Asylverfahren: Experten in fremder Zunge

Nr. 27 –

Sprechen AngolanerInnen Portugiesisch? Oder doch Chokwe? Wie das Bundesamt für Migration mit «wissenschaftlichen Beweisen» Asylgesuche abschmettert.

Das Tonband läuft. Rund 45 Minuten lang telefonieren nun ExpertIn und ProbandIn «über verschiedene Themen des Alltagslebens in der von dem Probanden / der Probandin angegebenen Herkunftsregion». Die Tonbandaufzeichnung ist später Grundlage einer «wissenschaftlich argumentierten Analyse, die einerseits aus einer Evaluation der Landeskenntnisse des Probanden / der Probandin und andererseits aus einer linguistischen Analyse seiner / ihrer Sprechweise besteht». Seit 1997 versucht die «wissenschaftliche Fachstelle für Herkunftsabklärungen» des Bundesamtes für Migration (BFM) mit so genannten Linguatests herauszufinden, «ob eine Person tatsächlich vorwiegend in dem von ihr angegebenen geografischen Raum und / oder sozialen oder ethnischen Milieu geprägt worden ist».

Was wie eine akademische Versuchsanordnung klingt, ist für die «ProbandInnen» bitterer Ernst. Es sind nämlich Asylsuchende, die nicht über Identitätspapiere verfügen oder deren Papiere das BFM nicht anerkennt. Wenn ihnen die «ExpertInnen» nicht glauben, dann gilt ihr Asylgesuch als «missbräuchlich» und ist chancenlos. «Auf Asylgesuche wird nicht eingetreten, wenn Asylsuchende die Behörden über ihre Identität täuschen und diese Täuschung aufgrund der erkennungsdienstlichen Behandlung oder anderer Beweismittel feststeht.» So steht es schon heute im Asylgesetz, dessen letzte Verschärfung im April 2004 in Kraft trat. Nichteintretensentscheid bedeutet seitdem: statt Sozialhilfe nur noch Nothilfe, Unterkunft allenfalls in einem weit abgelegenen Minimalzentrum. Die Betroffenen gelten als Illegale, werden von der Polizei gesucht und können jederzeit in Ausschaffungshaft genommen werden.

Linguatests sind als Beweismittel im Asylverfahren zugelassen und seit Jahren fester Bestandteil der Asylverhinderungsmaschinerie. Rund 3000 solcher Gutachten liess das BFM in den letzten zwei Jahren erstellen, in 56 Prozent der Fälle war das Ergebnis negativ. Für Afra Weidmann, Mitbegründerin von Augenauf Zürich, sind diese Tests «in der Regel unzuverlässig». Deren fatale Wirkung hat sie als Rechtsvertreterin von Asylsuchenden in vielen Fällen beobachtet. Zum Beispiel im Fall von Herrn D. aus Angola, dem die Asylrekurskommission im Januar 2005 die vorläufige Aufnahme gewährte. Mehr als fünf Jahre zuvor war das BFM auf sein Asylgesuch nicht eingetreten, weil er die Behörden über seine Nationalität getäuscht haben soll. Ein Linguatest hatte ergeben, dass D. nicht Angolaner, sondern Kongolese sei – und das, obwohl seine erste Befragung in der Empfangsstelle auf Portugiesisch geführt worden war. Auch hatte er einen angolanischen Geburtsschein vorgewiesen, den das Amt allerdings als «leicht zu fälschen» zurückgewiesen hatte.

Selbst als der Mann im Jahre 2001 in der Schweiz heiratete – mit amtlich beglaubigten Dokumenten, die er sich zu Hause in Angola hatte beschaffen lassen –, hielt das BFM weiter an den Ergebnissen des Tests fest. Auch die Asylrekurskommission sah D.s angolanische Nationalität als nicht erwiesen an. Die vorläufige Aufnahme erhielt er nur wegen der langen Dauer des Verfahrens und weil es unzumutbar sei, die angolanische Ehefrau nach Kongo wegzuweisen.

Man sei sich «der Möglichkeiten und Grenzen von linguistischen Analysen bewusst», heisst es beim BFM. Afra Weidmann bestreitet das. Sprachgebiete überschneiden sich in vielen Regionen der Welt, vor allem in Kriegs- und Krisengebieten. Gerade im Falle Angolas zeige sich das sehr deutlich. Zur Illustration verweist Weidmann auf die Website www.ethnologue.org. Dort kann man zum Beispiel nachlesen, dass Chokwe eine Sprache der Demokratischen Republik Kongo ist, aber von fast ebenso vielen Leuten in Angola gesprochen wird. Weidmann: «Viele Leute in Angola weigern sich, Portugiesisch zu sprechen. Die Kolonialherren haben die Grenzen völlig willkürlich gezogen, und die Bürgerkriege in beiden Ländern haben dafür gesorgt, dass es viele Hin-und-her-Flüchtlinge gibt.» Wo ist also der «Hauptsozialisationsraum», den die Linguatests feststellen sollen?

Das BFM verkauft die Tests als wissenschaftlichen Beweis. Die rund siebzig GutachterInnen verfügen «über eine universitäre Ausbildung in Sprachwissenschaft». Sie sind zwar nicht unmittelbar beim BFM beschäftigt, aber von diesem bestellt und bezahlt. Und sie bleiben anonym, denn in den Akten finden sich in der Regel nur Kurzbiografien, die die Ausbildung der ExpertInnen und ihre «langjährigen» Aufenthalte im betreffenden Land demonstrieren sollen. «Im Asylverfahren werden die Namen dieser Experten in der Regel abgedeckt», sagt der Zürcher Rechtsanwalt Peter Nideröst, Kopräsident von Solidarité sans frontières. «Das BFM ist sehr darauf bedacht, das Verfahren bei diesen Tests geheim zu halten.» Anders als im Strafverfahren können AnwältInnen die ExpertInnen also weder über ihre Ergebnisse noch über ihre tatsächliche Befähigung befragen. Das BFM dominiert damit das ganze Verfahren. Gegen diese Art von Wissenschaft sind die Betroffenen praktisch chancenlos, weil ihnen das einzige anerkannte Beweismittel fehlt: die Identitätspapiere.

«Der Fokus des ganzen Asylverfahrens liegt heute nicht mehr auf der Verfolgung, die ein Flüchtling erlitten hat oder erleiden könnte, sondern darauf, ihm einen Missbrauch nachzuweisen», sagt Nideröst. Mit der Revision des Asylgesetzes wird dieser Trend verstärkt. Asylsuchende, die nicht innerhalb von 48 Stunden nach Einreichung ihres Gesuchs Identitätspapiere vorlegen, sollen dann automatisch einen Nichteintretensentscheid erhalten – egal ob die Geschichte ihrer Verfolgung glaubwürdig ist oder nicht. Damit dürfte sich der Anwendungsbereich der Linguatests verlagern - vom Asylverfahren in den Wegweisungsvollzug. Die «wissenschaftlich argumentierte Analyse» wird dann vor allem dazu dienen, das Land zu bestimmen, in das die Betroffenen auszuschaffen sind.