Was weiter geschah: Guatemala: Urteil gegen Efraín Ríos Montt noch nicht unter Dach und Fach

Nr. 21 –

Zehn Tage nachdem ein Gericht in Guatemala den früheren Diktator Efraín Ríos Montt wegen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu achtzig Jahren Haft verurteilt hatte, hob das Verfassungsgericht des Landes Anfang der Woche das Urteil wieder auf. Der Grund: Verfahrensfehler. Der Prozess war am 19. April infolge von Eingaben der Anwälte von Ríos Montt unterbrochen worden, die unter anderem forderten, dass die vorsitzende Richterin, Yasmín Barrios, wegen Befangenheit abgesetzt werden solle. Diese Eingaben wurden von Barrios zurückgewiesen, der Prozess zwölf Tage später wiederaufgenommen.

Dies sei nicht zulässig gewesen, entschied nun das Verfassungsgericht. Die Richterin hätte den Entscheid eines anderen Gerichts über die Eingaben abwarten müssen. Das Urteil sei deshalb annulliert, und der Prozess müsse – mit denselben RichterInnen – vom Stand zum Zeitpunkt des Unterbruchs aus noch einmal geführt werden. Da am 19. April aber nur noch Plädoyers und Urteilsverkündung ausstanden, handelt es sich bei der Entscheidung des Verfassungsgerichts um eine Formsache: Dasselbe Gericht wird – voraussichtlich – dasselbe Urteil sprechen.

Dennoch nannte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International die Aufhebung des Urteils einen «verheerenden Schlag für die Opfer der schweren Menschenrechtsverletzungen», die während des Bürgerkriegs im Land begangen wurden.

Von dem zu erwartenden juristischen Kleinkrieg wird vor allem der 86-jährige Ríos Montt profitieren: Nach dem Urteil kam er direkt ins Gefängnis und kurz darauf – nach einem Schwächeanfall – ins Militärkrankenhaus. Bis zum neuen Urteil wird er nun wohl bald in den Hausarrest entlassen.

Nachtrag zum Artikel «Der Anfang ist gemacht. Wer folgt?» in WOZ Nr. 20/13 .