Was weiter geschah: Fragwürdige Beweismittel

Nr. 16 –

Dürfen illegal gefilmte Szenen vor Gericht verwendet werden? Und wo beginnt Landfriedensbruch? Das Berner Obergericht hat letzte Woche zwei rechtsstaatlich heikle Fragen verhandelt.

Vor Gericht stand ein 48-jähriger Mann, weil er im Frühling 2015 an einer unbewilligten Demo mit dem Slogan «Grenzen töten» teilgenommen hatte. Sie sei aber bis auf «einige Sprayereien» ohne Zwischenfälle verlaufen, sagte die Kantonspolizei Bern damals gegenüber dem «Bund».

Doch zwei Jahre später erhielt der Angeklagte einen Strafbefehl wegen Landfriedensbruch. Das Pech des Mannes: Er war der Polizei bekannt und wurde aufgrund von Videoaufnahmen identifiziert. Überwachungskameras des Hotels Schweizerhof hatten über Jahre hinweg grosse Teile des Berner Bahnhofplatzes gefilmt – auch während besagter Demonstration. Auf den Videos soll zu erkennen sein, wie der Angeklagte, mit einem Mann diskutierend und Flyer in der Hand, am Ende des Umzugs mitlaufe.

Im September 2018 wurde der Beschuldigte erstinstanzlich verurteilt. Ganz wohl schien es der Richterin mit dem Entscheid aber nicht zu sein, denn sie sah von einer Strafe ab. Dennoch ging der Beschuldigte in Berufung. Denn fest steht: Die Kameras des «Schweizerhofs» filmten illegal – das Luxushotel musste sie bereits abmontieren lassen. Obwohl die Beweismittel demnach rechtswidrig erhoben wurden, dürfen sie aber im Prozess verwendet werden – das hat nun auch das Obergericht entschieden, das damit das erstinstanzliche Urteil stützt. Die Anwältin des Beschuldigten, Annina Mullis, kritisiert den Entscheid: «Es geht nicht, dass Private ohne rechtliche Grundlage polizeiliche Aufgaben übernehmen.» Zudem lege das Urteil den Artikel zum Landfriedensbruch extrem weit aus. Gerade mit Blick auf das neue Polizeigesetz – das eine Kostenüberwälzung von Polizeieinsätzen auf DemoteilnehmerInnen vorsieht – sei das höchst problematisch.

Nachtrag zum Artikel «In Bern spielt ein Luxushotel Polizei» in WOZ Nr. 36/2018 .