Klage gegen Nestlé abgewiesen: Schweizer Behörden haben nicht ermittelt

Nr. 19 –

«Wir wissen ja, wie die europäischen Justizapparate ticken», sagt Wolfgang Kaleck, Anwalt der in Berlin ansässigen Menschenrechtsorganisation European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), gegenüber der WOZ, «aber dass die Strafanzeige gegen Nestlé fast vierzehn Monate lang bei den Behörden lag und sie keine Untersuchungshandlung vorgenommen haben, ist der Hammer.»

Anfang März 2012 hatte die ECCHR über ein Zürcher Anwaltsbüro in Zug Strafanzeige gegen Nestlé-Präsident Peter Brabeck und weitere Manager eingereicht. Der Hauptvorwurf: «Fahrlässige Tötung durch Unterlassen am kolumbianischen Gewerkschafter Luciano Enrique Romero Molina am 11. September 2005, in Valledupar, Kolumbien» (siehe WOZ Nr. 10/12 ).

Die Strafanzeige sollte klären, welche Verantwortung ein Konzern für Menschenrechtsverletzungen seiner Tochterfirmen im Ausland trägt. Die Staatsanwaltschaft in Zug reichte die Strafanzeige ohne Ermittlungen weiter an den Kanton Waadt, wo Nestlé seinen Hauptsitz hat und wo ebenfalls nicht ermittelt wurde. Am 1. Mai wies nun die Waadtländer Justiz die Anzeige wegen Verjährung ab, und sie geht auch auf die Frage der Unternehmenshaftung nicht ein.

Gegen letztere Entscheidung wird die ECCHR Beschwerde einreichen. Die Verjährungsfrist sei laut Kaleck für Geschädigte aus aussereuropäischen Ländern oft zu kurz, um ihre Fälle seriös behandeln zu können. Und: «Wir wollen erreichen, dass sich nicht nur in der Schweiz, sondern in ganz Europa andere gesellschaftliche Instanzen mit dem Sachverhalt der Unternehmensstrafbarkeit beschäftigen und Behörden die Gesetze anpassen.» Alles andere, so Kaleck, sei nicht mehr zeitgemäss.

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