Wichtig zu wissen: Im Einsatz fürs Kindswohl

Nr. 49 –

Susi Stühlinger über Missen und Kopftücher

Aufatmen in der Stadt Bern. Dank der umfassenden Auskünfte des Gemeinderats durfte nun endlich konstatiert werden: Die Miss-Schweiz-Wahl war nicht sexistisch. Deswegen war es auch rechtens, dass diejenigen, die anlässlich besagter Veranstaltung auf dem Bundesplatz öffentlich Gegenteiliges zu behaupten gewagt hatten, von einem Polizisten oder einer Polizistin am ganzen Körper ein bisschen betastet und später zum DNA-Test aufgeboten worden waren – minderjährig hin oder her. Dies, zumal der frivolen Sexismussitzblockade wegen etliche verängstigte ZuschauerInnen, unter ihnen Familien mit weinenden Kindern, fluchtartig die Örtlichkeit verlassen hätten, wie die Berner Stadtexekutive auf Anfrage aus dem Parlament erklärte.

Insbesondere die weinenden Kinder hatten Unternehmer Guido Fluri, Besitzer der Marke «Miss Schweiz», schwer zu schaffen gemacht. Denn um das Wohl der Kinder und um nichts anderes ging es ja bei der Miss-Schweiz-Wahl. Nur hatten ihm diese Sexismus-Juso-Teenies mit dem von ihnen provozierten Polizeieinsatz einen Strich durch die Rechnung gemacht, weil die Medien sich danach viel zu wenig für die Miss Schweiz beziehungsweise die Botschaft der «Krone mit Herz», für Kinder, versteht sich, interessiert hatten.

Für das Wohl der Kinder hatte Guido Fluri ein komplexes Konstrukt aus allerlei Stiftungen errichtet, das den positiven Nebeneffekt erzielte, dass sich darin die Erträge aus lukrativen Immobiliendeals bequem am Fiskus vorbei parkieren liessen. Aber darum ging es jetzt nicht. Das Kind stand im Vordergrund beim Eigentümer der Guido Fluri Holding Group, Erfinder der Volksinitiative «Wiedergutmachung für Verdingkinder und Opfer fürsorgerischer Zwangsmassnahmen».

Das Kind, so munkelte man, sei auch ausschlaggebend für Fluris Kauf der Schuhkette Pasito gewesen, wusste man doch, dass Schuhe beziehungsweise deren Herstellung das Kindswohl in den Ländern des Fernen Ostens massiv beeinträchtigte – ein Missstand, dem Fluri nun mutig die Stirn bieten wolle, wie aus Insiderkreisen zu vernehmen war.

Dennoch, trotz all der Freude darüber, dass dem Kindswohl an der Miss-Schweiz-Wahl künftig ohne die Kindereien der Jusos gehuldigt werden könnte, durfte das Thema Sexismus nicht ohne weiteres unter den Teppich gekehrt werden. Das fand zumindest der St. Galler Kantonsrat und verbot deshalb zum Schutz vor der sexistischen Frauenunterdrückung das Tragen einer Burka. Nicht um Sexismus ging es einer Mehrheit im St. Galler Kantonsparlament hingegen, als sie die gesetzliche Verankerung von Kleidervorschriften – wie zum Beispiel ein Kopftuchverbot – an St. Galler Schulen guthiess. Da ging es wieder eher ums Kindswohl.

Alles in allem liess sich feststellen, dass die Politik in der Schweiz sich vielerorts sowohl um das Kindswohl als auch um die Definition von Sexismus kümmerte und dafür schaute, dass diesbezüglich allerorten Recht und Ordnung einkehrte. Nur das Bundesgericht kümmerte sich wieder einmal um nichts von alledem. Es zwang Basler Schulkinder zum Besuch des Sexualkundeunterrichts und verhöhnte damit entschieden die Grundrechte der Betroffenen.

Susi Stühlinger fiel zum 
Abstimmungssonntag nichts ein.