Neuer Feminismus: Identisch? Gleich!

Nr. 9 –

Die Frauenbewegungen haben sich immer wieder entweder für Gleichheit oder Differenz entschieden. Kann die «dritte Welle» des Feminismus aus dieser falschen Alternative führen?

«Wir Frauen haben kein Vaterland zu verlieren, weil wir nie eines hatten, das sich unserer anders denn zweckgerichtet bedient hätte», notiert die Schriftstellerin Ilse Frapan zu Beginn des 20. Jahrhunderts. Sie wird in den Frauenbewegungen noch heute zitiert und gelesen, weil sie das Gefühl des Ausgeschlossenseins, der Fremdheit im Männerstaat sowie die Diskriminierungserfahrungen von Frauen in allen gesellschaftlichen Bereichen von der Bildung, Ausbildung, Erwerbstätigkeit bis hin zur Politik auf den Begriff bringt. Trifft diese Distanzierung und Skepsis gegenüber dem Staat somit ein Kernproblem der Feminismen auch im beginnenden 21. Jahrhundert?

Tatsächlich fanden die Frauenorganisationen in den einzelnen europäischen Ländern um die Wende zum 20. Jahrhundert sehr unterschiedliche soziale und rechtliche Bedingungen vor. Das volle aktive und passive Wahlrecht auf allen politischen Ebenen erlangten die Frauen vor dem Ersten Weltkrieg lediglich in Finnland (1906) und Norwegen (1913). Die grösste Enttäuschung erlebten die Französinnen, die erst 1944 als gleichberechtigte Staatsbürgerinnen anerkannt wurden. Die Schweiz wiederum, die den Frauen auf eidgenössischer Ebene das Stimmrecht bekanntlich erst 1971 gewährte, ist ein Beispiel dafür, dass nicht das Stimmrecht allein über die Mitwirkung im Staate und den gesellschaftspolitischen Einfluss entscheidet, sondern vielmehr auch eine «informelle Partizipation» über ein breit organisiertes Vereinswesen mit Petitionen, Netzwerkbildung und Kontakten zu den Parteien in einer korporatistisch funktionierenden Demokratie.

Politik der Mütterlichkeit

Unabhängig davon, ob nun die Frauen als Staatsbürgerinnen an sozialen Reformen mitwirkten oder ob sie ihre Verdienste um das Gemeinwohl und ihr Wissen als Sozialarbeiterinnen auch ohne Stimmrecht für ihre politische Einmischung zu nutzen wussten - jenseits aller Unterschiede war die Politik der Frauenbewegungen in der Zwischenkriegszeit durch eine politische Linie bestimmt, die in der Literatur als «Wohlfahrtsfeminismus» oder «feministischer Maternalismus» bezeichnet wird. Die Konzentration feministischer Aktivitäten auf soziale Fragen in den zwanziger Jahren, die wesentlich zur Etablierung und Profilierung wohlfahrtsstaatlicher Politik beitrug, war somit auch eine pragmatische Strategie, die im Hinblick auf eine verbesserte Rechtsstellung durchaus erfolgreich war.

Die Ausrichtung feministischer Politik vor allem oder «nur» an den Rechten der Mütter und ihrer Kinder aber barg angesichts der realen Machtverhältnisse erhebliche Risiken. Der am Konflikt zwischen Kapital und Arbeit ausgerichtete Wohlfahrtskompromiss war eine Politik auf Kosten von Frauen. Tatsächlich wurde mit dem Zugeständnis besonderer Ansprüche von Frauen als Mütter, Witwen und Ehefrauen beziehungsweise mit der Forderung nach einem Familienlohn oder Familienbeihilfen der Anspruch auf Gleichberechtigung ausser Kraft gesetzt. Die Richtungskämpfe zwischen denen, die diese «Politik der Mütterlichkeit» und damit eine Position der Geschlechterdifferenz vertraten, und den so genannten Egalitaristinnen oder Gleichheitsfeministinnen führten in der Frage des Mutterschutzes zu harten Auseinandersetzungen. Während die kontinentalen bürgerlichen Frauenbewegungen, in dieser Frage ausnahmsweise im Einklang mit den Sozialdemokratinnen und Sozialistinnen, Mutterschutz, Mutterschaftsgeld und Mutterschaftsversicherungen als mit die wichtigsten Säulen staatlicher Sozialpolitik ansahen, fürchteten insbesondere die Vertreterinnen der angloamerikanischen Frauenbewegungen, dass ein besonderer Frauenarbeitsschutz ein Einfallstor für geschlechtsspezifische Diskriminierung bleibe. Am Ende dieser Epoche siegten die Differenzfeministinnen über die Egalitaristinnen, weil ihr Feminismus das patriarchale Modell des Wohlfahrtsstaates mittrug und die Politik der vorrangigen Ausrichtung an der Mutterschaft auch von konservativen und faschistischen Bewegungen und Parteien zu vereinnahmen war.

