UND AUSSERDEM: Richtige Abgabe, falscher Ausgleich

Nr. 51 –

Die Lehre ist klar: Naturgüter, die geplündert werden, müssen einen Preis bekommen. Als Mittel dienen Energielenkungsabgaben. Denn die Verteuerung der Energie senkt nicht nur den Verbrauch von Erdöl, Kohle oder Uran, sondern bremst auch den energieintensiven Verkehr, Rohstoffverschleiss oder CO2-Ausstoss. Die Energieabgabe, die die Grünliberale Partei (GLP) mit ihrer am Montag eingereichten Volksinitiative fordert, ist darum goldrichtig.

Der Ertrag der neuen Abgabe soll die Staatseinnahmen insgesamt nicht erhöhen. Als Kompensation verlangt darum die GLP-Initiative die Streichung der Mehrwertsteuer. Dieser Ausgleich ist zwar sozialer als eine Senkung der direkten Bundessteuer, die vor allem die Reichen entlastet.

Trotzdem ist dieser Ausgleich falsch. Denn damit wird eine ökologische Lenkungs- mit einer staatlichen Finanzierungsabgabe vermischt. Die Folge davon: Wenn der Energiekonsum wie erwünscht abnimmt, sinkt auch der Ertrag der Energieabgabe. Damit reicht das Geld nicht mehr, um den Ausfall der Mehrwertsteuer zu kompensieren, mit der der Bund bislang den Staatshaushalt finanziert hat. Also müsste der Bund entweder die Abgabe auf Energie stetig weiter erhöhen, bis der letzte Liter Öl unbezahlbar wird, oder aber die Mehrwertsteuer wieder einführen. Mit diesem Argument kann eine Koalition von Verfechtern der reinen Lehre und Profiteurinnen von billiger Energie die GLP-Initiative ebenso bequem abschiessen, wie sie es 2001 bei der grünen Initiative «Energie statt Arbeit besteuern» tat.

Weniger Angriffsfläche als jede Kompensation bietet dagegen die Rückerstattung des Abgabeertrags pro Kopf an die Bevölkerung sowie pro Arbeitsplatz an die Wirtschaft. Dieser Ausgleich ist auf jeden Fall sogar sozialer. Denn Arme konsumieren in der Regel weniger Energie als Reiche. Sie erhalten damit mehr Geld zurück, als sie mit der Energieabgabe bezahlen. Ein solches Rückerstattungsmodell lässt sich durchaus im Rahmen der ökologischen Steuerreform verwirklichen, die der Bund ab 2021 plant. Wenn die GLP-Volksinitiative diesen Plan unterstützt und beschleunigt, so hat sie ihre Pflicht getan. Und sie kann danach getrost zurückgezogen werden.