Westsahara: Mit dreifachem Rückenwind

Nr. 34 –

In der Frage um die Westsahara gibt es Fortschritte: Ein Richter beschuldigt Marokko des Völkermords, die Westsahara gilt nun auch offiziell als besetztes Gebiet – und der Frente Polisario wird als Vertreter des sahrauischen Volks anerkannt.

Mit nichts als den Kleidern auf dem Leib: Sahrauische Familien auf der Flucht durch die Westsahara in Richtung Algerien im Winter 1975/76. Foto: Algérie Presse Service

«Das ist ein guter Mensch, ein sehr guter Mensch», sagt der alte, hagere Sahraui, der neben mir sitzt und anerkennend mit dem Kopf nickt. Er meint einen Spanier mittleren Alters: unauffällig, Shorts, offenes Hemd, bleich, Dreitagebart. Er könnte gut als Tourist auf einem Abenteuertrip durch die Wüste durchgehen. Doch hier in der sahrauischen Flüchtlingssiedlung Dakhla mitten in der algerischen Sahara gibt es keine TouristInnen. Und Manuel Ollé Sesé ist nicht wegen der malerischen Dünen hier, sondern wegen der Arbeit: Er ist ein hartnäckiger Anwalt, der Diktatoren schlaflose Nächte beschert.

«Im Jahr 2006 baten mich Sahrauis, deren Angehörige während der marokkanischen Besetzung der Westsahara verschwunden waren, um Unterstützung», erzählt Manuel Ollé Sesé. «Zuvor hatte ich als Anwalt an der Anklage gegen den chilenischen Diktator Augusto Pinochet mitgearbeitet. Auch an der juristischen Aufarbeitung des Völkermords in Guatemala und der Militärdiktatur in Argentinien war ich beteiligt. Die Sahrauis glaubten, auch ihr Fall könne zur Anklage führen.» Der Anwalt reichte eine Klage wegen Völkermord und Folter ein.

Im Winter 1975/76, in der Anfangsphase der militärischen Besetzung, war die langjährige Kolonialmacht Spanien gerade dabei, sich aus der Westsahara zurückzuziehen. Weil die Sahrauis damals also noch spanische StaatsbürgerInnen waren, konnte die spanische Justiz aktiv werden, der spanische Richter Baltasar Garzón nahm Ermittlungen auf.

Ein erwiesener Völkermord

Doch ist es zulässig, in diesem Fall von Völkermord zu sprechen? «Ja», sagt Anwalt Ollé Sesé. «Ich bin Spezialist auf dem Gebiet, habe mein Wissen nicht aus Büchern, sondern durch die Arbeit vor Ort erworben.» Mithilfe der ZeugInnen und der Familien der Opfer sei er zu dem eindeutigen Schluss gekommen, dass es sich im vorliegenden Fall um Völkermord handelt: «Die Handlungen der marokkanischen Truppen und Behörden hatten nicht nur zum Ziel, die Sahrauis zu vertreiben und ihr Territorium zu besetzen. Es ging auch darum, sie als Volk auszulöschen.»

Entgegen der Ansicht Ollé Sesés handelte es sich laut der offiziellen marokkanischen Darstellung bei der Besetzung der Westsahara um eine friedliche Landnahme von ZivilistInnen respektive um die Heimholung südlicher Provinzen, auf die Marokko ein historisches Anrecht habe (siehe WOZ Nr. 50/2014 ). Der sogenannte Grüne Marsch im Jahr 1975 versetzte das Land in einen patriotischen Taumel – und das Kalkül von König Hassan II., mit der Besetzung der Westsahara seine Herrschaft zu stabilisieren, ging auf. Alle, die sich diesem Marsch entgegenstellten, werde er «verschlingen», warnte der König damals. Der konservative Monarch wollte vermeiden, dass die von Algerien und Libyen unterstützte Befreiungsbewegung Frente Polisario einen eigenen, möglicherweise sogar sozialistischen Staat errichtete. Daneben ging es dem König auch um wirtschaftliche Interessen, vor allem um die grossen Phosphatvorkommen in der Westsahara.

November 2013: Bestattung der im Juni 2013 entdeckten sterblichen Überreste von im Winter 1975/76 verschwundenen Sahrauis. Foto: Sociedad de Ciencias Aranzadi

Zwar hatten Sahrauis immer wieder von Massenerschiessungen, Folter, verschwundenen Menschen und der Bombardierung von Flüchtlingen mit Napalm- und Phosphorbomben erzählt. Doch diese Berichte waren international auf wenig Echo gestossen und hatten bislang keine Folgen. Die Besetzung der Westsahara, die monatelange Flucht von über 100 000 Männern, Frauen und Kindern durch die Wüste nach Algerien und der sechzehnjährige Krieg zwischen Marokko und dem Frente Polisario, der für die Unabhängigkeit der Westsahara kämpfte, hatten weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Deshalb ist die Aussage, es handle sich im vorliegenden Fall um Völkermord, umso bemerkenswerter.

