Was weiter geschah: Überraschender Freispruch

Nr. 26 –

Mitte Juni fällte das Amtsgericht Gösgen-Olten ein erstaunliches Urteil: Es sprach Andres Zaugg frei, der erneut wegen Brandstiftung vor Gericht gestanden hatte. Zaugg hatte 2011 in der Kathedrale in Solothurn einen Brand gelegt. Er hatte das aber bewusst so gemacht, dass niemand gefährdet wurde – was das Gericht auch anerkannte. Für ihn war die Brandstiftung ein politischer Akt, er wollte gegen «den herrschenden christlichen Filz» protestieren.

Das Gericht verurteilte ihn erstinstanzlich zu vierzehn Monaten Haft und einer sogenannten Massnahme. Da er im Gefängnis nicht kooperierte, drohte ihm eine unbefristete Verwahrung. Sein Anwalt ging bis vor Bundesgericht und bekam im Sommer 2016 recht. Zaugg sollte entlassen werden. Doch nichts passierte. Am 10. Oktober 2016 ordnete das Bundesgericht erneut Zauggs unverzügliche Freilassung an. Wieder geschah nichts. In seiner Verzweiflung steckte er neun Tage später mit einem Wasserkocher, einer Decke und Zeitungspapier seine Zelle in Brand. Eine Woche später kam er endlich frei.

Wegen des Zellenbrands wurde er in erster Instanz schuldig gesprochen und sollte für den Schaden und die Verfahrenskosten aufkommen – insgesamt über 12 000 Franken. Das Amtsgericht hingegen stellte fest, objektiv habe zwar «keine rechtfertigende Notstandssituation vorgelegen, subjektiv dagegen schon». Damit entfällt der Vorsatz. Fahrlässige Sachbeschädigung ist nicht strafbar. Zaugg muss nur für die verbrannte Decke, den Wasserkocher und den Neuanstrich der Wand im Wert von 1800 Franken aufkommen.  

Nachtrag zum Artikel «Ein Kämpfer gegen den Gotteswahn» in WOZ Nr. 13/2017 .