Was weiter geschah: Hungerstreik beendet

Maja T. hat am Montag ihren Hungerstreik beendet. Die in Ungarn inhaftierte non-binäre Person war wegen rasanter Verschlechterung ihres Zustands in ein Haftspital rund 200 Kilometer von Budapest entfernt verlegt worden. Das berichtete Wolfram Jarosch, T.s Vater, nach einem Haftbesuch. «Ich möchte meine Gesundheit nicht weiter strapazieren, ich spüre, wenn ich jetzt nicht umkehre, ist es bald zu spät», begründete T. den Schritt.
Laut Jarosch gehe es T. «den Umständen entsprechend gut», doch sei körperlicher Abbau klar erkennbar: «Die Wangen sind ganz dürr, man sieht die einzelnen Fingerknochen, das Körperfett ist vollkommen weg», auch die Muskeln seien schon «sehr stark abgebaut», wie er der WOZ sagt.
In die Entscheidung zum Abbruch dürften auch Aussagen hineingespielt haben, die Deutschlands Aussenminister Johann Wadephul am Wochenende machte und in denen er bessere Haftbedingungen für T. forderte. «Jetzt ist unsere klare Erwartung an Herrn Wadephul, dass die Isolationshaft beendet wird und dass Maja nach Deutschland zurückkommt», kommentiert das Wolfram Jarosch. Er wolle ein «rechtsstaatliches Verfahren» für Maja T. sowie «Menschenrechte, Menschenwürde, nichts anderes».
Nach wie vor stellt sich die Frage, warum die Behörden die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn – wegen Angriffen auf eine Neonaziveranstaltung in Budapest – überhaupt vollzogen haben. Das Bundesverfassungsgericht hatte diese für rechtswidrig erklärt. Der Generalbundesanwalt könnte womöglich Licht ins Dunkel bringen: Im Juli 2024 hatte er dem Berliner Kammergericht erklärt, dass von seiner Seite kein vorrangiges Verfahren im Inland gegen Maja T. geführt werde. Wäre dies der Fall gewesen, hätte das Verfahren in Deutschland Vorrang haben müssen, eine Auslieferung wäre nicht erfolgt.
Ein gutes Jahr später ist die juristische Ausgangslage zumindest für sechs weitere in derselben Sache verdächtigte Antifaschist:innen eine andere. Diese hat der Generalbundesanwalt kürzlich wegen fast identischer Vorwürfe wie im Fall von Maja T. vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf angeklagt. Sie können also nicht nach Ungarn ausgeliefert werden.
Nachtrag zum Artikel «‹Ich ertrage diese Situation nicht mehr›» in WOZ Nr. 27/25.