Selbstbestimmung

Die politische und theoretische Auseinandersetzung über die Orientierung an Gleichheit als Rechtsprinzip oder an einer Politik der Differenz war nicht erst ein Streitpunkt der neuen Frauenbewegung. Im Gegenteil: Das Paradox, gleichzeitig für das Recht auf Gleichheit zu streiten und auf der Anerkennung und Berücksichtigung der Geschlechterdifferenz zu bestehen, kommt bereits in Mary Wollstonecrafts Schrift «A Vindication of the Rights of Woman» (Eine Verteidigung der Rechte der Frau) von 1792 zum Ausdruck. Trotzdem konnte dieses Problem erst so deutlich formuliert werden, nachdem den Frauen nach dem Zweiten Weltkrieg in den meisten westlichen Demokratien und auch in den realsozialistischen Staaten Osteuropas in den Verfassungen nicht nur die politische, sondern auch die zivile Gleichberechtigung versprochen und garantiert wurde. Wie schon nach dem Ersten Weltkrieg aber führten diese rechtlichen Errungenschaften nach 1945 mehr oder weniger in allen Ländern zunächst einmal zu einem Stillstand in den Organisationen der Frauenbewegung.

Der Aufbruch zu einer neuen Frauenbewegung Ende der sechziger Jahre speiste sich aus der Erfahrung und Enttäuschung darüber, dass formale Gleichberechtigung nicht gelingt und nicht genügt. Die neue Frauenbewegung verstand sich selbst daher nicht als Rechts-, sondern vor allem als eine Befreiungsbewegung, obwohl sie sich von Anbeginn auch anhand einer Rechtsfrage, der Strafbarkeit des Schwangerschaftsabbruchs, mobilisierte. Das Konzept, das die neuen Frauenbewegungen über staatliche Grenzen hinweg verband, hiess Autonomie, und zwar in einer doppelten Bedeutung: Es verband individuelle Autonomie und Befreiung aus männlicher Bevormundung mit Selbstorganisation und Unabhängigkeit in politischer Hinsicht. Vorrangig war die persönliche Selbstbestimmung über den eigenen Körper, die Infragestellung der «sexuellen Befreiung», die meist zulasten der Frauen stattfand, und die Skandalisierung von Gewalt in persönlichen und privaten Beziehungen.

Aber auch der «neue Feminismus» ist nicht im Singular zu beschreiben; er zeichnet sich vielmehr durch sehr unterschiedliche Strömungen, Zielsetzungen und politische Interventionen aus. Die Kontroversen wurden immer wieder um die Bedeutungsachse von Gleichheit und/oder Differenz geführt. Doch die Gegenüberstellung von Gleichheit und Differenz - so die Schlussfolgerung vieler Stimmen in dieser Debatte - ist eine falsche Alternative beziehungsweise eine «intellektuelle Falle». Feministinnen können das Denken in Differenzen nicht aufgeben, es ist ihr wichtigstes Werkzeug, wie die amerikanische Historikerin Joan Scott sagt. Ebenso wenig aber können sie auf das Recht auf Gleichheit verzichten, solange sie für die Prinzipien und Werte einer demokratischen Politik eintreten. Wenn wir die Fragen der Geschlechtergerechtigkeit nicht nur der Philosophie überlassen, sondern politisch und rechtspraktisch lösen wollen, ist es notwendig, sie in den gesellschaftlichen und historischen Zusammenhang zu stellen.

Wie unterschiedlich die Bedingungen allein im europäischen Kontext sind, ergibt sich aus den verschiedenen sozialstaatlichen Strukturen, in die die Ordnung der Geschlechter als tragender Pfeiler eingelassen ist. Als ein Rechtsbegriff, der in historischen Kämpfen mit Bedeutungen gesättigt wurde, ist Gleichheit jedoch kein absolutes Prinzip oder feststehendes Mass, vielmehr ein dynamisches Konzept. Die Inanspruchnahme des Rechts auf Gleichheit setzt voraus, dass die Menschen verschieden sind, jedoch einen Anspruch auf Gleichbehandlung und gleiche Freiheiten haben. Es kann sich bei diesem Rechtsbegriff nur um Gleichheit in bestimmter, für die Lebenschancen relevanter Hinsicht handeln, niemals um Identität oder Angleichung.