«Dass der Völkermord vierzig Jahre lang ignoriert wurde, ist schrecklich», sagt Anwalt Ollé Sesé. Verschwiegen hätten ihn aber nicht nur Marokko, sondern auch Spanien, Frankreich und vor allem die Vereinten Nationen. «Sie haben nichts getan, um ihrer Verantwortung gegenüber den Sahrauis nachzukommen.»

Keine Unterstützung des IKRK

Ins Dunkel der damaligen Geschehnisse bringt vor allem ein Ereignis Licht: Im Frühling 2013 stiess ein Hirte in der Westsahara auf menschliche Knochen – ein Massengrab, wie Untersuchungen ergaben. Im Juni 2013 barg ein Team spanischer SpezialistInnen die Gebeine und untersuchte sie. Interessant dabei: Das Internationale Komitee vom Roten Kreuz (IKRK) wurde von den Sahrauis gebeten, die Exhumierung zu unterstützen, lehnte aber ab. Es sei nicht im Interesse der Opfer «auf beiden Seiten», so die zuständige IKRK-Mitarbeiterin Tanja Cisse nun auf Anfrage. Man konzentriere sich auf humanitäre Arbeit und halte sich aus der Politik raus.

Die Bergung der Opfer aus dem Massengrab fand unter äusserst schwierigen Bedingungen statt. Denn das Grab befand sich auf stark vermintem Gelände nahe dem Grenzwall, den Marokko errichtet hatte, um das vom Polisario kontrollierte Territorium zu isolieren. Die Untersuchungen ergaben, dass es sich bei den Toten um acht Männer handelt, zwei von ihnen Jugendliche. Sie waren exekutiert worden. Sogar die Identität der Ermordeten konnte festgestellt werden. Die Angehörigen wurden benachrichtigt und erfuhren nach fast vierzig Jahren, was mit ihren Verwandten geschehen war.

«Nie mehr vom Schock erholt»

Einer dieser Angehörigen ist der 42-jährige Mahmud Selma Daf. Der stille Mann ist in den Ermittlungen der spanischen Behörden ein Zeuge der Anklage. Selma Daf sitzt neben Anwalt Ollé Sesé und erzählt stockend, langsam, aber entschlossen seine Geschichte. «Während der marokkanischen Invasion im Februar 1976 – ich war damals noch ein kleines Kind – blieb den Leuten nichts anderes übrig, als zu fliehen. Als wir in die Gegend von Amgala kamen, brauchten wir Wasser. Deshalb haben sich mein Vater und mein Bruder zusammen mit anderen Männern aufgemacht, um einen Brunnen zu suchen.» Viele Wasserquellen seien in dieser Zeit vergiftet worden. «Einige Brunnen wurden sogar zerstört, um die Sahrauis daran zu hindern, ihren Durst zu stillen.»

Bei der Suche nach Wasser seien seine Verwandten von marokkanischen Truppen festgenommen worden. So habe es ein Mann berichtet, der zusammen mit der Gruppe festgenommen worden war, aber fliehen konnte. «Er hat gesehen, wie zwei der Männer exekutiert wurden und wie mein Bruder in einen Lastwagen steigen musste. Er hat auch gehört, wie eine andere Gruppe Sahrauis verzweifelt um Gnade bat. Auch sie waren auf der Suche nach Wasser. Danach hörte er Schüsse.»

Selma Def räuspert sich. «Meine Mutter stand unter Schock. Sie musste sich um mehrere Kinder kümmern, darunter ein fünfzehn Tage altes Baby, war völlig überfordert. Sie hat sich nie mehr von diesem Schock erholt.»

Nicht nur die Ungewissheit und das Schweigen über die Ereignisse seien in all den Jahren traumatisierend gewesen, sondern auch die widersprüchlichen Angaben, die sie von den marokkanischen Behörden erhalten hätten, sagt Selma Def. «1995 hiess es, mein Bruder sei verhaftet worden und lebe in Laâyoune, im besetzten Gebiet.» 1999, nach einer Intervention des Uno-Sonderbeauftragten James Baker, hiess es, Bruder und Vater seien bei einem Feuergefecht zwischen marokkanischen Truppen und dem Polisario ums Leben gekommen. Und schliesslich kam 2010 der Bescheid, die beiden seien in einer Militärkaserne gestorben. Beweise gab es für keine der Versionen. Nun hat die Ungewissheit endlich ein Ende: Die DNA-Analyse der Gebeine im Massengrab hat ergeben, dass Selma Dafs Bruder und Vater unter den Ermordeten sind.

Haftbefehle gegen wichtige Beamte

Im Hinblick auf die Anklage wegen Völkermordes geschah am Obersten Strafgericht in Madrid derweil etwas Unerhörtes: Am 9. April dieses Jahres erliess Untersuchungsrichter Pablo Ruz – er hatte das Dossier vom wegen «Rechtsbeugung» suspendierten Richter Baltasar Garzón übernommen – Haftbefehle gegen sieben hochrangige marokkanische Beamte. Zusammen mit vier weiteren Personen beschuldigte Richter Ruz die Militärs und Polizisten des systematischen Angriffs auf die sahrauische Zivilbevölkerung. Ein historischer Tag aus Sicht der Sahrauis.

