#digi: NSA schnüffelte illegal

Nr. 37 –

Es war eine der grossen Enthüllungen von Edward Snowden: Jahrelang speicherte die US-amerikanische National Security Agency (NSA) die Telefonverbindungsdaten von Millionen von Menschen. Damit wusste der Geheimdienst, wer mit wem wann und wo wie lange telefonierte. Ein kalifornisches Bundesberufungsgericht urteilte nun, dass diese Datensammlung illegal war. Die US-amerikanische Bürgerrechtsorganisation ACLU hatte Klage eingereicht und zeigt sich nach dem Urteil zufrieden: «Dieses Urteil bestätigt, was wir schon immer wussten.»

Die Praxis der NSA wurde 2001 ohne rechtliche Grundlage oder richterliche Anordnung im Rahmen des Patriot Act unter George W. Bush aufgegleist. Von offizieller Seite wurde stets abgestritten, dass die NSA Verbindungsdaten von US-amerikanischen BürgerInnen sammelte. Das stellte sich 2013 definitiv als Lüge heraus. Damals entlarvte Snowden das massive Überwachungsprogramm, das ohne Verdacht und massenhaft in die Privatsphäre eingriff. Zwei Jahre später stellte die NSA das Programm auf öffentlichen Druck hin ein. Seither müssen – wie in der Schweiz – die Mobilfunkanbieter die entsprechenden Verbindungsdaten speichern und unter Umständen herausrücken.

Das neue Gerichtsurteil wirft auch die Frage auf, ob die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig ist – mit unklarem Resultat. Die Datensammlung habe «unter Umständen gegen den vierten Zusatzartikel der US-Verfassung verstossen», schreibt das Gericht. Trotzdem ist das Urteil für Datenschützerinnen und Aktivisten in zweierlei Hinsicht wegweisend. Zum einen stützt es die Sicht, dass Snowden richtig handelte, als er die geheimdienstlichen Machenschaften aufdeckte. «Ich hätte nie gedacht, dass ich jemals erleben würde, wie unsere Gerichte die Aktivitäten der NSA als gesetzeswidrig verurteilen und mir in der Begründung auch zugutehalten würden, dass ich diese aufgedeckt habe», schrieb Snowden auf Twitter.

Zum anderen setzt das Urteil die weitverbreitete Praxis der anlasslosen Massenüberwachung – wie sie auch in der Schweiz existiert – weiter unter Druck. Je öfter Gerichte die Grundrechtsvereinbarkeit von solchen Massnahmen infrage stellen, desto besser.