Kommentar: Der Anfang ist gemacht. Wer folgt?
In Guatemala wurde ein ehemaliger Gewaltherrscher unter schwierigen politischen Bedingungen wegen Völkermord verurteilt. Die Justizbehörden in anderen Ländern hätten es leichter – und tun nichts.
Lateinamerikas ehemalige Militärdiktatoren kennen keine Einsicht und schon gar keine Reue. Das ist bekannt seit den Prozessen gegen Jorge Rafael Videla oder Emilio Massera in Argentinien und von den Verfahren gegen Augusto Pinochet in Chile. Sie fühlen sich unschuldig, glauben noch immer, sie hätten alles richtig gemacht. Hätten sie die Gelegenheit dazu, sie würden es wieder tun. Auch Efraín Ríos Montt, Anfang der achtziger Jahre für eineinhalb Jahre Gewaltherrscher über Guatemala, gehört zu diesem sinistren Klub. Nein, sagt er, ihn treffe keine Schuld. Über 400 Dörfer hat er vernichten lassen; Zehntausende Männer, Frauen und Kinder wurden auf seinen Befehl hin massakriert. Ist das Schuld? Es war ein Völkermord an den Maya, hat die Strafkammer A für Risikofälle in Guatemala-Stadt am Freitag entschieden und den 86-Jährigen zu achtzig Jahren Haft verurteilt.
Er konnte es nicht fassen und wollte nach dem Schuldspruch mir nichts, dir nichts das Gericht als freier Mann verlassen. Die vorsitzende Richterin, Yasmín Barrios, musste ihn von Vollzugsbeamten aufhalten lassen. Am Montag erlitt der bislang rüstige Rentner angeblich einen Schwächeanfall und wurde vom Gefängnis ins Militärkrankenhaus verlegt. Auch das gehört zu einem in Lateinamerika bekannten Muster: Wenn ehemals Mächtige doch noch das Schicksal des Knasts ereilt, flüchten sie in die Armeespitäler.
Letztlich spielt das keine Rolle. Wichtig sind nur drei Dinge: Ríos Montt wurde verurteilt, wegen Völkermord, von einem guatemaltekischen Gericht. Zum ersten Mal ist das einem ehemaligen Potentaten in seinem eigenen Land passiert. Ausgerechnet in Guatemala, wo die Bedingungen für ein solches Verfahren so schlecht sind wie kaum irgendwo anders. In Argentinien ist seit dem Amtsantritt des inzwischen verstorbenen Präsidenten Nestor Kirchner im Mai 2003 der politische Wille da, die dunkle Vergangenheit juristisch aufzuarbeiten. Bei Pinochet war noch Hilfe von aussen nötig: Er wurde im Oktober 1998 aufgrund eines internationalen Haftbefehls in London festgenommen. Erst danach begriff man in Chile, dass der unantastbar Geglaubte antastbar war, und hat ihn zu Hause langsam, aber sicher juristisch demontiert.
Guatemala aber ist von einem Rechtsstaat weit entfernt. Gerichte sind käuflich, die uniformierten Verbrecher von gestern sind heute noch mächtige Männer. Ríos Montt war bis Anfang 2012 Abgeordneter des Kongresses, geschützt durch parlamentarische Immunität. Heute ist einer seiner ehemaligen Untergebenen Präsident des Landes: der General im Ruhestand Otto Pérez Molina. Im Prozess wurde er von einem als Zeuge vernommenen Militär als Mittäter beim Völkermord bezichtigt. Vorerst aber kann ihm niemand etwas anhaben: Auch der Präsident geniesst Immunität.
Dass trotzdem so ein Prozess und so ein Urteil möglich waren, ist zwei Instanzen zu verdanken: der Kommission gegen die Straffreiheit in Guatemala (Cicig), einer von den Vereinten Nationen entsandten Gruppe von internationalen StrafverfolgerInnen, die das Justizsystem aus dem Sumpf der Korruption ziehen soll und in prominenten Fällen die Staatsanwaltschaft unterstützt. Und der Generalstaatsanwältin Claudia Paz y Paz. Sie gehört zu einer neuen Generation von JuristInnen, die ihr Berufsziel nicht mehr darin sehen, möglichst viel Schmiergeld einzusammeln. Sie hat zusammen mit Cicig den Prozess vorangetrieben – eine professionelle und noch immer höchst gefährliche Arbeit.
