel kamen, war der Anteil mit 32 Prozent immer noch hoch; doch am höchsten war er bei den Türk:innen der zweiten Generation (48 Prozent).

1994 gründete der Steinmetz Sabry Delhoum in Marseille eine muslimische Werkstatt („Marbrerie musulmane“). Er schätzt, dass die Anzahl der muslimischen Begräbnisse in der Stadt in den letzten 30 Jahren um 20 Prozent gestiegen ist. Der Marseiller Bestatter Rachid Grabsi kann das bestätigen. Er gründete 1990 Al Janna („das Paradies“) und hat bis zu seiner Pensionierung 2021 konfessionelle Gräber angelegt.

Es gibt jedoch immer noch einige Hemmnisse. In Frankreich wie anderswo in Europa sind muslimische Grabfelder selten und werden oft eher geduldet als institutionalisiert. Was in Frankreich aber vor allem auf die Liberalisierung des Bestattungsrechts zurückgeht, die am 14. November 1881 verordnet wurde – quasi eine Vorwegnahme der gesetzlichen Trennung von Kirche und Staat, die 1905 festgeschrieben wurde. 1881 wurde zum Beispiel die Verpflichtung abgeschafft, für jede Konfession eigene Friedhofsfelder freizuhalten. Friedhöfe sollten öffentliche Orte sein. Wem es dennoch wichtig war, seine Religionszugehörigkeit zu zeigen, konnte seinen Grabstein mit dementsprechenden Symbolen verzieren lassen.

Drei Rundschreiben aus dem Innenministerium (1975, 1991 und 2008) erinnerten die Bürgermeisterämter daran, dass sie über die Verteilung der Grabstellen bestimmen, sie also auch konfessionelle Grabfelder einrichten dürfen. Doch die juristische Lage ist hier unklar, denn nach dem konstitutionellen Neutralitätsprinzip ist eine allzu deutliche konfessionelle Trennung der Grabfelder anfechtbar.

In der Praxis hängt die Einrichtung von muslimischen Grabfeldern von der Bereitschaft der Gemeindeverwaltungen ab, der Staat mischt sich nicht ein. Da das Personal jedoch in der Regel nicht geschult ist, werden die religiösen Rituale nicht immer respektiert. So spiegeln die Friedhöfe auch die Spannungen wider zwischen republikanischer Laizität und der Anerkennung kultureller Vielfalt.

Mangels einer klaren öffentlichen Linie gibt es tatsächlich zu wenig Grabfelder für muslimische Gläubige. Viele sind überfüllt, weshalb das rituell vorgeschriebene Einzelgrab oft gar nicht realisiert werden kann und Paare oder ganze Familien in einem Grab bestattet werden müssen. Inzwischen kann auch das muslimische Exhumierungsverbot – vor allem aus juristischen Gründen – aufgehoben werden, und es gilt nicht mehr, wenn der Körper zu Staub geworden ist – was Liegezeiten von 30 Jahren akzeptabel macht.

Die Beschäftigung mit dem Tod lädt dazu ein, generell über andere Beziehungen zwischen den Generationen nachzudenken. Sie hilft auch, den Übergang zu einer neuen, durch die Herkunft bereicherten, aber in der Wahlheimat verwurzelten Identität zu akzeptieren. Während die Anzahl der Menschen muslimischen Glaubens zunimmt, die sich für Erdbestattungen in Frankreich entscheiden, bevorzugen immer mehr Atheisten und Christen die Einäscherung: 2022 wurden 42 Prozent der Verstorbenen in einem Urnengrab beigesetzt.4

1 Zitiert im Vorwort von Yassine Chaïb, „L’Émigré et la mort“, Aix-en-Provence (Édisud) 2000.

2 Françoise Lestage, „La mort en migration“, Revue européenne des Migrations internationales, Nr. 28-3, 2012.

3 Die Zahlen stammen aus laufenden Untersuchungen von Louise Caron, Linda Haapajärvi und Marine Haddad, ausgehend von den Ergebnissen des Projekts „Trajectoires et origines. Enquête sur la diversité des populations en France“, Paris (Ined Éditions), Dezember 2021.

4 Laut einer Untersuchung des französischen Krematoriumsverbands cremation-ffc.fr.

Aus dem Französischen von Claudia Steinitz

Yassine Chaïb ist Soziologe sowie Sport- und Jugendbeauftragter der Region Provence-Alpes-Côte d’Azur.