Vierzig Jahre Schwarzenbach-Initiative: «Für Hunde und Italiener verboten»

Nr. 22 –

Am 7. Juni 1970 wurde die zweite Überfremdungsinitiative von den Schweizer Stimmbürgern knapp verworfen. Zu verdanken ist das auch dem organisierten Widerstand italienischer EinwanderInnen.

«È finita. La grande paura è passata» – die grosse Angst ist vorüber: Mit diesen Worten kommentierte «Emigrazione Italiana», die Zeitung der damals mitgliedstärksten Immigrantenorganisation CLIS, am 16. Juni 1970 die Abstimmung über die Schwarzenbach-Initiative. Mit bloss 54 Prozent Nein-Stimmen wurde sie von den Schweizer Männern in einer bis dahin nie gesehenen Stimmbeteiligung verworfen.

James Schwarzenbach, Sprössling einer Industriellendynastie und früher Bewunderer des italienischen Duce Benito Mussolini, hatte mit dem Begriff der «Überfremdung» eine Diskussion angeheizt, die hauptsächlich um die Behauptung kreiste, dass SchweizerInnen und ItalienerInnen kulturell unvereinbar seien. Als Galionsfigur der rechtskonservativen Nationalen Aktion konnte er so die grössten politischen Erfolge in der Geschichte dieser Partei und ihrer Nachfolgeorganisation (den Schweizer Demokraten) verbuchen.

Vom «Tschingg» zum «Italo»

In der fremdenfeindlichen Rhetorik der «Überfremdung» wurden ItalienerInnen als kulturfremde Eindringlinge beschimpft. Ihr lautes Sprechen und Singen, ihre Zusammenkünfte in den Bahnhofshallen von Bern, Basel oder Zürich sowie ihre dreiste Art, den jungen schweizerischen Damen Komplimente in unverständlichem Italienisch nachzuwerfen, waren nur einige von vielen Merkmalen, an denen die «braunen Söhne des Südens» (Schwarzenbach) angeblich erkannt werden sollten. Mit Metaphern wie «schleichende Krankheit» oder «artfremdes Gewächs» warnte Schwarzenbach davor, dass die ItalienerInnen das friedliche Zusammenleben in der Schweiz bedrohen würden. In Gefahr sah er etwa die direkte Demokratie, die kulinarischen Gewohnheiten oder den Arbeitsfrieden. In den italienischen ArbeiterInnen vermutete er «kommunistische Agitatoren», die die schweizerische Arbeiterschaft infiltrieren würden. Die Fremdenpolizei teilte diese Vorstellung und bespitzelte die Immigrantenorganisationen und ihre Mitglieder.

Dieser Kampf gegen die ItalienerInnen erscheint aus heutiger Sicht grotesk. Die damaligen «Tschinggen» und ihre Kinder, die «Secondos», gehören mittlerweile zum festen Bestandteil der schweizerischen Gesellschaft. Ihre Essgewohnheiten haben das Land der Rösti und des Emmentalers mit Pizza, Pasta und Espresso bereichert. «Italos», wie ItalienerInnen heute oft etikettiert werden, haben mit ihren Lebensformen, ihren Trattorias, Bars und Boutiquen die schweizerische Gesellschaft längst mediterranisiert. Heute bewegen wir uns wie selbstverständlich in dieser südländisch bereicherten Gesellschaft, und die ehemaligen «Tschinggen» werden mit Freude eingebürgert.

Vor kaum vierzig Jahren noch wurden sie in Arbeiterbaracken an den Rändern der Gesellschaft kaserniert. Ihre Kinder mussten sie vor der Fremdenpolizei verstecken, weil sie keine Niederlassungsbewilligung oder «angemessene» Wohnungen hatten. Und am Arbeitsort und in der Freizeit wurden sie mit täglichen Demütigungen konfrontiert. Sie mussten das Gefühl haben, in einem Apartheidstaat zu leben. Nicht nur waren sie in der Öffentlichkeit unerwünscht, ihnen wurde auch nachgesagt, was heute von Schwarzafrikanerinnen, Kosovo-Albanern oder Muslimen behauptet wird: dass sie bedrohliche, unzivilisierte und kriminelle AusländerInnen seien.

«Damals waren feindselige Blicke an der Tagesordnung.» Angelo Tinari sitzt im «Punto d’Incontro», einem selbstverwalteten Lokal an der Josefstrasse in Zürich. Er erinnert sich an die frühen siebziger Jahre zurück, als er während einer Zugsfahrt hörte, wie ein Mädchen auf dem gegenüberliegenden Sitz seine Mutter fragte, ob er einer dieser «Tschinggen» sei. Auch in Restaurants sei man vor Anfeindungen nicht gefeit gewesen – sofern man überhaupt hineinkam und nicht vor Schildern mit der Aufschrift «Für Hunde und Italiener verboten» stand. «Als ich in einem Restaurant essen wollte und nichts aufgetischt bekam, wurde das damit begründet, dass ich die ‹Unità› lese – und somit Kommunist sei. Als ich mich bei der Polizei beschwerte, wurde ich erneut als Kommunist angefahren, und der Wirt wurde für sein Handeln sogar gelobt.»