Auch die Richterin Yasmín Barrios gehört zu dieser Generation. In ihrem Urteil hat sie nicht nur angeordnet, dass ein zivilrechtliches Verfahren die Schadensersatzansprüche der Angehörigen der Opfer von Ríos Montt klären soll. Die Staatsanwaltschaft bekam zudem den Auftrag, gegen weitere der Mittäterschaft verdächtige ehemalige hohe Militärs zu ermitteln. Also auch gegen Pérez Molina. Der Prozess gegen Ríos Montt soll nur ein Anfang gewesen sein.
Er sollte auch ein Anfang sein für die ganze Region. Im Nachbarland El Salvador etwa gelten die Verantwortlichen für ein 1989 an der Jesuitenuniversität verübtes Massaker bis heute als geachtete Herrschaften. Ein Haftbefehl aus Spanien liegt gegen sie vor. Aber Präsident Mauricio Funes, gewählt für die linke ehemalige Guerilla FMLN, denkt nicht daran, sie auszuliefern. Ein völkerrechtswidriges Amnestiegesetz für KriegsverbrecherInnen aus dem Jahr 1993 will er schon gar nicht anrühren. Als Rechtfertigung verwendet er das Argument der Ultrarechten in Guatemala: Ein Prozess würde nur die Gesellschaft spalten. Die Chefs der rechten Todesschwadronen sind auch unter einer linken Regierung sicher.
Und auch vor dem Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag müssen sich die Schergen von gestern nicht fürchten. Der ist nur für Verbrechen zuständig, die seit 2002 begangen wurden. Sollten Prozess und Urteil gegen Ríos Montt kein Anfang, sondern ein Einzelfall sein, bliebe nur eine mögliche und dann auch nötige Konsequenz: die Einrichtung eines Sondergerichts für die lateinamerikanischen Militärdiktaturen nach dem Vorbild der internationalen Strafgerichtshöfe für Ruanda und für das ehemalige Jugoslawien. Das schuldet man den Opfern.
Was weiter geschah : Guatemala: Urteil noch nicht unter Dach und Fach
Zehn Tage nachdem ein Gericht in Guatemala den früheren Diktator Efraín Ríos Montt wegen Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu achtzig Jahren Haft verurteilt hatte, hob das Verfassungsgericht des Landes Anfang der Woche das Urteil wieder auf. Der Grund: Verfahrensfehler. Der Prozess war am 19. April infolge von Eingaben der Anwälte von Ríos Montt unterbrochen worden, die unter anderem forderten, dass die vorsitzende Richterin, Yasmín Barrios, wegen Befangenheit abgesetzt werden solle. Diese Eingaben wurden von Barrios zurückgewiesen, der Prozess zwölf Tage später wiederaufgenommen.
Dies sei nicht zulässig gewesen, entschied nun das Verfassungsgericht. Die Richterin hätte den Entscheid eines anderen Gerichts über die Eingaben abwarten müssen. Das Urteil sei deshalb annulliert, und der Prozess müsse – mit denselben RichterInnen – vom Stand zum Zeitpunkt des Unterbruchs aus noch einmal geführt werden. Da am 19. April aber nur noch Plädoyers und Urteilsverkündung ausstanden, handelt es sich bei der Entscheidung des Verfassungsgerichts um eine Formsache: Dasselbe Gericht wird – voraussichtlich – dasselbe Urteil sprechen.
Dennoch nannte die Menschenrechtsorganisation Amnesty International die Aufhebung des Urteils einen «verheerenden Schlag für die Opfer der schweren Menschenrechtsverletzungen», die während des Bürgerkriegs im Land begangen wurden.
Von dem zu erwartenden juristischen Kleinkrieg wird vor allem der 86-jährige Ríos Montt profitieren: Nach dem Urteil kam er direkt ins Gefängnis und kurz darauf – nach einem Schwächeanfall – ins Militärkrankenhaus. Bis zum neuen Urteil wird er nun wohl bald in den Hausarrest entlassen.
Sonja Wenger