Statistik: Chaotische Zahlen

Nr. 5 –

Im Jahre 2001 erfragte der Bund bei den Kantonen Daten über die Anwendung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht. Die Zahlen sollten den Ausbau des Instrumentariums begründen. Die Daten waren zwar ungenau und kaum vergleichbar, deswegen werden sie auch nicht herausgegeben. Ausgebaut wird trotzdem: Seit dem 1. April 2004 können nun alle Flüchtlinge, auf deren Gesuch nicht eingetreten wird, ohne weitere Begründung in Ausschaffungshaft genommen werden.

Auch die WOZ erhielt bei ihrer Umfrage bei allen Kantonen zum Teil gar keine oder nur ungefähre Angaben. Die Tabelle vermittelt dennoch eine Vorstellung davon, wie breit das Zwangsinstrumentarium angewendet wird. So wurden im vergangenen Jahr mindestens 5000 Personen in Ausschaffungshaft genommen. Einige Kantone wie Basel-Stadt und Genf verzeichnen aber nur jene Fälle, die vom Haftrichter angeordnet wurden, nicht aber die bis zu drei Tagen dauernde «kleine Ausschaffungshaft», die die Fremdenpolizei ohne richterlichen Segen verhängen kann. Daten über die «Vorbereitungshaft» (schon während des Asylverfahrens) sind nur bei den wenigsten Kantonen erhältlich. Gegen rund 2200 Personen erliessen die Fremdenpolizeien im Jahr 2004 Rayonverbote, das heisst die Auflage, ein bestimmtes Territorium nicht zu betreten (Ausgrenzung) beziehungsweise nicht zu verlassen (Eingrenzung).



Die Zahlen der Kantone

Mehr dazu im neuesten Bulletin von «augenauf». (Postfach, 8026 Zürich, zuerich@augenauf.ch, PC-Konto 80-700 000-8)

Recherchierfonds

Dieser Artikel wurde ermöglicht durch den Recherchierfonds des Fördervereins ProWOZ. Dieser Fonds unterstützt Recherchen und Reportagen, die die finanziellen Möglichkeiten der WOZ übersteigen. Er speist sich aus Spenden der WOZ-Leser:innen.

Förderverein ProWOZ unterstützen