Kritik an den schlechten Bedingungen und Behandlungen am Arbeitsplatz oder in der Freizeit, so Tinari, wurden nicht selten mit der Antwort quittiert, man solle doch wieder nach Hause gehen, wenn es einem hier nicht passe: «Das war die Luft, die man damals atmete.» Vor diesem Hintergrund erscheint die damals von «Emigrazione Italiana» geäusserte Angst vor einer Annahme der Initiative verständlich – umso mehr, als aus italienischen Regierungskreisen nur schüchterne oder gar widersprüchliche Stellungnahmen zugunsten ihrer BürgerInnen im Ausland zu hören waren.

Das Leben der ItalienerInnen in der Schweiz fand zwischen zwei Fronten statt: In Italien waren sie als GeldsenderInnen erwünscht, nicht aber als KritikerInnen der Regierung, die von der bürgerlichen Partei Democrazia Cristiana dominiert wurde und keine Anstalten machte, das Los der Auswanderer oder zumindest die Beschäftigungslage in Süditalien zu verbessern; in der Schweiz wurden sie als Arbeitskräfte ausgebeutet – und als Menschen ausgegrenzt.

Widerstand in der Fabrik

Das Jahr 1970 stellte für die italienischen EinwanderInnen einen Moment in ihrer Geschichte dar, in dem sie ein kollektives Bewusstsein von ihrer Lage entwickelten und gemeinsam gegen sozialen Ausschluss und institutionalisierte Diskriminierungen kämpften.

Leonardo Zanier, damaliger Vizepräsident der Immigrantenorganisation CLIS, betont, wie notwendig eine einheitliche Aktion aller in der Schweiz versammelten Organisationen damals war, da weder aus Italien noch aus der Schweiz konkrete Hilfestellungen erwartet werden konnten: «An einem Kongress, der von uns und den Associazioni Cristiane Lavoratori Italiani am 25. April 1970 in Luzern einberufen wurde, konnten wir die vielen Immigrantenorganisationen vereinigen und mit der Gründung des Comitato Nationale d’Intesa ein eigenes politisches Instrument von und für Immigranten gründen.»

Die Wichtigkeit des Comitato Nationale d’Intesa (CNI) lag darin, den italienischen EinwanderInnen ein neues und kämpferisches Bewusstsein zu geben, um am Arbeitsort und in der Freizeit den SchweizerInnen zu erklären, wie falsch die Initiative sei. Zu ihren Aktionen zählte die organisierte Anwesenheit italienischer Arbeiter an Veranstaltungen zur Überfremdungsthematik oder an Vorträgen von Schwarzenbach, wo sie auch das Recht reklamierten, die eigene Meinung äussern zu dürfen.

Der CNI vertrat die Ansicht, dass die Initiative nicht nur elementare Menschenrechte missachte, sondern auch einen Keil zwischen die italienische und die schweizerische Arbeiterschaft treibe. Der Fremdenhass diene vor allem dazu, die wahren Ursachen der Misere zu verdecken – einer Politik nämlich, die den Unternehmern auf Kosten der ArbeiterInnen einen immensen Reichtum bescherte. «Wir wollten der schweizerischen Öffentlichkeit klarmachen», so Zanier, «dass Italiener und Schweizer in ihrer Weste als Arbeiter den gleichen Gegner hatten. Ich glaube, dass die vielen Aktionen und Gespräche in den Fabriken und anderswo bei vielen Wählern dieses Verständnis hervorrufen konnten. Das war unser Beitrag gegen die Schwarzenbach-Initiative.»

Die neuen «Tschinggen»

Heute wird die Rolle der bedrohlichen Fremden nicht mehr von den ItalienerInnen eingenommen. Andere Minderheiten wurden in die Rolle der Sündenböcke gedrängt und bedrohen nun in den Augen patriotischer Saubermänner und -frauen die schweizerische Kultur. Hervorgezaubert wird dabei immer wieder die Idee einer schweizerischen Eigenart, die unveränderlich sein soll, während doch gerade die Erfahrung der italienischen Migration ihre Wandelbarkeit gezeigt hat.

Heutige VerfechterInnen der angeblichen «Überfremdung» wettern in Pizzerias oder Dönerbuden über die neuen «Tschinggen» – und merken nicht, dass das, was sie verteidigen wollen, bestenfalls Folklore ist und längst neue Formen angenommen hat. Sie wollen nicht wahrhaben, dass die Schweiz schon längst ein Einwanderungsland ist.