Werden die Verantwortlichen je zur Rechenschaft gezogen? Anwalt Ollé Sesé zögert einen Moment und sagt dann: «Wir wissen, dass Marokko bei der Festnahme der Beamten nicht Hand bieten wird. Und wir wissen, dass es politische Druckversuche gibt. Doch die Welt ist gross, und vielleicht ist es möglich, die Verantwortlichen in anderen Ländern zu verhaften.» Aber fast noch wichtiger sei, so Ollé Sesé, dass das Gericht den sahrauischen Opfern ihre Würde zurückgegeben habe. «Eine Würde, die sie niemals hätten verlieren dürfen.»

Judith Huber ist Journalistin in Biel. 
Sie arbeitet für das Schweizer Radio SRF 
und schreibt regelmässig für die WOZ.

Der Westsaharakonflikt

1912: Spanien errichtet das Protektorat Spanisch-Marokko, zu dem auch die Westsahara gehört.
1967: Spanien kündigt ein Referendum über den Status der Westsahara an.
1973: Gründung des Frente Polisario.
1975: Aufteilung der Westsahara zwischen Marokko und Mauretanien.
1976: Der Polisario ruft die Demokratische Arabische Republik Sahara (DARS) aus.
1979: Friedensvertrag zwischen Mauretanien und der DARS. Marokko besetzt das ehemals mauretanische Gebiet.
1991: Waffenstillstand, aber auch andauernder politischer Stillstand zwischen Marokko und der DARS.
2010: Gespräche zwischen Marokko und dem Polisario.

Genfer Konventionen in der Westsahara : Schweizer Unterstützung für den Polisario

Von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt hat die Befreiungsbewegung für die Westsahara im Juni auf völkerrechtlicher Ebene einen grossen Erfolg erzielt: Der Frente Polisario hat sich verpflichtet, sich im Konflikt mit Marokko an die Bestimmungen der vier Genfer Konventionen und deren Zusatzprotokolle zu halten. Damit untersteht der Konflikt dem Humanitären Völkerrecht, das für beide Parteien rechtlich bindend ist.

Die Organisation berief sich dabei auf Art. 96 Abs. 3. Dieser war in den siebziger Jahren – den Jahren der antikolonialen Kämpfe – in die Genfer Konventionen aufgenommen worden. Er hat zum Ziel, Angehörigen bewaffneter Gruppen, die gegen eine Kolonialherrschaft und für Selbstbestimmung kämpfen, im Fall von Kriegsgefangenschaft den gleichen Schutz zu gewähren, wie ihn sonst nur staatliche AkteurInnen kennen. Die Schweiz als Depositarstaat der Genfer Konventionen ist nach einer Überprüfung zum Schluss gekommen, dass Art. 96 Abs. 3 im Fall des Frente Polisario tatsächlich anwendbar ist.

Es ist das erste Mal überhaupt, dass dieser Artikel angewandt wird. Schon andere Befreiungsbewegungen hatten sich auf die Bestimmung berufen, waren aber gescheitert. Dies liegt in erster Linie daran, dass der Staat, auf dessen Territorium der Konflikt stattfindet, das fragliche Zusatzprotokoll ebenfalls unterzeichnet haben muss. Im Fall des Frente Polisario ist diese Weisung erfüllt: Marokko hatte Art. 96 Abs. 3 bereits im Jahr 2011 unterschrieben.

Die Unterzeichnung vom vergangenen Juni hat weitreichende Konsequenzen: Damit wird festgehalten, dass die Westsahara militärisch besetzt ist und dass die Befreiungsbewegung gegen eine Besatzungsmacht kämpfte und immer noch kämpft. Zudem wird anerkannt, dass der Frente Polisario die offizielle Vertretung des sahrauischen Volks ist. Somit dürfen die Ressourcen in der Westsahara nicht mehr ohne Zustimmung des Frente Polisario abgebaut werden. Heute sind – in der Annahme, Marokko verwalte de facto das Gebiet – zahlreiche Unternehmen in Absprache mit den marokkanischen Behörden in der Westsahara aktiv. So fliessen die Gewinne nach Marokko, während das Selbstbestimmungsrecht der Sahrauis missachtet wird.

In Marokko kam diese Entwicklung derweil nicht gut an: In einem Brief an Aussenminister Didier Burkhalter wirft die Regierung der Schweiz vor, sie handle parteiisch und schaffe einen gefährlichen Präzedenzfall. Der Frente Polisario sei eine terroristische Gruppierung; Marokko sei und bleibe der legitime und exklusive Vertreter des sahrauischen Volks, heisst es aus Rabat.

Judith Huber