Staatstrojaner: Der unberührbare Mario Fehr

Nr. 22 –

Macht und Selbstherrlichkeit ergeben zusammen ein gefährliches Gemisch. Mario Fehr hat beide Eigenschaften: Er ist Sicherheitsdirektor des Kantons Zürich, und er verfügt über die besondere Gabe, Kritik komplett auszublenden.

Im Herbst 2014 bewilligte Sozialdemokrat Fehr den Kauf eines Staatstrojaners beim italienischen IT-Unternehmen Hacking Team für rund eine halbe Million Franken. Die Öffentlichkeit liess er darüber im Dunkeln, die Anschaffung hielt er geheim. Mit Grund: Der Einsatz von Trojanern bewegt sich im juristischen Graubereich.

Nicht zuletzt deshalb hat Bundesbern das neue Überwachungsgesetz Büpf verabschiedet, das Polizeien und Staatsanwaltschaften mehr Kompetenzen gibt: Künftig sollen Privatpersonen den Behörden Zugang zu offenen Netzwerken gewähren, Kommunikationsdaten flächendeckend und anlasslos auf Vorrat gespeichert – und eine Rechtsgrundlage für das Ausforschen von Computern und verschlüsselten Gesprächen mittels Staatstrojaner geschaffen werden. Verschiedene Parteien und netzpolitische AktivistInnen haben dagegen das Referendum ergriffen. Bis Anfang Juli müssen 50 000 Unterschriften her – gesammelt sind aber erst rund 14 000.

Fehrs Trojanerkauf wurde letztlich doch bekannt, weil die Hackerfirma, die die Überwachungssoftware lieferte, im Sommer 2015 selbst gehackt wurde (siehe WOZ Nr. 34/2015 ). Die Kritik war heftig. Fehr aber gab sich uneinsichtig und behauptete, schon heute bestehe eine rechtliche Grundlage für den Staatstrojaner. Eine ziemlich wilde Interpretation der Gesetze, die sogar seinen St. Galler Parteikollegen Thomas Hansjakob zum Widerspruch bewegte, den Hardliner unter den Staatsanwälten. – Wozu sonst ein neues Überwachungsgesetz, wenn die rechtlichen Grundlagen schon heute ausreichen?

Letzte Woche hat nun die Geschäftsprüfungskommission des Kantons Zürich ihren Bericht veröffentlicht – und den Trojanerkauf verteidigt. Fehr sieht sich entlastet, er sei «ordnungsgemäss vorgegangen». Dabei geht der Schelm darüber hinweg, dass die GPK die entscheidende Frage gar nicht prüfte: ob für den Trojaner eine rechtliche Grundlage bestand.

Beim Büpf geht es nicht zuletzt um die Frage: Vertraut man den Behörden und ihren ExponentInnen – oder traut man ihnen so einiges zu?