Die Schweiz und die «Überfremdung»

Die schweizerische Wortschöpfung «Überfremdung» taucht erstmals um 1900 in einer Broschüre des Zürcher Armensekretärs Carl Alfred Schmid auf. Ab 1914, als in den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg die AusländerInnenquote mit über fünfzehn Prozent einen ersten Höhepunkt erreichte, fand der Begriff Eingang in die Amtssprache. Die bis dahin praktizierte liberale Einwanderungspolitik, die durch Einbürgerung die AusländerInnen zu assimilieren versuchte, wich einer restriktiven Einwanderungspolitik, bei der es hauptsächlich um den Schutz einer angeblich nationalen und kulturellen Identität ging. So richtete sich ab den zwanziger Jahren die «Überfremdungsangst» gegen jüdische Emigranten aus Osteuropa. Später zerrte sie Sozialistinnen und ab den fünfziger Jahren insbesondere ausländische Arbeitsmigranten in ihr Blickfeld, die alle als Inbegriff einer Bedrohung für die «nationale Eigenart» stilisiert wurden.

In den dreissiger Jahren wurde unter Federführung von Bundesrat Philipp Etter (Katholisch-Konservative Partei, heute CVP) versucht, ein geistiges Bollwerk gegen totalitäre Ideologien aus dem Ausland (Faschismus und Bolschewismus) zu schaffen. Die Bemühungen kulminierten in der sogenannt geistigen Landesverteidigung, die mit einer bewussten Pflege des schweizerischen Kultur- und Sprachguts sowie einer Rückbesinnung auf angeblich alteidgenössische Traditionen einherging. Mit dem Konzept der geistigen Landesverteidigung wurde eine mythisch-nationale Identität geschaffen, die eben «nicht aus der Rasse, nicht aus dem Fleisch», sondern «aus dem Geist geboren» worden war (Botschaft des Bundesrats an die Bundesversammlung 1938).

Mit der Gründung der Eidgenössischen Zentralstelle für die Fremdenpolizei im Jahre 1917 entstand das erste institutionalisierte Instrument, das explizit gegen «Überfremdung» konzipiert war. Mit dem 1931 verabschiedeten Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung der AusländerInnen verfügte der Staat auch über ein parlamentarisch sanktioniertes Mittel gegen die «Überfremdung».

Angelo Maiolino

In Zürich und Perugia studierte Angelo Maiolino (33) Geschichte, Philosophie und Politikwissenschaft. Heute ist er wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für politische Philosophie der Universität Zürich. Im nächsten «Widerspruch» erscheint von ihm ein Aufsatz zu «Überfremdung und Mediterranisierung der Schweiz» und 2011 im Rotpunktverlag ein Buch über den «italienischen» Widerstand gegen die Schwarzenbach-Initiative.

Zum Autor

In Zürich und Perugia studierte Angelo Maiolino (33) Geschichte, Philosophie und Politikwissenschaft. Heute ist er wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für politische Philosophie der Universität Zürich. Im nächsten «Widerspruch» erscheint von ihm ein Aufsatz zu «Überfremdung und Mediterranisierung der Schweiz» und 2011 im Rotpunktverlag ein Buch über den «italienischen» Widerstand gegen die Schwarzenbach-Initiative.

Die Schweiz und die «Überfremdung»

Die schweizerische Wortschöpfung «Überfremdung» taucht erstmals um 1900 in einer Broschüre des Zürcher Armensekretärs Carl Alfred Schmid auf. Ab 1914, als in den Jahren vor dem Ersten Weltkrieg die AusländerInnenquote mit über fünfzehn Prozent einen ersten Höhepunkt erreichte, fand der Begriff Eingang in die Amtssprache. Die bis dahin praktizierte liberale Einwanderungspolitik, die durch Einbürgerung die AusländerInnen zu assimilieren versuchte, wich einer restriktiven Einwanderungspolitik, bei der es hauptsächlich um den Schutz einer angeblich nationalen und kulturellen Identität ging. So richtete sich ab den zwanziger Jahren die «Überfremdungsangst» gegen jüdische Emigranten aus Osteuropa. Später zerrte sie Sozialistinnen und ab den fünfziger Jahren insbesondere ausländische Arbeitsmigranten in ihr Blickfeld, die alle als Inbegriff einer Bedrohung für die «nationale Eigenart» stilisiert wurden.
In den dreissiger Jahren wurde unter Federführung von Bundesrat Philipp Etter (Katholisch-Konservative Partei, heute CVP) versucht, ein geistiges Bollwerk gegen totalitäre Ideo­logien aus dem Ausland (Faschismus und Bolschewismus) zu schaffen. Die Bemühungen kulminierten in der sogenannt geistigen Landesverteidigung, die mit einer bewussten Pflege des schweizerischen Kultur- und Sprachguts sowie einer Rückbesinnung auf angeblich alteidgenössische Traditionen einherging. Mit dem Konzept der geistigen Landesverteidigung wurde eine mythisch-nationale Identität geschaffen, die eben «nicht aus der Rasse, nicht aus dem Fleisch», sondern «aus dem Geist geboren» worden war (Botschaft des Bundesrats an die Bundesversammlung 1938).
Mit der Gründung der Eidgenössischen Zentralstelle für die Fremdenpolizei im Jahre 1917 entstand das erste institutionalisierte Instrument, das explizit gegen «Überfremdung» konzipiert war. Mit dem 1931 verabschiedeten Gesetz über Aufenthalt und Niederlassung der AusländerInnen verfügte der Staat auch über ein parlamentarisch sanktioniertes Mittel gegen die «Überfremdung».