Allgemeine Geschäftsbedingungen für die «WOZunterwegs»-Reisen
Anwendungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen den Teilnehmer:innen einer «WOZunterwegs»-Reise und der Genossenschaft Infolink als deren Veranstalterin.
Anmeldebedingungen
Mit dem Abschicken des ausgefüllten elektronischen Anmeldeformulars und der damit verbundenen vorbehaltlosen Annahme der AGB geben die Teilnehmer:innen ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrags ab. Der Reisevertrag kommt mit dem Empfang der Anmeldung durch die Veranstalterin zustande, welche diesen per E-Mail bestätigt.
Die Veranstalterin reserviert den Platz in der Reisegruppe definitiv und stellt Rechnung.
Provisorische Anmeldungen werden nur ausnahmsweise und zeitlich befristet angenommen. Sie begründen keinen Reisevertrag und sind für beide Parteien unverbindlich.
Sobald die Mindestanzahl an Teilnehmer:innen erreicht ist, bestätigt die Veranstalterin, dass die Reise durchgeführt wird.
Pflichten der anmeldenden Person
Die anmeldende Person ist dafür besorgt, dass alle von ihr aufgeführten Mitreisenden sämtliche Teilnahmebedingungen erfüllen und diese AGB anerkennen. Sie haftet auch für die Bezahlung der Reisekosten der Mitreisenden.
Zahlungsbedingungen
Der gesamte Rechnungsbetrag ist bei Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig. Eine Mahnung erfolgt bei Zahlungsverzug nicht. Ist der Rechnungsbetrag 10 Tage vor Beginn des Reiseprogramms noch ausstehend, ist die Veranstalterin ohne Weiteres berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Reiseleistungen zu verweigern und eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 100.– pro Person zu verrechnen.
Anforderungen
Bei jeder Reise sind die physischen Anforderungen beschrieben. Teilnehmer:innen müssen in der Lage sein, die notierten Wanderstunden und Höhenunterschiede zu bewältigen. Bestehen vor der Reise gesundheitliche Beeinträchtigungen, muss vorgängig mit dem Hausarzt / der Hausärztin die Reiseteilnahme abgeklärt werden.
Preis- und Programmänderungen
Die Veranstalterin ist verpflichtet, die Teilnehmer:innen über Preis- und Programmänderungen so bald als möglich zu informieren.
Die Veranstalterin behält sich vor, den Preis für die Reise bzw. einzelne Dienstleistungen nach Vertragsabschluss und bis 21 Tage vor dem geplanten Beginn des Programms entsprechend den tatsächlich anfallenden Kosten zu erhöhen. Eine Preiserhöhung um mehr als 10 Prozent berechtigt die Teilnehmenden, innerhalb von 5 Tagen nach Mitteilung vom Vertrag zurückzutreten. Bereits geleistete Zahlungen erhalten sie erstattet. Darüber hinausgehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen.
Bei erheblichen Änderungen eines wesentlichen Vertragspunktes vor Beginn des Reiseprogramms – die beispielsweise den Zweck oder den Charakter der Reise oder das Reiseziel betreffen – können die Teilnehmer:innen innerhalb von 5 Tagen ab der Mitteilung durch die Veranstalterin vom Vertrag zurücktreten. Sie erhalten bereits geleistete Zahlungen erstattet.
Kann die Veranstalterin nach Beginn des Reiseprogramms aufgrund von unvorhersehbaren oder unabwendbaren Umständen wesentliche Leistungen nicht erbringen, trifft sie Ersatzmassnahmen, damit das Reiseprogramm weiter durchgeführt werden kann. Sie haftet den Teilnehmer:innen gegenüber höchstens bis zur Höhe des Unterschieds zwischen dem Preis der vorgesehenen und jenem der erbrachten Leistung. Sind Ersatzmassnahmen nicht möglich oder lehnen die Teilnehmer:innen diese aus wichtigen Gründen ab, hat die Veranstalterin auf ihre Kosten für eine Beförderung zum Ausgangsort des Reiseprogramms oder an einen anderen vereinbarten Ort zu sorgen.
Annullation
a) Falls Teilnehmer:innen eine Reise absagen
Falls Teilnehmer:innen eine Reise absagen, entstehen folgende Annullationskosten zu ihren Lasten in Prozenten des Gesamtbetrags:
- bis 21 Tage vor Abreise: 50 %
- 20 bis 1 Tag/e vor Abreise: 90 %
- am oder nach dem Abreisetag: 100 %
Annullieren Teilnehmer:innen eine Reise, haben sie dies der Genossenschaft Infolink möglichst rasch eingeschrieben mitzuteilen. Die Annullation ist bindend. Für die Bemessung der Rückerstattung gilt das Datum des Empfangs der Annullation bei der Genossenschaft Infolink. Es bestehen keine weiter gehenden Ansprüche.
b) Falls die Veranstalterin annulliert
Ist die Mindestgruppengrösse bis zu dem in der Ausschreibung festgesetzten Datum nicht erreicht, wird die Reise abgesagt. Die Teilnehmenden erhalten die bis dahin an «WOZunterwegs» einbezahlten Beträge vollumfänglich zurück. Es bestehen keine weiter gehenden Ansprüche. Bei Ereignissen höherer Gewalt (politische Unruhen, Streiks, Umwelt- und Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, behördliche Anordnungen etc.) kann die Veranstalterin die Reiseveranstaltung kurzfristig absagen. Die bis dahin einbezahlten Beträge werden vollumfänglich zurückerstattet. Es bestehen keine weiter gehenden Ansprüche.
Führen die vorgenannten Gründe zu einem Reiseabbruch, werden die nicht bezogenen Leistungen zurückerstattet, sofern und soweit die Veranstalterin diese den Leistungserbringer:innen nicht trotzdem zu bezahlen hat. Darüber hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche.
Haftungsbeschränkung
Für Personenschäden sowie absichtlich oder grobfahrlässig zugefügte Schäden haftet die Veranstalterin unbeschränkt. Für andere Schäden beschränkt sich deren Haftung auf das Zweifache des Preises des Reiseprogramms.
Versicherungen
Versicherungen sind Sache der Teilnehmer:innen. Die Veranstalterin empfiehlt, eine Reiserücktrittsversicherung sowie eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschliessen.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis zwischen der Veranstalterin und den Teilnehmer:innen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.
Ausschliesslicher Gerichtsstand für Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit «WOZunterwegs»-Reisen ist – abgesehen von zwingenden gesetzlichen Ausnahmen – der Sitz der Veranstalterin (Zürich).
Änderungen der AGB
Die Veranstalterin ist berechtigt, diese AGB jederzeit einseitig zu ändern. Für die Teilnehmer:innen gilt die jeweilige Fassung bei Vertragsabschluss.
Fassung: April 2022