Was weiter geschah: Ausserrhoden fordert seine Geschichte zurück

Nr. 13 –

Es ist eine Geschichte, die bloss einen Kanton interessiert. Doch sie handelt vom ganzen Land. 1996 musste der Kanton Appenzell Ausserrhoden seine Kantonalbank an die UBS verkaufen. Grund dafür waren eine jahrelange Misswirtschaft bei der Kreditvergabe und eine ungenügende Aufsicht. Beim Verkauf machte sich der damalige Direktor Hans-Rudolf Merz als Troubleshooter einen Namen – und er machte in der Abrechnung mit den politischen Verantwortlichen wenig später selbst Karriere: Merz wurde für die FPD in den Ständerat und bald in den Bundesrat gewählt. Dort wartete auf den Finanzminister eine historische Aufgabe, in der ihm seine Nähe zur Grossbank nicht zum Vorteil gereichte: Er musste die UBS in der Finanzkrise retten, und er liess es ohne jede politische Auflage tun.

Die Geschichte des Kantonalbankverkaufs, vor allem aber die ganze Wirtschaftsgeschichte des Kantons Ausserrhoden, konnte bisher nicht richtig untersucht werden. Nach dem Verkauf unterzeichnete die Ausserrhoder Regierung nämlich 2003 eine Vereinbarung mit der UBS, worin sie das Eigentum der UBS am Archiv der Kantonalbank anerkannte – was gegen das verfassungsmässige Recht auf Einsicht von Dritten in amtliche Akten verstösst. Die Direktionsunterlagen von Merz waren nur mit seiner persönlichen Erlaubnis einsehbar.

Nun will der Kanton Ausserrhoden seine Geschichte zurück: Überraschend deutlich, mit fünfzig gegen acht Stimmen bei drei Enthaltungen, unterstützte der Kantonsrat am Dienstag eine Motion von SP-Politikerin Judith Egger. Sie fordert den Regierungsrat auf, die Akten der Kantonalbank ins Staatsarchiv zurückzuführen. Der heutige Regierungsrat unterstützt das Vorhaben und will jetzt die rechtlichen Möglichkeiten prüfen, um die Akten von der UBS wiederzuerhalten.

Einen Schritt gemacht hat bereits Hans-Rudolf Merz: Seine Akten im Staatsarchiv sind auf ein entsprechendes Gesuch hin einsehbar. Sie dürften unter anderem darüber Aufschluss geben, ob es für Merz auch Alternativen gegeben hätte, beispielsweise den Verkauf an die Kantonalbanken statt an die UBS, und ob also der Verkauf der Privatisierungslogik der neunziger Jahre folgte.

Nachtrag zum Artikel «Sein kleines Bankgeheimnis» in WOZ Nr. 49/2008 .