Die neuen Frauenbewegungen haben als zentrale Elemente einer neuen zivilgesellschaftlichen Sphäre immer wieder um diese Gleichheit angesichts der Geschlechterdifferenz sowie der Unterschiede unter Frauen und anderer nicht repräsentierter Gruppen gerungen. Sie haben dabei neue Standards für Gerechtigkeit gesetzt. Sie in steter Unruhe zur Geltung zu bringen und den immer noch unerledigten Anliegen Macht und Gewicht zu verleihen, bleibt die Aufgabe der feministischen Bewegungen.

Dritte Welle des Feminismus

Westliche Feministinnen beklagen seit den achtziger Jahren aus unterschiedlichen Gründen den Niedergang oder gar das Ende auch des neuen Feminismus. Spätestens seit dem Fall des Eisernen Vorhangs erleben die Frauenbewegungen und ihre Politik einen Rückschlag, weil die politischen Prioritäten neu gesetzt wurden und ein marktförmiger Neoliberalismus unter dem Schlagwort «Globalisierung» den Sieg davonträgt. Gleichzeitig aber sind unabhängig von westlichen Feminismen lokal und global Frauenbewegungen und feministische Initiativen entstanden, von denen neuerdings als der globalen «dritten Welle» des Feminismus gesprochen wird - nach der ersten Welle zu Beginn des 20. Jahrhunderts und der zweiten nach 1968. Die Wellenmetapher ist weniger analytisch als beschreibend zu verstehen; sie kennzeichnet treffend die Tatsache, dass sich die unterschiedlichen Protestbewegungen in der Neuzeit aus der gleichen Problematik und einem Meer von Widersprüchen speisen. Insbesondere die seit den neunziger Jahren von den Vereinten Nationen veranstalteten Weltfrauenkonferenzen bilden für die Frauen in der Dritten Welt eine Plattform, die für ihre internationale Vernetzung, aber auch für ihre Arbeit vor Ort und in ihrer Region eine Möglichkeit für politisches Handeln darstellt. Zu den weltweiten Initiativen gehören zum Beispiel die Women Living under Muslim Laws, das weltweite Netz Woman in Black, die Madres de la Plaza de Mayo in Argentinien und vor allem die vom Center for Women’s Global Leadership organisierte Kampagne «Frauenrechte als Menschenrechte».

Die Reklamation der Menschenrechte auch als Frauenrechte und damit eine grundlegende Radikalisierung des Versprechens der Freiheit und Gleichheit aller Menschen begann mit der Umformulierung der «Allgemeinen Menschenrechtserklärung» (1789) durch die «Erklärung der Rechte der Frau und Bürgerin» durch Olympe de Gouges von 1791. Die Orientierung an den Menschenrechten begleitete die Frauenbewegungen des 19. Jahrhunderts in ihren verschiedenen Richtungen rund um den Globus; die Schriftstellerin Hedwig Dohm brachte dies 1876 in der Schlussfolgerung, «Die Menschenrechte haben kein Geschlecht», treffend auf den Begriff.

Frauenrechte sind Menschenrechte

Die Fragen des Rechts, das heisst die grundsätzliche politische Bedeutung der Frauenrechte als Menschenrechte und ihre Anerkennung als Voraussetzung demokratischer Verhältnisse und des Weltfriedens, kennzeichnen damit auch zu Beginn des 21. Jahrhunderts eine mögliche gemeinsame Plattform feministischer Politik. Unter dem Motto «für die Gewalt des Rechts gegen das Recht der Gewalt» hatte die Frauenrechts- und Friedensbewegung, unterstützt von der Pazifistin Bertha von Suttner, bereits 1899 anlässlich der Ersten Haager Friedenskonferenz die Frauen aller Länder zur Intervention gegen Krieg aufgerufen und Millionen Unterschriften gesammelt. Heute gewinnt diese Forderung für Frauen in allen Teilen der Welt neue Aktualität. Denn Rechte kann man nicht einfach haben, sie sind kein fester Besitz, sondern müssen immer wieder erkämpft, verteidigt und an den geltenden Standards von Gerechtigkeit neu vermessen werden.

Ute Gerhard, Inhaberin des ersten «Frauenlehrstuhls» in Deutschland, ist emeritierte Professorin für Soziologie an der Universität Frankfurt am Main und Direktorin des dortigen Cornelia Goethe Centrums für Frauenstudien.