Was weiter geschah: Endlich Ruhe für die Chröttli?

Nr. 36 –

Diesen Artikel hören (2:40)
-15
+15
-15
/
+15

Es ist wahrscheinlich das Areal mit der grössten Artenvielfalt der ganzen Gemeinde Bern: die Rehhag-Grube in Bümpliz. Ein wilder Ort, wo früher Ton abgebaut wurde und heute seltene Amphibien, Orchideen und Insekten Platz zum Leben finden. Seit langem gibt es Pläne, die Grube mit Bauschutt aufzufüllen und danach zu renaturieren – obwohl sie ein Amphibienlaichgebiet von nationaler Bedeutung ist. Doch der Verein «Bern bleibt grün» wehrt sich. Nach einer abgelehnten Einsprache bei der Stadt legte er 2019 beim Kanton Beschwerde ein und forderte ein Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission (ENHK).

2021 lag dieses Gutachten vor – eindeutig zugunsten von «Bern bleibt grün». Die Vielfalt an Lebensräumen und Arten werde mit der geplanten Auffüllung der Grube «unweigerlich vollständig zerstört» und könne «durch die geplanten Ersatzmassnahmen nicht in der gleichen Qualität wiederhergestellt werden», schrieb die ENHK.

Nun hat die kantonale Direktion für Inneres und Justiz die Beschwerde von «Bern bleibt grün» gutgeheissen. Auch sie betont die hohe Schutzwürdigkeit des Gebiets: «Das Interesse am Deponiestandort ‹Rehhag› vermag den drohenden Eingriff in das Amphibienlaichgebiet ‹Ziegelei Rehhag› nicht zu rechtfertigen.» Und den von der Stadt Bern ins Feld geführten «Deponienotstand» gebe es gar nicht – seit 2017 wurden zehn neue Deponiestandorte in den regionalen Richtplan aufgenommen.

«Es ist für uns eine grosse Genugtuung und eine Riesenfreude», sagt Martina Späni von «Bern bleibt grün». «Wir erwarten, dass die Stadt die Rehhag-Grube endlich definitiv unter Schutz stellt und die Pflege des Areals gewährleistet, wie sie der Kanton im Beschwerdeentscheid verlangt.»

Der Erfolg zeigt, wie wichtig unabhängige Naturschutzvereine sind: Von den grossen Umweltverbänden wehrte sich seit Jahren niemand mehr für die Rehhag-Grube, weil alle den Kampf für chancenlos hielten.

Ob die Gegenseite – ein Kieswerk, eine Baufirma und die Stadt Bern – den Fall ans Verwaltungsgericht weiterzieht, ist noch unklar.

Nachtrag zum Text «Das Gstürm wegen ein paar Chröttli» in WOZ Nr. 22/18.