Sexualstrafrecht: Jetzt erst recht: Nur Ja heisst Ja

Nr. 50 –

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Die Entrüstung ist gross – und das zu Recht: Letzte Woche sprach das Bezirksgericht Zürich einen Influencer von sexueller Nötigung und Vergewaltigung frei. Fünf Frauen hatten geklagt, sie erzählen von Sex gegen ihren Willen und davon, wie sie klar «Nein» gesagt haben. Doch ein übergangenes «Nein» ist nach altem Strafrecht keine Straftat. In diesem Fall kam es zur Anwendung, weil die Taten vor der Einführung des neuen Sexualstrafrechts im Juli 2024 verübt wurden. Der Straftatbestand einer Vergewaltigung liegt im alten Recht nur vor, wenn ein Täter sein Opfer genötigt hat. Er muss gedroht, Gewalt oder psychischen Druck angewendet haben. Laut Richter konnte das dem Täter nicht nachgewiesen werden.

Das Urteil zeigt einmal mehr, wie misogyn und realitätsfern das alte Sexualstrafrecht ist – und wie notwendig es war, dass es geändert wurde. Dass es dazu kam, ist Amnesty International zu verdanken, das 2019 eine Petition für ein neues Sexualstrafgesetz lancierte, sowie zahlreichen Organisationen und linken Frauen, die sich unermüdlich dafür einsetzten. Zwar kämpften sie für die Zustimmungslösung – also die «Nur Ja heisst Ja»-Variante –, lenkten beim «Nein heisst Nein»-Vorschlag aber ein, da dieser neben Worten oder Gesten auch den Schockzustand des Opfers, das sogenannte Freezing, als Zeichen der Ablehnung wertet.

Widerstand gegen die Gesetzesänderung kam zu Beginn nicht nur vom Bundesrat. Politiker von links bis rechts haben dagegen geweibelt, Strafrechtler:innen dagegen angeschrieben: Vom Richter, der mit im Bett sitze, war die Rede. Davon, dass die Beweislast umgekehrt würde. Gegner:innen warnten vor «Sex nach Vertrag». Strafrechtsprofessor Marcel Niggli behauptete, schon heute gelte das Konsensprinzip: «Wer irgendetwas Sexuelles mit einem Menschen gegen dessen Willen anstellt, begeht eine Straftat.» Und 32 aufs Strafrecht spezialisierte Anwält:innen schrieben in einem offenen Brief, die Forderung nach einer Revision sei «nicht notwendig» und ändere «die geltende Rechtslage nicht». Dass dem nicht so ist, führt der aktuelle Fall schmerzhaft vor Augen.