Marokko: Im Namen des Königs

Nr. 19 –

Die neue Freiheit der Medien hat enge Grenzen. Harte Urteile gegen Journalisten ersetzen die «klassische» Zensur.

Ali Lmrabet ist ein aufsässiger, unbequemer Journalist, wiewohl seine sensationslüsternen Methoden nicht über alle Zweifel erhaben sind. Dennoch löste das Urteil eines Gerichts in Rabat, das ihn am 11. April zu einem zehnjährigen Berufsverbot und einer Busse von 50 000 Dirham (knapp 7000 Franken) verknurrte, weit herum Empörung aus.

Der Grund für das drakonische Urteil liegt in Äusserungen Lmrabets zum Westsaharakonflikt. Marokko hält die Westsahara besetzt, und die saharauische Befreiungsorganisation Polisario agiert von Flüchtlingslagern in Algerien aus. In einem Interview in der Zeitung «Al-Mustakil» hatte Lmrabet von «Flüchtlingen» aus der Westsahara (in Algerien) statt von «widerrechtlich Eingesperrten» berichtet und damit gegen die gängige Sprachregelung verstossen. Zudem hatte Lmrabet bereits zwei Monate zuvor als erster marokkanischer Medienschaffender die Flüchtlingslager im algerischen Tinduf besucht und dabei auch mit dem Präsidenten der Saharauischen Republik, Mohammed Abdelasis, gesprochen. Ein abgesprungener Saharaui, der heute im Sold des Innenministeriums steht, hatte dagegen Klage erhoben - obwohl er laut Lmrabets Anwalt gar nicht klageberechtigt wäre. Doch das Gericht verurteilte Lmrabet - im Namen des Königs - zu einer beispiellos harten Strafe.

Bereits im Jahr 2003 war Lmrabet wegen «Angriffs auf die heiligen Werte des Königreichs» zu einer Gefängnisstrafe verurteilt und seine Zeitung «Demain» verboten worden. Zwar gelangte Lmrabet wenige Monate später in den Genuss einer königlichen Amnestie. Doch die Verantwortlichen in Rabat scheinen aus der peinlichen Affäre kaum etwas gelernt zu haben: Mit der erneuten Verurteilung Lmrabets haben sie dem Staat einen schweren Imageschaden zugefügt, gilt doch die für arabische Länder recht weitreichende Freiheit der Medien im Reich Mohameds VI. als eine der bedeutendsten Errungenschaften der neuen Ära.

Die Empörung über den Fall Lmrabet ist in den fortschrittlich gesinnten Kreisen in Marokko gross. «Es ist unerhört, einem Journalisten während zehn Jahren ein Berufsverbot aufzuerlegen», ereifert sich Chalid Dschamaii, ein angesehener marokkanischer Journalist. Vor allem aber sei dieses Urteil «idiotisch» und zeuge von einem beängstigenden Realitätsverlust. Die marokkanische Justiz habe mit dem Urteil einmal mehr unter Beweis gestellt, dass sie der verlängerte Arm der Exekutive sei; eine «Justiz auf Befehl», so Dschamaiis Sohn Abubaker, der Chefredaktor von «Le Journal Hebdomadaire».

Welche Strategie die neuen «starken Männer» um König Mohamed VI. herum verfolgen, die hinter dem harten Vorgehen gegenüber kritischen Medien stehen, bleibt auch Kennern des marokkanischen Machtapparats schleierhaft. «Ich habe den Eindruck, dass sich diese Herren des nationalen und internationalen Kontexts, in dem sie handeln, nicht wirklich bewusst sind», urteilt Omar Brouksy, Marokkokorrespondent von «Jeune Afrique».

Das drakonische Urteil gegen Lmrabet ist kein Einzelfall. Im März 2005 wurde der Journalist Hamid Naimi zu einer unbedingten Gefängnisstrafe von drei Jahren und der unerhört hohen Busse von umgerechnet über 60000 Franken verurteilt. Naimi, Direktor der kleinen Wochenzeitung «Kawaliss Rif», hatte laut «Le Journal» hochrangige Politiker der nordmarokkanischen Stadt Nador der Korruption sowie der Unterschlagung öffentlicher Gelder bezichtigt.

Aus ganz anderen Gründen erregte die erst vor kurzem gegründete Wochenzeitung «Al-Dscharida al-uchra» den Zorn der neuen Machthaber: In einer eher wohlwollenden Reportage berichtete die Zeitung über das Privatleben von Lalla Salma, der Ehefrau von König Mohamed VI. Kaum war der Artikel erschienen, erhielt der betreffende Journalist vom Chef des königlichen Protokolldienstes einen scharfen Verweis wegen der «unbewilligten Reportage» sowie die Drohung, dass «die Konsequenzen solchen Tuns sehr nachteilig sein könnten».

Es gibt also für die marokkanischen Medien immer noch vom Palast definierte Tabubereiche. Gemäss «Le Journal Hebdomadaire» sind dies die drei folgenden Themen: der König und seine Familie, die Westsaharafrage sowie Vorfälle, in die hohe Amtsinhaber des Königreichs verwickelt sind.

Zwar sei die direkte Zensur merklich zurückgegangen, sagt Abubaker Dschamaii. Dafür gehe nun der Staat mit Gerichtsurteilen wie gegen Lmrabet und mit wirtschaftlichen Sanktionen - etwa dem Aufruf zu Inserateboykotten - gegen unliebsame Medien vor. Dschamaii muss es wissen: Seine Zeitung kämpfte deswegen monatelang ums Überleben.